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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Muss man den Swisspass mitnehmen, zeigen können, wenn man das Ticket per SBB App (mobile phone) gelöst und bezahlt hat ?
Sowohl die Antwort von @Ex-Bähnler wie auch diejenige von @Ostschweiz hinterlassen bei mir mehr Fragen als Antworten...
-- dass ein leerer Akku oder ein beschädigtes Display beim SwissPass mobile nicht genutzt werden kann ist so sonnenklar wie eine zerschnittene oder sonst mechanisch zerstörte SwissPass-Karte
-- ein "grösseres Staunen" hatte ich bei der Aussage "seit längerem keine Online-Verbindung hergestellt" - was soll das ? länger als ein Monat oder gar eine Woche ? - bezogen auf was ? - Billettkauf oder gar Billettkontrolle ? ...warum muss dann die SwissPass Karte für die Kontrolle vorgewiesen werden ?
-- mit der Empfehlung, die eigene SwissPass-Karte bei der Nutzung des ÖV auf sich zu tragen habe ich keine Mühe - komplizierter wird es dann, wenn es sich dann um eine Kinderschar auf der gemeinsamen Reise mit den Grosseltern in den Kinderzoo geht, wie der @SBB-Kunde fast schalkhaft schreibt: Entweder SwissPass aller Kinder - oder falls man diese auf alle erreichbaren Apps bei den Grosseltern resp. noch zusätzlich mitgenommenen Zweithandy alle SwissPässe der Kinder installiert hat - warum braucht es dann zusätzlich noch die amtlichen Ausweise aller Kinder, um die Installationen zu verifizieren... ok, ich glaub, dann nimmt man gleich am besten noch alle Ausweise der unter 6-Jährigen mit, bei denen wegen dem Alter Zweifel bestehen könnten... das Leben ist kompliziert. Daher Danke an die 99% der Kontrolleure, die solche Extremsituationen mit Bravour leisten und nicht "genau nach Paragraph" schalten.
Hallo @Peter_K
Jein. Auf swisspass.ch steht dazu folgendes:
Bei der Kontrolle weisen Sie den aktivierten SwissPass Mobile vor. Das Kontrollpersonal liest den dynamischen QR-Code mit seinem Kontrollgerät aus. Bei der Nutzung von SwissPass Mobile ist zu beachten, dass Sie die SwissPass-Karte oder ein offizielles Ausweisdokument (Pass, ID, Führerausweis) bei sich tragen müssen.
Ist SwissPass Mobile nicht kontrollierbar (z.B. Akku leer, Display beschädigt, seit längerem keine Online-Verbindung hergestellt, etc.) und muss die SwissPass Karte für die Kontrolle vorgewiesen werden.
Diese Info steht in einem gewissen Widerspruch zum untenstehenden Text, der ebenfalls auf swisspass.ch zu finden ist.
Die SwissPass-Karte erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie SwissPass Mobile nutzen oder nicht. Deshalb können Sie selbst und je nach Situation entscheiden, ob Sie lieber die Karte oder das mobile Endgerät bei der Fahrausweiskontrolle benutzen möchten. Wir empfehlen, dass Sie die SwissPass-Karte bei der Nutzung von SwissPass Mobile auf sich tragen.
Weiter benötigen Sie für die Nutzung von Partnerdiensten (Skipass, Mobility etc.) weiterhin die SwissPass-Karte.
Gruss, Reto
In den FAQ steht beim Kauf eines E-Tickets welche Dokumente muss ich dem Kontrollpersonal zeigen: (erst wenn man dazu aufgefordert wird)
"Ihr online gekauftes Billett ist personengebunden und nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen und auf die reisende Person lautenden, amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Fahrausweis). Wenn Sie ein Halbtax/GA besitzen, gilt auch dieses als amtlicher Ausweis.
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/produkte-services/billette/schweiz/billette.html#anchor8
Das ist so zu verstehen: E-Tickets sind personengebunden, d.h. das Kontrollpersonal darf überprüfen, ob diese eigenen Angaben - sprich Name, Vorname, Geburtsdatum mit einem amtlichen Ausweis (diese sind alle nicht elektronisch, sondern physisch ) gegenprüfen und in diesem Zusammenhang werden GA/Halbtax ausdrücklich als zugelassene Dokumente anerkannt. Das auf dem Handy hinterlegte Halbtax ist eben kein physisches Dokument, weil es mehrfach auf verschiedenen Handys dupliziert werden kann - die rote Karte auf einen bestimmten Namen gibt es nur einmal - ein Unikat und bei vielen diesen Unikatsdokumenten ist deshalb ein Ablaufdatum aufgedruckt.
Wenn man also das Halbtax korrekt hinterlegt hat und das Foto für den Kontrolleur in der SBB-Mobile App sichtbar ist, wird damit nur die Berechtigung für ein Halbtax dokumentiert - anders gesagt: der Halbtaxpreis wird durch das Kontrollpersonal bei der elektronischen Hinterlegung nicht angezweifelt .
Ich persönlich sehe da eben DAS Problem bei diesem Paradigmenwechsel bei der Juniorkarte /Kinder-Mitfahrkarte, wenn diese auf das eigene Handy von mehreren Personen geladen wird und man nicht die zugehörigen Ausweise der Kinder (ID, Pass oder eben physischer SwissPass) bei sich hat - da war die Situation des alten Papierausweises eben weniger bürokratisch, auch wenn dieser nach 2 Monaten wegen dem Druck bei Aufbewahrung im Portemonnaie kaum mehr lesbar war.... es war immerhin mein Billett - mein Dokument...
Wenn ich also nach Ostern mit den Enkelkindern in den Kinderzoo gehe, werde ich die Kindertageskarten dorthin am bedienten SBB-Schalter kaufen und nicht über meine SBB-mobile App, weil diese auf Wertpapier ausgedruckten Belege nicht verpflichten, zusätzlich noch alle Reisepässe, resp. Identitätskarten, oder alternativ die SwissPässe aller Kinder mitführen....