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Hallo zusammen
Letzte Woche habe ich meine Reise nach Sargans gebucht. Zuerst habe ich ein Sparbillet gelöst, welches ich anschliessend nicht brauchen konnte, da ich die Reise schon früher betreten musste. Ich musste somit ein zweites Ticket lösen. Zusammen mit den Kontrolleuren stieg ich in den Zug ein, danach kamm die Kontrolleurin und hat mir gesagt, mein Ticket wäre ein Missbrauch, da das Ticket im Konto meiner Schwester gebucht wurde. Ich hatte das alte Handy von meiner Schwester & habe mich nicht darauf geachtet, dass das Profil auf ihren Namen lautete. Da ich kaum Zug fahre, ist mir sowas nicht aufgefallen. Quittung habe ich erhalten für eine Busse von CHF 227 aufgrund eines Missbrauches. Nach dem Umstieg in den nächsten Zug kam erneut einen Kontrolleur. Ihm habe ich das gelöste Ticket vorgewiesen mit dem Halbtax, er meinte nur bestens, schönen Abend. Danach habe ich ihm erzählt dass ich vorhin eine Busse erhalten habe aufgrund eines Missbrauches. Er war schockiert und hat mir eine Bestätigung ausgestellt, dass es sich hier eindeutig um ein Missversehen handelte.
Mit dem Kundendienst habe ich inzwischen bereits telefoniert, auch danach heisst es immer noch - Busse von CHF 126.-.
Nun liebe SBB. Muss mann sich wirklich an die Medien wenden, damit ihr eine Lösung findet für solch einen Fall, welcher schon zahlreich vorgefallen ist?
Nach dem Medienauftritt hiess es bei dem oberen Fall, dass nur eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- anfallen wird. Preis für Schwarzfahren wäre nur CHF 90.- gewesen. Das kann doch einfach nicht wahr sein!
Hallo @pendler01
Hier kann dein Fall nicht gelöst werden. Zuständig ist nur das SBB Service Center Einnahmen. Ich würde dort nochmals anrufen. Falls man dir nicht entgegenkommt kannst du dich an die Ombudsstelle des VÖV wenden: https://www.voev.ch/de/Service/Ombudsstelle-oV
Ich würde vor allem damit argumentieren, dass du selten Zug fährst und zusammdn mit der Kontrolleurin eingestiegen bist. Das zeigt doch, dass du keine Betrugabsicht gehabt hast. Man soll dir doch den „Missbrauch“ erlassen und du würdest für deinen Irrtum mit „Schwarzfahren“ einstehen.
Wichtig: Die Zahlungsfristen müssen trotzdem eingehalten werden. Sonst wird es sehr schnell noch viel teurer.
Gruss, Reto
Das Problem ist das elektronische Billett und die etwas "juristische Auslegung" bei einem sog. Missbrauch ! Es fehlt das sog. Originalbillett (=SwissPass auf dem ein Originalbillett wäre - wie dies bei den Abos gehandhabt wird) wie man es vom Billett auf Wertpapier kennt ... und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
@pendler01 : Die extrem strenge Auslegung hat damit zu tun, weil ein elektronisches Billett leicht dupliziert werden und überall hin weiter gereicht werden kann. So hätte Ihre Schwester mit einem anderen Handy und dem gleichen Billett darauf ein paar Reihen weiter hinten die gleiche Strecke zur gleichen Zeit abfahren können....
Diese Situation (Vorgehen) haben meine Frau und ich gerade wegen länger dauernden Reisen mit Sparbilletts auf unseren Handys fix installiert : Auf der roten SBB App ist das eigene Sparbillett und auf der grauen SBB App jeweils das Billett des Partners. Jeder zeigt auf der roten App sein eigenes Billett dem Kontrolleur - sollte eines der beiden Handys ausfallen (Akku ! ) hat immer noch der andere Partner die Möglichkeit, die graue App aufzurufen.
Den SwissPass tragen wir natürlich immer auf uns - nur kann man darauf (noch) keine Billette laden.... leider.... denn dies würde die Situation um das elektronische Billett auf einen Schlag für viele Kunden verständlicher machen : Auf dem physischen SwissPass wäre ein elektronisches Billett für einen Kunden auf einen Schlag wie ein physisches Billett, analog einem Abo. Für den Kontrolleur wäre es dann das sog. Original und alle weiteren Möglichkeiten wie SBB-App oder Ausdrucke einfach Kopien, die vom Kontrolleur hinterfragt werden könnten. Das Billett würde einfach vom PC oder Handy auf den SwissPass geladen, Käufer ohne SwissPass müssten sich wie bisher das persönliche Billett mit einem amtlichen Ausweis belegen.