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Uewbertragbarkeit von Mobile Tickets

GELÖST
fgfischer
Neuer Autor

Wieso kann ich das Mobile Ticket nicht an eine andere Person weitergeben? Bei einem am Automaten gelösten Ticket kann innerhalb der Gültigkeitsdauer das Ticket problemlos weitergegeben werden, da es nicht personengebunden ist. Somit fahre ich in vielen Belangen schlechter, wenn ich per App ein Ticket löse, als wenn ich am Automaten das Ticket beziehe.

Dies fördert nicht gerade die Nutzung der Mobile App, diese sollte etwas vortschrittlicher sein und für den Konsumenten einen Mehrnutzen bringen.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
KilianS
Reisende/r (Gold)

Hallo @fgfischer

 

Mobile bzw. Online-Tickets haben nicht dieselben Bedingungen wie normale Tickets, die du am Schalter/Automaten löst. Bei der Kontrolle von auf SBB.ch oder in der App SBB Mobile gekauften Billetten besteht eine Ausweispflicht. Diese Billette sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden, gültigen, amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte), dies aus Sicherheitsgründen und um den Missbrauch von Onlinebilletten zu verhindern.

 

Gruss Kilian

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 ANTWORTEN
KilianS
Reisende/r (Gold)

Hallo @fgfischer

 

Mobile bzw. Online-Tickets haben nicht dieselben Bedingungen wie normale Tickets, die du am Schalter/Automaten löst. Bei der Kontrolle von auf SBB.ch oder in der App SBB Mobile gekauften Billetten besteht eine Ausweispflicht. Diese Billette sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden, gültigen, amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte), dies aus Sicherheitsgründen und um den Missbrauch von Onlinebilletten zu verhindern.

 

Gruss Kilian

 

Hi Kilian , das keine Anwort auf ursprüngliche Frage sondern Bestätigung das online Ticket SCHLECHTER sind.
Sie gelten nur für angegeben Zug und können nicht übertragen werden wenn ich zb Krank/verhindert bin.
Kosten tun sie aber gleich viel.
Ergo löse ich immer noch am Automat/Schalter.
Ich sehe keinen technischen Grund wies ich nicht ein online Ticket von Kunde 1 an Kunde 2 weitergeben kann. Man sieht ja Konditionen und Kunde 2 kann Upgrade/ Nachzahlung falls er kein 1/2 Tax hat erledigen. Sollte nicht so schwierig sein , wenn schon Millionen in diesen OnlineFahrplan/Schalter investiert worden sind.

Die SBB lässt die Übertragbarkeit von online gekauften Billetten nicht zu mit der Behauptung, sie liessen sich dadurch leicht kopieren und missbrauchen. Das ist eine reine Behauptung und reine Geldmacherei. 

Grundsätzlich liesse sich ganz einfach eine Übertragbarkeit der Bilette in der App umsetzen, so dass man jederzeit leicht das Billett von einem Benutzer zu einem anderen während der Gültigkeit übertragen kann. Blockchain-Technologien ermöglichen dies veim Geldtransfer ohne Banken-Emittenten dazwischen. Es wäre daher ein leichtes eine Übergabe-Funktion, inkl. einer 2h Sperrung, in der Hauseigenen App umzusetzen. Auch die Argumentation, dass bei einer Kontrolle 2 Personen das Ticket missbräuchlich nutzen könnten ist mehr eine Farce als die Realität. Denn mit dem bereits eingebauten GPS-Tracking, liesse sich leicht Überprüfen, ob nicht 2 Personen gleichzeitig das gleiche Bilett mit der Übertragbarkeit ausnutzten. Zudem könnte die Übertragbarkeit auf max. 4 Transaktionen sowie bei 24h Billett eine Sperrfrist von 2h begrenzt werden um durch unseriösen Vielnutzungen vorzubeugen.

Die SBB arbeitet hier bewusst auf Rendite und benachteiligt finanziell bewusst Familien welche die Nutzung der App bevorzugen. Zudem steigern sie damit die CO2 Bilanz, da die Online Services Nutzer durch wieder vermehrt Papier-Bilette lösen um die Benachrichtigung zu umgehen.

Liebe SBB, das ist keine Kundenfreundlichkeit und auch keine Digitalisierungsbestrebung, sondern reine Gewinnmaximierung und Abzocke! 

So einfach ist es nicht. Der QR-Code kann beliebig kopiert werden und die Smartphones der Kunden sind nicht vertrauenswürdig. Eine „Kopiersperre“ wäre wirkungslos. Deshalb scannt der Zugbegleiter als Billett und auch der Covid-Pass muss mit einem vertrauenswürdigen Gerät gescannt und nicht nur „angeschaut“ werden.

Der einzige Fall, in welchem die SBB dieses Prinzip verletzt, ist EasyRide und dort wird schon betrogen.

Aber einverstanden, wenn man das System ändern würde, ginge es: man müsste die Billette auf dem Swisspass speichern und könnte sie per Web-Interface anderen Leuten übertragen.

MadisonPierce
Pendler/in

Online Tickets sind auf den Namen ausgestellt, weil sie (noch?) nicht wie herkömmliche Billette vom Kondukteur entwertet (geknipst) werden können. Ohne Beschränkung auf den Namen könnte man das Ticket beliebig kopieren. Technisch wäre es möglich, die Tickets zu entwerten, wenn der Kondukteur sie scannt, nur ist das nicht umgesetzt.

Was aber geht, ist ein Online Ticket für eine bestimmte Person zu kaufen und es ihr weiter zu geben. Entweder am PC kaufen und ausdrucken, oder auf dem Smartphone kaufen, Screenshot machen und der Person weiterleiten.

@ fgfischer
Ich bedanke mich für den Tipp mit dem Screenshot! Ich werde das in dem Falle so machen, ich muss nämlich ein Sparbillet für jemanden kaufen der alleine vom Flughafen zu mir kommt.

Man sieht irgendwie dass der gute Herr KilianS mit seiner Standardantwort im Gegensatz zu Ihnen nicht wirklich hilfreich war...

Guten Tag!