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ZVV-Nachtzuschlag bei entfallener Zugbindung?

GELÖST
soja15
Neuer Autor

Bei einem Super-Sparpreis EU Ticket (Hin- und Rückfahrt) zwischen Kilchberg (CH) und Karlsruhe hatte der ICE auf der Rückfahrt 30 min Verspätung, so dass die Zugbindung entfiel. Durch die Verspätung hatte der Nachtverkehr in Zürich bereits eingesetzt. Wie ist mit dem nunmehr erforderlichen Nachtzuschlag in Höhe von 5 CHF auf der Strecke von Zürich HB nach Kilchberg zu verfahren?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @soja15 

Das ist ein kniffliger Fall: 

  • Sparbillett > Verspätung > Zugbindung aufgehoben
  • Verspätung von 30 Minuten am Zielort > Fahrgastrechte > Teilrückerstattung? > gibt es erst ab 60 Minuten
  • Beförderungspflicht bis zum Zielort > dank ZVV-Nachtnetz erfüllt

Theoretisch müsste die Bahn (bei Verspätungen) für die Zusatzkosten der Beförderung bis zum Zielort aufkommen (z.B. Taxi oder Nachtzuschlag), sofern man die Verspätung und die Zusatzkosten belegen kann. 

Man muss aber in jedem Fall den Nachtzuschlag kaufen und kann danach versuchen, dieses Geld zurück zu bekommen (beim Verkäufer des Tickets). 

So würde ich diesen Fall aus Laiensicht beurteilen.

Gruss, Reto

 

 

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2 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @soja15 

Das ist ein kniffliger Fall: 

  • Sparbillett > Verspätung > Zugbindung aufgehoben
  • Verspätung von 30 Minuten am Zielort > Fahrgastrechte > Teilrückerstattung? > gibt es erst ab 60 Minuten
  • Beförderungspflicht bis zum Zielort > dank ZVV-Nachtnetz erfüllt

Theoretisch müsste die Bahn (bei Verspätungen) für die Zusatzkosten der Beförderung bis zum Zielort aufkommen (z.B. Taxi oder Nachtzuschlag), sofern man die Verspätung und die Zusatzkosten belegen kann. 

Man muss aber in jedem Fall den Nachtzuschlag kaufen und kann danach versuchen, dieses Geld zurück zu bekommen (beim Verkäufer des Tickets). 

So würde ich diesen Fall aus Laiensicht beurteilen.

Gruss, Reto

 

 

An dem Nachtzuschlag führt wohl kein Weg vorbei - der Kontrolleur würde darauf bestehen. Es würde wenig interessieren, dass die Deutsche Bahn (die Verkäuferin des Fahrscheins) für diese Kosten zuständig ist. Ich muss als Fahrgast den Nachtzuschlag vorschiessen, könnte ihn mir von der DB erstatten lassen. Bei 5 Franken ist das der Mühe kaum wert, aber genau das macht es ärgerlich.

Danke, Reto!