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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Hallo @Susanna1
Annulieren kann man ein online gekauftes Billett (noch) nicht.
Du kannst aber einen Erstattungsantrag einreichen. Ich nehme aber an, dass bei dieser kurzen Strecke die Bearbeitungsgebühr höher sein wird als der Billettpreis und es somit keine oder nur eine sehr kleine Rückerstattung geben wird.
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/kaufmoeglichkeiten/formular-erstattungsantrag.html
Gruss, Reto
Sie meinen "Erstattungsantrag für online und mit der App SBB Mobile gekaufte Billette." ?
Falls ja - hier der Link :
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/kaufmoeglichkeiten/formular-erstattungsantrag.html
Ich habe für morgen ein Billet gekauft online von Zollikofen Geisshubel nach Aarberg per Postauto. Möchte dieses annulieren
Hallo @Susanna1
Annulieren kann man ein online gekauftes Billett (noch) nicht.
Du kannst aber einen Erstattungsantrag einreichen. Ich nehme aber an, dass bei dieser kurzen Strecke die Bearbeitungsgebühr höher sein wird als der Billettpreis und es somit keine oder nur eine sehr kleine Rückerstattung geben wird.
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/kaufmoeglichkeiten/formular-erstattungsantrag.html
Gruss, Reto
Mit der aktuellen, Mitte Woche veröffentlichten Version der SBB-Preview-App kann man Billette zurückerstatten lassen. Wie es aussieht, wird da aber im Hintergrund einfach das Rückerstattungsformular ausgefüllt und der Selbstbehalt bleibt.
Schade. Ich hätte gehofft, dass man den Vorgang gleich automatisiert und deshalb auf die Bearbeitungsgebühr verzichtet. Eine Rückerstattung wegen Krankheit bedingt eine manuelle Prüfung, eine Rückerstattung wegen Fehlkaufes vor Gültigkeitsbeginn jedoch nicht.
@MadisonPierce : Ich schliesse mich dem Wunsche der Automatisierung und Verzicht des Selbstbehaltes bei Fehlkäufen an. Vor Wochen testete ich die Zahlungsart TWINT bei einem Prepaid-Kauf und es wurden mir damals gleich 2 Billette bei einem Kaufvorgang verrechnet - die Schadenssumme betrug CHF 7.20. Der Vorfall ist hier beschrieben: https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/SBB-Mobile/Twint-wird-nicht-als-Zahlungsmittel-hinzugef%C3%BCg...
Ich durfte mit dem "alten System" Kulanz erfahren - die 10 CHF Bearbeitungsgebühr wurden mir nicht verrechnet. Beim neuen System wäre ein Rückerstattungsantrag sinnlos.
Zwischenzeitlich habe ich für mich sowieso die Konsequenzen gezogen:
-- Prepaid-Billette kaufe ich nur noch für längere Strecken: Sparbillette (gehen ja über den Verbundgebiet hinaus), Tageskarten etc. mit hinterlegter Kreditkarte oder am bedienten Schalter - dann sind die CHF 10 auch verkraftbar.
-- Postpaid-Billette (Fairtiq, EasyRide etc) benutze ich für eher kürzere Strecken und da funktioniert auch TWINT einwandfrei, weil die Rechnungsstellung und Bezahlung im nachhinein ist. Die komische Situation der "Unmöglichkeit des automatisierten Storno bei TWINT" fällt weg, weil die Rechnungsstellung erst nach Fahrtende , d.h. am Folgetag stattfindet.
Danke, hat mir geholfen.
Beste Grüsse
Klaus