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gültige Juniorkarte in Swissspass umwandeln?

GELÖST
SaHu
Neues Mitglied

Guten Tag
Die Juniorkarte der Tochter ist noch bis Oktober 2022 gültig. Neu wird das ja in den Swisspass integriert. Ist es möglich, die gültige Juniorkarte in einen Swisspass umzuwandeln?

Die Grosseltern hatten vorher eine Mitfahrkarte welche mittlerweile abgelaufen ist. Da gibt es ja jetzt nur noch die Lösung mit dem Swisspass.

Oder ist es am einfachsten, wenn wir einen neuen Swisspass mit Mitfahrkarte lösen, der dann gilt?

Vielen Dank für die Hilfe.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ostschweiz
Pendler/in

Falls ein Grosselternteil sofort eine neue Mitfahrkarte lösen wollen, dann kann der SwissPass sofort gemacht werden und erst einmal ist einfach die Mitfahrkarte des Grosselternteils (oder beide) hinterlegt. In einem zweiten Schritt kann dann die Juniorkarte im Oktober 2022 hinterlegt werden, wenn diese erneuert werden muss. 

Wenn der Grosselternteil mit dem Kind auf Reisen geht , muss dem Kind der Swisspass mitgegeben werden. Falls der SwissPass des Kindes auf das Handy des zugewiesenen Grosselternteils geladen wird, muss ein Ausweis mitgegeben werden, weil das Kontrollpersonal einen amtlichen Ausweis verlangen darf, wobei der SwissPass des Kindes auch als Ausweis zugelassen ist. 
Genau gleich verhält es sich bei der Juniorkarte - der Unterschied ist nur: Die Juniorkarte gilt für beide Elternteile, bei der Kinder-Mitfahrkarte muss jedes Grosselternteil eine eigene Kinder-Mitfahrkarte lösen, genau gleich wie bei Fremdpersonen. 

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2 ANTWORTEN
Ostschweiz
Pendler/in

Falls ein Grosselternteil sofort eine neue Mitfahrkarte lösen wollen, dann kann der SwissPass sofort gemacht werden und erst einmal ist einfach die Mitfahrkarte des Grosselternteils (oder beide) hinterlegt. In einem zweiten Schritt kann dann die Juniorkarte im Oktober 2022 hinterlegt werden, wenn diese erneuert werden muss. 

Wenn der Grosselternteil mit dem Kind auf Reisen geht , muss dem Kind der Swisspass mitgegeben werden. Falls der SwissPass des Kindes auf das Handy des zugewiesenen Grosselternteils geladen wird, muss ein Ausweis mitgegeben werden, weil das Kontrollpersonal einen amtlichen Ausweis verlangen darf, wobei der SwissPass des Kindes auch als Ausweis zugelassen ist. 
Genau gleich verhält es sich bei der Juniorkarte - der Unterschied ist nur: Die Juniorkarte gilt für beide Elternteile, bei der Kinder-Mitfahrkarte muss jedes Grosselternteil eine eigene Kinder-Mitfahrkarte lösen, genau gleich wie bei Fremdpersonen.