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juniorkarte

stephi
Besucher

wurde heute kontroliert sie aktzeptieren die juniorkarte von meiner tochter nicht weil,ich den aussweiss von ihr nicht dabei hatte und wurde gebüst trotz gültiger juniorkart

3 ANTWORTEN
AferditaH
Moderator

Hallo @stephi 

Danke für deine Anfrage.

Bei der Billettkontrolle darf ein Ausweis zur Identifikation, vom Kontrolleur, jederzeit verlangt werden.

Für die Busse wende dich bitte direkt an Service Center Einnahmen unter 0848 00 11 33 oder per Mail an fahrausweiskontrolle@sbb.ch (Mo-Fr 8-17 Uhr).

Ich wünsche dir einen schönen Tag.

Gruss, AferditaS

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @AferditaH 

Eine explizite Ausweispflicht für alle Reisenden gibt es meines Wissens nicht, sondern nur für die Nutzer von SwissPass Mobile und der Kinder-Mitfahrkarte.

https://www.allianceswisspass.ch/it/index.php?section=Downloads&download=15477

  • Für die Kontrolle von SwissPass Mobile besteht Ausweispflicht. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung von SwissPass Mobile einen gültigen amtlichen Ausweis (z.B. Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis) oder eine auf den Nutzer ausgestellte SwissPass Karte auf sich zu tragen.
  • Der Nutzer kann während der Fahrausweiskontrolle auf Verlangen des Kontrollpersonals jederzeit und ohne Begründung angewiesen werden, einen amtlichen Ausweis oder die SwissPass Karte vorzuweisen und dadurch seine Identität zu bestätigen.

Einen amtlichen Auweis dabei haben müssen die Begleitpersonen von Kindern, die mit einer Kindermitfahrkarte reisen.

https://www.allianceswisspass.ch/de/asp/Downloadsindex.php?section=downloads&download=2661

  • Anspruch auf die Fahrvergünstigung besteht, sofern die Begleitperson im Besitz eines gültigen Fahrausweises und eines gültigen amtlichen Ausweises ist. Bei der Kontrolle im Zug ist sowohl die Kinder-Mitfahrkarte als auch der gültige amtliche Ausweis vorzuweisen.

Bei der Juniorkarte fehlt ein solcher Hinweis. 

 

Gemäss T600 gilt für Kinder/Jugendlichen und Senioren/Seniorinnen:

  • Bei Zweifeln über den Anspruch auf eine Ermässigung kann vom Verkaufs- oder Kontrollpersonal die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises mit Passfoto und Geburtsdatums verlangt werden.

Ob von dieser "kann"-Formulierung eine Ausweispflicht mit Bussenkompetenz abgeleitet werden darf, wage ich zu bezweifeln, zumal nirgends auf diese  Bestimmung hingewiesen wird. 

Ich hoffe somit sehr, dass die Busse wegen "fehlendem Ausweis des Kindes" bei der Nutzung einer Juniorkarte anstandslos zurückgenommen wird. 

Falls nicht kannst du @stephi dich an eine ÖV-Ombudstelle wenden:
https://www.voev.ch/de/Service/Ombudsstelle-oV

Gruss und viel Glück, @stephi 

Reto

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @stephi 

Das finde ich sehr eigenartig. Das Alter des Kindes bzw die Berechtigung des Kindes zum Bezug einer Juniorkarte wird doch beim Kauf mit einem amtlichen Ausweis überprüft. Eine weitergehende Ausweispflicht wird weder im Tarif T600.3 https://www.allianceswisspass.ch/de/asp/Downloadsindex.php?section=downloads&download=2661 noch auf der Webseite erwähnt.

Ich bin gespannt was die SBB dazu meint...

Gruss, Reto