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Die Tücken der e-Tickets

GELÖST
Viaggiatore
Pendler/in

Der Beitrag beruht auf einer Diskussion im Bekanntenkreis und der Feststellung:
Fahren unter falschem Namen ist schlimmer als schwarzfahren ! - auch wenn Motiv nachvollziehbar !

Auslöser war der Übergang bei den Gemeindetageskarten, aber auch ein Artikel von SRF-Espresso , der die Unterschiede zwischen schwarzfahren oder noch zusätzlich Missbrauch (Fahren unter falschem Namen) deutlich aufzeigt. 

Die Gründe für die rigide Regelung (e-Ticket kann dupliziert werden) war allen bekannt, nicht aber die Konsequenzen : Einbezug der Polizei wegen Offizialdelikt, Strafantrag und Einschaltung von Gericht, Bestellung eines Anwalts... Beim Link am Schlusse handelt es sich einen besonders krassen Fall.  Juristisch fällt das Delikt unter Missbrauch. 

Uneinig waren wir uns bezüglich der Konsequenzen und da würde es Sinn machen, mehr Infos zu erhalten. Ebenso sollte meiner Meinung diese e-Tickets gleichgültig von welchem Herausgeber leichter rückerstattet werden - es würde auch verhindern helfen, dass einige " besonders Mutige" trotzdem das Risiko eingehen nach der Devise: Es findet sowieso keine Kontrolle statt oder der Kontrolleur merkt das nicht.

-- Neue Gemeindetageskarten (bei den alten war dies noch kein Problem) Ein Senioren-Ehepaar möchte am fixen Datum zusammen eine Reise unternehmen, der Frau geht es gesundheitlich nicht gut und muss passen, bisher konnte auch wegen der Anonymität eine andere Person einspringen, der andere mag nicht alleine reisen und bleibt ebenfalls zuhause = 2  persönliche Gemeinde-Tageskarten futsch, keine Erstattung

-- Sparbillette für den Hinweg eines kleinen Ausflugs, Personen wie vorhin, eine Person fällt und muss rasch zum Arzt, 1-2 Stunden gehen für beide verloren = Zug aus Eigenverschulden verpasst, keine Erstattung.

-- Senioren unternehmen mit ihren beiden Enkeln einen Tagesausflug und lösen dummerweise für die in der SBB App hinterlegten Enkel je eine e-Kinder-Tageskarte - nur haben die 7 und 9 Jährigen wegen ihrem Alter und weil sie sonst nicht ins Ausland müssen dummerweise weder Pass noch Identitätskarte = schwarzfahren  Auch der Hinweis auf den SwissPass hilft in so einer Situation nicht weiter, weil Elternabhängig und besonders wenn noch Wohnort und Heimatort identisch sind...

-- Ein Senior macht eine Fahrt mit EasyRide unter dem Namen des Partners z.B. auf der roten App eigener SwissPass, auf der grauen diejenige des Partners und er aktiviert die falsche App. Übrigens diese doppelte Hinterlegung mache auch ich und meine Frau, hat Vorteile, wenn bei einer gemeinsamen  Reise eines der Handy aussteigen sollte - passiert nicht nur bei der jüngeren Generation...

Ja, ich möchte auch noch einen wirklich dumm abgelaufenen Fall erwähnen und denke dabei besonders an @Handirrr , dem ich letzthin einen Vorschlag machte für seine Tochter und dabei nochmals appelliere:  Bitte den Artikel gut durchlesen und der Tochter die Konsequenzen einer Fehlmanipulation klarmachen !

Der Link: https://www.srf.ch/news/panorama/falsches-oev-ticket-sbb-krebst-nach-strafantrag-gegen-teenager-zuru...

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hoi @Viaggiatore 

Ich bin selber schon in Panik geraten, weil ich das zweite Ticket nicht grad auf Anhieb gefunden habe, Es ist versteckt und lässt sich nur mit einem Wisch nach links hervorzaubern, was auf einem iPad nicht immer direkt gelingt (das zweite Bild spickt wieder zurück).

Dass noch ein weiteres Billet vorhanden ist wird ja nur mit dem weissen Punkt unten angezeigt. Ich vermute bei dem von dir erwähnten Fall genau diese Ursache für das verschwundene zweite Billett. Mindestens das Kontrollpersonal sollte dies jedoch wissen. 

Gruss, Reto

IMG_8014.jpeg

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 ANTWORTEN
11407
Pendler/in

Für die grösste Tücke von E-Tickets oder genauer deren grösstes Ärgernis halte ich eine nicht technisch, sondern administrativ bedingte Sache, nämlich die sehr strikten Regeln zur Rückerstattung. Natürlich muss Missbrauch verhindert werden und es darf nicht möglich sein, zum Beispiel für jede infrage kommende Verbindung ein Sparbillett zu lösen und dann alle bis auf eines kostenlos erstatten zu lassen.

Aber aktuell sind die Regeln aus meiner Sicht viel zu streng. Ein Beispiel: https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Swiss-Travel-Pass-travelcards/Change-the-date-after-purchasing....

Jemand aus Polen, vermutlich ein Tourist, hat drei Spartageskarten gekauft. Irrtümlich für den 27. statt den 28. August. Es ist sein Fehler, aber solche "Verklicker" können passieren. Er meldet sich mehr als eine Woche vor dem Reisedatum. Was kann ihm für eine Lösung angeboten werden? Keine. "Danke für Dein Geld, das ist jetzt futsch, Pech gehabt, das nächste Mal halt besser aufpassen." Es geht immerhin um ca. CHF 150, kein geringer Betrag, besonders nicht in Polen. Und die SBB hat noch keine Vorarbeit für die Tickets geleistet, es sind also keine Kosten entstanden.

Ich fände es gut, wenn man in solchen Fällen eine Lösung anbieten könnte. Es muss keine Rückerstattung sein, in Läden bekommt man auch meist einen Gutschein und nicht Geld zurück. Es könnte für den Aufwand auch eine angemessene Gebühr berechnet werden. Aber den Kunden einfach mit "Pech gehabt" abzuspeisen, wirbt nicht für die SBB und die Schweiz als Tourismusland.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @11407 

Ich bin zu 100% mit dir einvestandem, Das Gleiche bei Sparbilletten nach Deutschland. Irrtümlich ein falsches Datum (2 x Hinreise-Tag): kann man nur am Buchungstag zurückgeben - egal wie viele Tage es noch bis zur Reise dauert. Schon 1 Tag nach dem Buchungstag gibt es nix mehr. Warum das denn? 

Businessmodell: Kunden verägern und Geld verdienen mit Buchungsfehlern. 

Gruss, Reto

 

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Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hoi @Viaggiatore 

Ich bin selber schon in Panik geraten, weil ich das zweite Ticket nicht grad auf Anhieb gefunden habe, Es ist versteckt und lässt sich nur mit einem Wisch nach links hervorzaubern, was auf einem iPad nicht immer direkt gelingt (das zweite Bild spickt wieder zurück).

Dass noch ein weiteres Billet vorhanden ist wird ja nur mit dem weissen Punkt unten angezeigt. Ich vermute bei dem von dir erwähnten Fall genau diese Ursache für das verschwundene zweite Billett. Mindestens das Kontrollpersonal sollte dies jedoch wissen. 

Gruss, Reto

IMG_8014.jpeg

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@Ex-Bähnler  Heute machten wir einen Ausflug auf die Rigi mit Umstieg in Arth Goldau. "Tatort" der IR46 Zürich HB ab 8.05, Wagen 16, das '"Opfer" sass auf Platz 685. Es waren wieder 2 Reisende und bei der Kontrolle im SOB Zug Richtung Göschenen sassen 2 Männer - Mitte 20 - und wieder war das Billett verschwunden. Der Kontrolleur stellte dann ein Billett Zürich HB nach Schwyz aus mit einem Zuschlag von 10 CHF. Sobald der Kontrolleur weg war sagte ein weiterer Sitznachbar im vollbesetzten Zug ob er ihmdas Handy rasch gebe, er glaube eine Lösung zu haben. Keine Minute später zeigte er dem verdutzten Handybesitzer das verschwundene Ticket. Er riet ihm, sofort zum Kontrolleur zu gehenund dieser erstattete das Ticket inkl. die 10 CHF Zuschlag - der Mann war erleichtert. Der Kontrolleur habe zu ihm gesagt : Dank der extrem schnellen Reaktion sei es möglich gewesen, den gesamten einkassierten Betrag zu stornieren.

Scheinbar passieren diese Fehler nicht nur unbedarften Senioren. Scheinbar hat dieses System eTicket tatsächlich seine Tücken...

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Wie recht du hast, @Viaggiatore

Es wird nicht mehr lange dauern, da werden wir alle einen zweiwöchigen Billettkaufen-Kurs absolvieren und mit einem Zertifikat abschliessen müssen, bevor wir in der Lage sind ein normales, gültiges Billett zu lösen. 

Bald wird es ja keine Billettautomaten, Mehrfahrtenkarten etc mehr geben. 

Das holländische System gefällt mit eigentlich viel besser: eine Guthabenkarte kaufen, einchecken - auschecken - Betrag wird abgebucht

Gruss, Reto 

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@Ex-Bähnler : Ich glaube die Bemerkung von einem "Billettkaufkurs" vor knapp 2 Monaten schon einmal im Eurocity Zürich-München gehört zu haben. Im Coupé auf der andern Seite sass ein Bauern-Ehepaar , welches von Fribourg (ich glaub die exakte Herkunft war Schwarzsee, denn sie sprachen vom besuchten Schwing- und Älplerfest)  nach Hause in die Umgebung von Heerbrugg fuhren mit Umstieg in St. Margrethen SG (denn sie fragten mich, ob der Zug dort hält).
Jedenfalls kam kurz vor St. Gallen dann die Kontrolle, ich bin mir sicher, die Kontrolleurin war keine von der SBB, sondern von der Deutschen Bahn (nicht wegen ihrem Hochdeutsch , sondern wegen ihrem Fachwissen und der besonderen Artikulation der bahntechnischen Fachausdrücke gegenüber den vielen deutschen Reisenden in diesem Zug) .

Die Bahnkundin zeigte einen QR-Code auf dem Handy und weil der zweite QR-Code nicht sichtbar, auch die Email über den Kaufprozess. Für die Kontrolleurin war also nur der QR-Code des Mannes sichtbar, nicht jedoch den der Frau. Auf dem Email stellte sie aber fest, dass 2 Billette gekauft wurden und diese Bestätigung hörte ich. Auf mich wirkte sie sehr bestimmt mit der Aussage: Bei mir läuft ohne QR-Code nichts. Sie konzentrierte sich aber nur auf ihren Zug ab Zürich HB und nicht die Gesamtstrecke und sagte: Sie müsse die Taxe für eine Fahrt Zürich- St. Gallen einfordern - sie erhebe aber keine Busse, aber sie müssten bereits in St. Gallen den Zug verlassen (keine Weiterfahrt bis St. Margrethen) und dort an den Fahrkartenschalter (bei uns ist doch ein anderer Ausdruck üblich)  gehen. Der Mann bezahlte schliesslich nach einer kürzeren Diskussion etwas frustriert ( wir rufen zuhause an, damit uns jemand hier in St. Gallen abholt - vergessen wir doch diesen Schalter, wir bekommen doch nicht Recht) ...

Bei mir stellten sich viele Fragen und ich hatte erhebliche Zweifel am Fachwissen der schweiz. Teilstrecke und den CH-e-Tickets bei der Kontrolleurin - schliesslich ist Zürich- München ein SBB Zug und wir waren doch immerhin vor St. Gallen , also noch auf schweizerischem Staatsgebiet. Ich hoffte nur, die Frau hat sich durchgesetzt und hat auf dem Bahnhof St. Gallen vorgesprochen und nicht den Rat ihres Mannes befolgt, der ihr vorwarf : Wie kannst du nur Billette auf diese Art lösen - da brauchts zuerst einen "Billettkaufkurs"...

Ich verstand bei der ganzen Aussage der Kontrolleurin nicht : Sie haben korrekt eine Fahrkarte für 2 Personen gekauft, aber ich sehe nur einen QR-Code.... Meine Meinung: der kann sich doch nicht einfach in Luft auflösen und verabschieden.... die Leute von der Kontrolle werden doch von der SBB geschult - sicher doch auch, wenn sie ausländischen Bahnen unterstellt sind und für die SBB Billettkontrollen  durchführen .  Oder irre ich mich da ?