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Swisspass-Karte vs. Swisspass auf Mobile : Wer ist in der Beweispflicht ?

Ostschweiz
Pendler/in

Ich habe ein Ausflugs-Abo 20 Tage und damit auch ein Halbtax-Abo. Es ist mir bewusst, dass jedes neue Produkt zu Beginn bei Anwendung und Kontrolle Schwächen haben kann - in diesem Falle ist es mir zweimal passiert, dass auf der Karte wohl das Halbtaxabo erkannt wurde, nicht jedoch der aktivierte Tag des Ausflugs-Abo.

Da ich aber diesen Ausflugstag auf dem Handy aktiviere und ich dieses bei den Ausflügen sowieso bei mir habe, zeigte ich die am Vortag erhaltene Email mit der erfolgreichen Aktivierung. Dieses Beweismittel genügte allerdings nicht, weil man ja - so die Aussage des Kontrolleurs - eine Reise auch wieder annullieren könne, was mir auch einleuchtete. So bat mich der Kontrolleur folgende Schritte auf meinem Handy abzuspulen:
-- Aufruf meines Swisspass auf meinem Handy
-- Abos anklicken und dort unten den roten Balken "Zum SwisspassKonto" antippen
-- Ich wurde mit dem Internet verbunden : Beim Ausflugsabo 20 Tage unten "Ausflugstage verwalten"
-- Den Bildschirm ganz nach oben schieben = Der unterste Eintrag zeigt den aktuell gültigen Ausflugstag und WICHTIG gem. Kontrolleur: den aktuellen Status. So weit - so gut... aber trotzdem stellen sich bei mir Fragen:

-- Muss ich bei der Nutzung eines Ausflugs-Abo ausser der SwisspassKarte auch ein funktionstüchtiges Handy mit SBB-App und installiertem Swisspass bei mir haben ?.... nur weil die Swisspass-Karte nicht eingelesen werden kann ?

-- Da es bei diesem Aufruf nicht nur um einen statischen QR-Code des Swisspass auf dem Handy ging, sondern um eine Weiterleitung auf mein SwissPass-Konto im Internet und damit auch die Möglichkeit einer momentan nicht verfügbaren Internet-Verbindung... so stellt sich bei mir die Frage, ob man für diese Fälle einen Screenshot machen muss und ob dies als Beweismittel genügt, weil dieser ja auch wieder eine "statische Angelegenheit" und kein direkter aktueller Abgleich mit meinem Internetkonto ?

Ich stelle diese Fragen nur mal so in den Raum, weil man im umgekehrten Falle bei der Verwendung der SBB-Mobile App IMMER auch zusätzlich den Swisspass in Kartenform bei sich haben muss...

Kurz: Muss ich der SBB das richtig aktivierte AusflugsAbo beweisen ODER muss mir die SBB beweisen, dass ich das Ausflugsabo nicht richtig aktiviert habe - und dies vor allem bei ungenügenden Internetverbindungen...

3 ANTWORTEN
Santos
Neues Mitglied

The general rule is that anyone who is competent can be compelled (forced) by the court to give evidence in a criminal or civil case. You are considered to be a competent witness if you are capable of giving admissible or allowable evidence in court mcdvoice

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Ostschweiz 

Du fragst, wer etwas beweisen muss. Das sind immer die Reisenden. Dazu ein Beispiel (siehe https://www.swisspass.ch/deswisspassmobile.xhtml😞

Sie sind für eine korrekt funktionierende Anzeige von SwissPass Mobile verantwortlich. Ist SwissPass Mobile nicht kontrollierbar (z.B. Akku leer, Display beschädigt, seit längerem keine Online-Verbindung hergestellt), müssen Sie Ihre SwissPass-Karte vorweisen.

Haben Sie die SwissPass-Karte nicht dabei, so gilt dies als Reise ohne gültigen Fahrausweis und es fallen Zuschläge und/oder Bearbeitungsgebühren gemäss den Bestimmungen des jeweils anwendbaren Tarifs an. Im Hinblick auf solche Fälle empfehlen wir Ihnen, die SwissPass-Karte auch bei der Nutzung von SwissPass Mobile ständig dabeizuhaben.

Gruss, Reto


Bezüglich SwissPass Mobile muss ich der SBB zugutehalten, dass die erwähnten Probleme tatsächlich kundenseitige Probleme sind. Es ist klar, dass sie nicht die Verantwortung für leere Akkus oder kaputte Displays übernehmen kann. Der Grund "Störung auf Seiten SBB" ist denn auch nicht aufgeführt.

Die Sache mit dem Ausflugsabo ist juristisch sehr interessant. Bei einer Straftat muss der Ankläger beweisen, dass man die Tat begangen hat. Man muss nicht seine Unschuld beweisen. Bei einer Zugreise handelt es sich jedoch um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Passagier und SBB. Da gelten andere Bedingungen. Man muss als Passagier beweisen, dass man ein gültiges Billett hat. Man kann ja auch nicht ohne Billett ins Kino und der Betreiber muss beweisen, dass man keines gekauft hat. 😃

Ich gehe aber davon aus, dass allerspätestens nach einer Reklamation wegen einer Busse geprüft wird, ob das Ausflugsabo aktiviert war. Schliesslich ist man ja Kunde. (Weswegen ich die übertriebene Spitzfindigkeit à la "hätte den Tag ja wieder deaktivieren können" fehl am Platz finde.)

Aber: den Beweis, dass man den Tag aktiviert hat, gibt es nur auf dem Server der SBB. Man erhält kein Papierbillett oder sonst eine beweissichere Quittung. Hat die SBB einen falschen Eintrag in ihrer Datenbank, hat man ein Problem. (Wobei ich nicht davon ausgehe, dass das vorkommen wird.)