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Halbtax auf dem Swisspass im App

Dominik27
Neuer Autor

mein swisspass ist im sbb app hinterlegt wo auch ersichtlich ist, dass darauf ein gültiges halbtax hinterlegt ist. heute 5.- bezahlt weil ich die karte nicht dabei habe. wozu bitte soll dann die hinterlegung des swisspass gut sein??

8 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @SamanthaAd 

"Wenn die Kontrolle es verlangt, muss die (SwissPass) Karte vorgezeigt werden"

Hier poste ich Texte, die ich dazu auf https://www.swisspass.ch/deswisspassmobile.xhtml gefunden habe.

Somit gehe ich davon aus, dass dein SwissPass Mobile nicht kontrollierbar war und die Erhebung eines Zuschlages oder einer Bearbeitungsgebühr in der Kompetenz des Kontrollpersonals lag. Mit 5 Franken bist du sehr glimpflich davon gekommen.

Gruss, Reto

 

Swisspass Mobile

Sobald Sie SwissPass Mobile aktiviert haben entscheiden Sie selbst, welches Trägermedium Sie vorweisen möchten. Einziger Unterschied bei der Nutzung von SwissPass Mobile ist, dass Sie die SwissPass-Karte oder ein offizielles Ausweisdokument (Pass, ID, Führerausweis) auf sich tragen müssen. Bitte beachten Sie: Kann SwissPass Mobile nicht korrekt angezeigt werden, müssen Sie Ihre SwissPass-Karte vorweisen. Es reicht also nicht, ein offizielles Ausweisdokument vorzuweisen, um für die Fahrt berechtigt zu sein.

Nutzung von SwissPass Mobile.

Was ist bei der Nutzung von SwissPass Mobile zu beachten?
Um SwissPass Mobile auf dem digitalen Endgerät anzuzeigen ist es wichtig, die Funktion ordnungsgemäss aktiviert zu haben sowie über genügend Akku und ein nicht beschädigtes Display zu verfügen. So ist sichergestellt, dass SwissPass Mobile korrekt kontrolliert werden kann. Um während der Kontrolle eine korrekte Synchronisierung zu ermöglichen, muss die Uhrzeit des mobilen Endgerätes der aktuellen Uhrzeit entsprechen. Es wird empfohlen die Uhrzeit auf dem mobilen Endgerät per Netzwerk automatisch einzustellen.

Muss ich die SwissPass-Karte bei der Nutzung von SwissPass Mobile trotzdem dabei haben?
Sie sind verpflichtet, sich auf Verlangen des Kontrollpersonals auszuweisen. Dazu können Sie entweder einen gültigen amtlichen Ausweis (z.B. Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis) oder die SwissPass-Karte vorweisen.

Im Hinblick auf unvorhergesehene Ereignisse (nicht mehr genügend Akku oder ein beschädigtes Display) empfehlen wir, die SwissPass-Karte auch bei der Nutzung von SwissPass Mobile auf sich zu tragen.

Kann ich SwissPass Mobile und die SwissPass-Karte wahlweise verwenden?
Ja, Sie können bei jeder Kontrolle flexibel entscheiden, ob Sie SwissPass Mobile oder die SwissPass-Karte vorzeigen möchten.

Benötige ich die SwissPass-Karte weiterhin?
Die SwissPass-Karte erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie SwissPass Mobile nutzen oder nicht. Deshalb können Sie selbst und je nach Situation entscheiden, ob Sie lieber die Karte oder das mobile Endgerät bei der Fahrausweiskontrolle benutzen möchten. Wir empfehlen, dass Sie die SwissPass-Karte bei der Nutzung von SwissPass Mobile auf sich tragen. Weiter benötigen Sie für die Nutzung von Partnerdiensten (Skipass, Mobility etc.) weiterhin die SwissPass-Karte.

Kann ich bei einem ermässigten E-Ticket anstelle des E-Tickets auch SwissPass Mobile zeigen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Information über das ermässigte E-Ticket kann nicht über die SwissPass-Karte oder SwissPass Mobile abgerufen werden. Bei E-Tickets, welche mit der SwissPass-Karte verknüpft sind, ist für die Kontrolle jeweils das E-Ticket vorzuweisen.

Was passiert, wenn SwissPass Mobile nicht funktioniert?
Sie sind für eine korrekt funktionierende Anzeige von SwissPass Mobile verantwortlich. Ist SwissPass Mobile nicht kontrollierbar (z.B. Akku leer, Display beschädigt, seit längerem keine Online-Verbindung hergestellt), müssen Sie Ihre SwissPass-Karte vorweisen.

Haben Sie die SwissPass-Karte nicht dabei, so gilt dies als Reise ohne gültigen Fahrausweis und es fallen Zuschläge und/oder Bearbeitungsgebühren gemäss den Bestimmungen des jeweils anwendbaren Tarifs an. Im Hinblick auf solche Fälle empfehlen wir Ihnen, die SwissPass-Karte auch bei der Nutzung von SwissPass Mobile ständig dabeizuhaben.

 

 

wie gesagt: ich hatte mein halbtax im auf dem app hinterlegten swisspass vorgewiesen und hätte einen amtlichen ausweis vorweisen können, wenn man mich danach gefragt hätte. stattdessen wurde ich gebüsst. leider hat der kontrolleur, der wohl viel lieber polizist geworden wäre, von anfang an gewirkt, als würden solche schikanen zu seinem wohlbedfinden beitragen. solche leute sollte man im hohen bogen rauswerfen. mit der beleg ID 108714331001201827 sollte man eruieren können, wer das war. solche menschen kratzen am image der sbb.

 

PS. für die SBB @SamanthaAd 

Diese Regeln dürfte man durchaus etwas offensiver kommunizieren. Sie sind nicht einmal auf sbb.ch zu finden! Gerade heute hörte ich im Zug eine Diskussion zum genau gleichen Thema!

Gruss, Reto

 

Ich verstehe das noch nicht. Die Regeln besagen ja, dass man den SwissPass nur braucht, wenn das Smartphone nicht funktioniert. @Dominik27 schreibt aber, er habe den SwissPass in der App vorzeigen können. Falls nur das Lesegerät des Kontrolleurs nicht funktioniert hat, wäre das nicht das Problem vom Kunden.

SamanthaAd
Reisende/r (Platin)

Hallo @Dominik27,

Wenn die Kundennummer im SwissPass-Konto hinterlegt ist, erfolgt die Kontrolle des Halbtax über das E-Ticket. Dann musst du die Karte nicht mehr physisch zeigen. Wenn dei Kontrolle es verlangt, muss die Karte vorgezeigt werden. Wir empfehlen immer auch die SwissPass Karte dabei zu haben.

Ich wünsche dir einen schönen Tag

SamanthaAd

aufgrund des hinterlegten swisspass im sbb app konnte der kontrolleur zweifelsfrei feststellen, dass

- ich ich bin

- ich im besitz eines gültigen halbtax bin

worum ausser schikane gehts denn hier sonst noch??

 

ausserdem lese ich in den bestimmungen, dass der fahrgast (wieso auch immer, der digitale swisspass gibt ja nicht weniger informationen preis als der physische) die physische swisspass karte ODER einen amtlichen ausweis vorzeigen können muss. ich wurde gar nicht nach einem ausweis gefragt, der äusserst rufschädigende kontrolleur hat die 5.- trotzdem kassiert. wo kriege ich dieses geld zurück??