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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Die SBB hat einen ÖV-Schutzbrief. Aber das wichtigste Element ging vergessen: Die ÖV-Assistance im Falle eines gröberen Verbindungbruchs oder Ausfalls. Der TCS bietet das in seiner Mitgliedschaft an, wieso geht das bei dem ÖV-Schutzbrief nicht?
Stellen Sie sich vor, Sie stehen spät nachts am Bahnhof und der Zug fährt wegen eines Ausfalles nicht mehr. Was machen Sie?
Oder Sie müssen zum Flughafen und wegen eines Gleisschadens fällt die Verbindung aus. Oder wegen eines Fahrleitungsschaden fahren keine Züge mehr und sie kommen nicht mehr nach Hause.
Hallo @Gunthar
Für die letzte Verbindung haften die Transportunternehmen. Dafür braucht man keine Versicherung.
So steht es auf der Webseite der SBB (gilt sinngemäss für alle konzessionierten Transportunternehmen):
Verpasst der Fahrgast den letzten im Fahrplan vorgesehenen Anschluss, so organisiert und bezahlt die SBB eine Hotelübernachtung. Sind die Kosten der Taxifahrt zum Ziel (Endziel auf der Fahrkarte) in etwa im gleichen Verhältnis, so übernimmt die SBB auch die Kosten einer Taxifahrt. Die Kosten für eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt werden bis maximal 200 Franken pro Person erstattet. Eine Entschädigung wird nur dann gewährt, wenn eine Originalquittung vorliegt.
Wenn der Anschluss verpasst wird, sollten sich die Fahrgäste grundsätzlich beim Personal melden (entweder direkt vor Ort, falls möglich, ansonsten per Telefon beim Rail Service 0848 44 66 88 - CHF 0.08 / Min.).
Weitere Infos zu deinen Fragen findest du hier
Gruss, Reto
PS. Der ÖV-Schutzbrief ist ein Vertrag mit einer privaten Firma (nicht mit der SBB).
Und wie sieht das aus, wenn man mit mehreren Verkehrsunternehmen reist und dort die Anschlusskette reisst? ZB: man fährt gemäss SBB-Fahrplan zuerst mit den VBZ, danach mit den SBB und zum Schluss mit den VBL. Nun reisst wegen eines Unfalls die Anschlusskette schon am Anfang, weil die VBZ dort nicht mehr fahren kann. Oder man schafft es trotz Verspätung zwar noch bis in die Zielstadt, aber da man mit der letzten Fahrmöglickeit unterwegs war, fährt in der Zielstadt keine städtischen Verkehrsmittel mehr. Was dann?
Dann kannst Du ein Taxi nehmen und Dir die Kosten erstatten lassen. Die Regelung gilt für alle im Fahrplan aufgeführten Verbindungen, also auch für Busse.
Leider ist die Regelung nicht sehr kundenfreundlich: man muss auf den letzten verfügbaren Anschluss warten. Dies bezieht Nachtverbindungen mit ein (wobei man dort dann wenigstens den Nachtzuschlag erlassen bekommt). Aber je nachdem, wie ländlich man wohnt, wird erwartet, dass man mehr als eine Stunde am Bahnhof wartet. (Dies ist die Regelung, ich weiss -glücklicherweise- mangels eigener Erfahrung nicht, ob die SBB in einem solchen Fall nicht kulant wäre.)
Oder im Falle auf dem Weg zum Flughafen die Anschlusskette reisst und man den Flug verpasst? Übrigens sind CHF 200.- für ein Taxi auf einer längeren Strecke unter Umständen nicht ausreichend genug.
Hallo @Gunthar
Übrigens sind CHF 200.- für ein Taxi auf einer längeren Strecke unter Umständen nicht ausreichend genug.
Das mag stimmen. Dann kann/muss man wohl übernachten oder die Mehrkosten aus der eigenen Tasche zahlen.
Wir können hier nur erklären, wie die Fahrgastrechte geregelt sind. Die Regeln ändern können wir nicht. Dazu musst du dich direkt an den SBB Kundendialog wenden...
https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/dienstleistungen/kundendialog/kritik-lob/kritik.html
Gruss, Reto
Wie im von @Ex-Bähnler geposteten Link zu lesen ist, werden nur die Kosten für die Fahrt zum Reiseziel oder einer Hotelübernachtung übernommen. Als Reiseziel gelten nur mit dem ÖV erreichbare Haltestellen. Folgekosten für verpasste Flüge etc. werden nicht übernommen.
Allenfalls werden solche Kosten von einer privaten Reiseversicherung übernommen.