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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Gestern war ich beruflich in Winterthur und bin um 17:09 Uhr Richtung Zürich HB nach Hause gefahren. Knapp 5 min vor Abfahrt habe ich ein Ticket via SBB App gekauft und musste dann auf den Zug rennen. Nachdem ich eingestiegen bin und mich hingesetzt habe, ist irgendwann ein Kontrolleur gekommen und hat mein Ticket kontrolliert. Ich habe natürlich mein online gelöstes Ticket vorgezeigt, woraufhin er mir sagte, dass ich kein Ticket für diesen Zug gekauft hätte. Ich war ziemlich perplex und habe daraufhin ihm erklärt, dass dies nicht sein kann und ich mir vor dem Einsteigen ein Ticket gelöst hätte. Er sagte, ja, aber ich hätte das Ticket für 18:09 Uhr statt für 17:09 Uhr gekauft. Ich wusste nicht, was ich tun sollte und sagte ihm, dass ich jetzt nach Hause fahre und nicht nochmals nach Winterthur fahre bzw. fahren kann um nochmals den 18:09 Uhr Zug zu nehmen - was absolut irrsinnig ist. Dann habe ich gefragt, ob man das Ticket halt nicht stornieren könnte und ein ab jetzt gültiges Ticket kaufen könnte. Er sagte mir natürlich nein, dass dies nicht möglich ist und dass er es aufschreiben wird und dass ich es am nächsten Tag mit dem Kundendienst anschauen könnte, dass ich zwar ein Ticket gekauft aber die Zeiten verwechselt habe. Ich dachte, dass er so einen Zettel schreiben wird und ich dann einfach damit zum Schalter gehen muss. Nachdem er mir das gesagt hat und wieder weg war, habe ich jedoch festgestellt, dass er mir eine Strafe für "Reisen ohne gültigen Fahrschein" auferlegt hat. Das ist eine offensichtliche Täuschung, dass er mir kein Wort darüber sagt, mich unterschreiben lässt und mir dann so etwas in die Hand drückt und wieder weg ist.
Ich bin total verärgert, weil ich ein Ticket gekauft und bezahlt habe und jetzt werde ich abgestempelt, als wäre ich illegal gefahren. Jetzt hat mir ein Kollege gesagt, dass der Kontrolleur mich nicht richtig informiert hat, denn es wäre möglich gewesen, den Fahrschein kostenlos zu stornieren, um ihn erstattet zu bekommen und dann einen neuen zu kaufen.
Seit meinem 14. Lebensjahr bin ich Kundin der SBB und mittlerweile, nach fast 20 Jahren, nach einem "dummen Fehler", werde ich gebüsst. Wo ist die Kulanz gegenüber einem langjährigen Kunden, der noch nie einen Vorfall hatte?
Hallo @sue_xxx
Vielen Dank für deine Zeilen und deinen Bericht. Beachte bitte, du hast deine Nachricht auf einer öffentlichen Plattform publiziert. Wir können dir hier nicht wirklich weiterhelfen, da du dich mit deinem Anliegen an das Servicecenter Einnahmen richten musst, du findest die Telefonnnummer auf dem Formular am unteren Rand. Oder, du schilderst dein Erlebnis in einer schriftlichen Mail mittels diesem Formular:
So gut ich deinen Ärger verstehe - dir als treue Kundin widerfährt sowas! - kann ich dir sagen, der Kundenbegleiter hat mit dem Ausstellen eines Formulars absolut korrekt gehandelt. Ob er dir die weiteren Schritte richtig erklärt hat, kann ich nicht beurteilen. Er hat bei der Kontrolle festgestellt, dass dein Fahrausweis zu dieser Zeit nicht gültig ist. Er kann und darf aus Datenschutzgründen nicht wissen, ob du eine treue Kundin bist - Kundenbegleitende haben zu deinem Schutz keinen Zugriff auf diese Kundendatenbank, das kann nur das Servicecenter Einnahmen im Nachgang.
Dein Billett war ein Zonenbillett, das nur zur aufgedruckten Zeit gültig ist. Es gibt durchaus findige Kunden, die das Ausnutzen und den Fahrausweis für einen späteren Zug kaufen, um länger damit fahren zu können. Würde er bei jedem Kunden Kulanz walten lassen, weil er bei jedem annimmt, es sei bestimmt ein treuer Kunde, würden auch die profitieren, die die Kulanz schamlos ausnutzen. Die Einnahmeausfälle berappen wir alle mit den Steuern.
Dein Kollege hatte nicht ganz recht. Die Annullierung ist nicht kostenlos und es kann in S-Bahnen kein neues Billett gekauft werden.
Daher, melde dich beim Servicecenter und erkläre dich. Ich bin mir sicher, es findet sich eine gute Lösung.
Viele Grüsse,
Roland
@sue_xxx : Ein Satz ist mir aufgefallen " Ich wusste nicht, was ich tun sollte und sagte ihm, dass ich jetzt nach Hause fahre und nicht nochmals nach Winterthur fahre bzw. fahren kann um nochmals den 18:09 Uhr Zug zu nehmen - was absolut irrsinnig ist. "
Ich verstehe absolut Ihre Denkweise : Ich habe ja ein gelöstes Billett und wie soll es mir nur in den Sinn kommen, die gelöste Strecke eine Stunde später nochmals abzufahren - auch wenn theoretisch möglich. Das Problem ist einfach : man könnte das elektronische Billett einer Person weiterleiten, welche diese Strecke dann abfährt und so stellt sich die Frage bei allen elektronischen Billetten : Warum gibt es bei elektronischen Billetten kein Original wie bei Billetten auf Wertpapier ? Dabei wäre dies möglich : das Billett auf dem Swisspass - und zwar nur auf der physischen "roten Karte" in Kreditkartenform - diese gibt es zu Recht nur je 1 Mal - und zählt zusätzlich als Ausweispapier ! Ich könnte ja durchaus das Billett per SBB App lösen, aber den SwissPass zeigen.
Selbst bei einem Fallbeispiel : Zwillinge mit GA - aber nur einer löst ein GA : Eine Person nutzt die rote Karte, die andere Person nutzt das gleiche GA auf der SBB App, aber von dieser Person könnte ein Ausweis verlangt werden (auch wenn Foto 1:1 identisch mit dem Reisenden) und schon würde der Betrug auffliegen. Deshalb bei Nutzung der SBB Apps auf dem Handy NIE ohne zusätzliche amtliche Ausweise an Bord ! Ich würde dies nicht einmal bei EasyRide riskieren, ohne Ausweise (SwissPass, ID oder Pass) das ÖV zu nutzen !
Damit stellt sich unweigerlich die Frage : Wann kommt endlich das Billett auf dem SwissPass als Original und damit der Gleichstellung mit einem Billett auf Wertpapier ?
Und ja - ein Vorwurf muss man dem ÖV machen: Sie schliessen bediente Fahrkartenschalter und in naher Zukunft (wenn man der Pressemittteilung mit den nächsten 12 Jahren glauben kann) auch die Billettautomaten, unterlassen aber eine umfassende Aufklärung gerade der älteren Bevölkerung, denn mit Einträgen nur in den AGB's ist es nicht getan.
In der Schweiz besteht kein Ausweistragepflicht und auch keine Pflicht, eine ID oder Pass zu machen und daran halten sich z.B. auch die Zustelldienste von Post und privaten Zustellern : es muss bei Auslieferung am Domizil auch mit Unterschrift kein Ausweis gezeigt werden - jedoch bei Abholung auf der Post, und wenn man keinen Ausweis hat (auch das gibt es noch in der Schweiz, wenn man z.B. am Bürgerort wohnt) , dann wird das Paket oder der eingeschriebene Brief einfach nochmals am Domizil zugestellt.
Jetzt kann man natürlich entgegnen : Ohne Ausweis = keine Nutzung des ÖV....nur frage ich mich, wenn der fehlende Pass oder ID oder auch die Nutzung von Bargeld ein Grundrecht ist, warum ist es nicht auch die Nutzung des ÖV gegen Bezahlung ? ... oder anders gesagt: Nutzung des "Service Public" für Alle...
Hallo @Viaggiatore
Das Problem ist einfach : man könnte das elektronische Billett einer Person weiterleiten, welche diese Strecke dann abfährt.
Das ist nicht möglich, da das Billett persönlich ist.
Gruss,
Roland
Genau - das ist die typische Denkweise bei den SBB-Bürokraten; auch ich musste schon eine Strafe zahlen, da ich den um 5 Minuten früheren Zug, der Verspätung hatte, genommen hatte. Auch ich bin SBB-Kunde seit ich 12 Jahre alt bin, finde aber den "Service" mittlwerweile in keinster Weise mehr kundenorientiert und wertschätzend.
Hallo @Mot
Es muss hier einmal mehr betont werden: Das Kontrollpersonal stellt nur fest, ob das Billett gültig, teilgültig oder nicht gültig ist. Es kann (aus Gründen des Datenschutzes) nicht überprüfen, ob du ein guter oder ein sehr guter Kunde bist. Für die Kulanz ist das Service Center Einnahmen zuständig. Hast du dich dort gemeldet?
Gruss, Reto
Grandiose Begründung - als sei man mit dem Swisspass nicht eineindeutig zu identifizieren, geradezu absurd, wenn man bedenkt, wie stark die SBB die Videoüberwachung ausgebaut hat, sich dann aber beim Kunden auf angebliche Bedenken beim Datenschutz beruft. Meine causa werde ich auf alle Fälle an die Ombudsstelle weiterziehen - dies ist mittlerweile der einzige Weg, wie man von der SBB als "Kunde" noch wahrgenommen wird.
@RolandP Genau - und darum sage ich ja: Warum nicht auch Billette auf den SwissPass mit dem Effekt : SwissPass = Original d.h. wie Billett auf Wertpapier.
Gegenfrage an einen (vermuteten) SBB-Mitarbeiter: Können Sie bei den Coop-Tageskarten auf Wertpapier, die an diesen roten SBB-Entwerter mit Abgangsort (Kürzel) und Datum versehen werden, als Kontrolleur das korrekte Datum immer lesen ? Ich jedenfalls brauchte die Lupe beim Handy - die Kontrolleure konnten das Datum über eine Distanz von über 1 m lesen.... da staun ich nur....
Grundsätzlich sollte man sich nie zu einer Unterschrift drängen lassen, wenn man nicht genau weiss, was man unterschreibt. Macht aber in diesem Fall keinen Unterschied.
Falls das Servicecenter Einnahmen keine befriedigende Antwort gibt, ist die nächste (und wohl letzte) Stelle die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr.
Im ZVV-Gebiet muss man sich die Ombudsstelle des Kantons Zürich wenden,
Gruss, Reto
PS. Es ist keine Busse, sondern eine ‚Umtriebsentschädigung‘, auch wenn sich die Situation (Kontrolle) und der Betrag so anfühlen.
Grüezi!
Grundsätzlich ist das Verhalten des Kontrollpersonals gerechtfertigt. Sie sind ohne gültigen Fahrausweis für den entsprechenden Zug gereist, weshalb zurecht ein Fahrausweis mit Zuschlag ausgestellt wurde. Mit der Unterschrift auf dem Gerät des Personals bestätigen Sie nur ihre persönlichen Angaben wie Namen und Adresse. Diese Unterschrift ist grundsätzlich freiwillig und dürfte auch verweigert werden. Wie das Kontrollpersonal Ihnen bereits mitgeteilt hat, müssen Sie sich an den entsprechenden Kundendienst wenden. Dieser ist jedoch nicht der Schalter. Auf dem Ihnen ausgehändigten Beleg finden Sie die Kontaktangaben des "Servicecenter Einnahmen" (https://sbb.ch/rogf), welches für die weitere Verarbeitung zuständig ist.
Die Information, den Fahrausweis nicht stornieren zu können, ist tatsächlich falsch. Mit dem Beleg, welcher vom Personal ausgestellt wurde, sind Sie befugt, eine Stunde im gesamten ZVV-Gebiet zu reisen.
Ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen jedoch wird Ihnen niemand einen Stempel auf die Stirn drücken, dass Sie illegal unterwegs waren. Am besten befolgen Sie den Hinweis des Kontrollpersonals und wenden sich so bald wie möglich an das Servicecenter Einnahmen. Dieses hat die finale Entscheidungskraft. Das Kontrollpersonal muss auf dem Zug einfach den aktuellen Stand aufnehmen und hat so gut wie keinen Spielraum.
Beste Grüsse und allzeit gute Fahrt
Hallo @sue_xxx
Vielen Dank für deine Zeilen und deinen Bericht. Beachte bitte, du hast deine Nachricht auf einer öffentlichen Plattform publiziert. Wir können dir hier nicht wirklich weiterhelfen, da du dich mit deinem Anliegen an das Servicecenter Einnahmen richten musst, du findest die Telefonnnummer auf dem Formular am unteren Rand. Oder, du schilderst dein Erlebnis in einer schriftlichen Mail mittels diesem Formular:
So gut ich deinen Ärger verstehe - dir als treue Kundin widerfährt sowas! - kann ich dir sagen, der Kundenbegleiter hat mit dem Ausstellen eines Formulars absolut korrekt gehandelt. Ob er dir die weiteren Schritte richtig erklärt hat, kann ich nicht beurteilen. Er hat bei der Kontrolle festgestellt, dass dein Fahrausweis zu dieser Zeit nicht gültig ist. Er kann und darf aus Datenschutzgründen nicht wissen, ob du eine treue Kundin bist - Kundenbegleitende haben zu deinem Schutz keinen Zugriff auf diese Kundendatenbank, das kann nur das Servicecenter Einnahmen im Nachgang.
Dein Billett war ein Zonenbillett, das nur zur aufgedruckten Zeit gültig ist. Es gibt durchaus findige Kunden, die das Ausnutzen und den Fahrausweis für einen späteren Zug kaufen, um länger damit fahren zu können. Würde er bei jedem Kunden Kulanz walten lassen, weil er bei jedem annimmt, es sei bestimmt ein treuer Kunde, würden auch die profitieren, die die Kulanz schamlos ausnutzen. Die Einnahmeausfälle berappen wir alle mit den Steuern.
Dein Kollege hatte nicht ganz recht. Die Annullierung ist nicht kostenlos und es kann in S-Bahnen kein neues Billett gekauft werden.
Daher, melde dich beim Servicecenter und erkläre dich. Ich bin mir sicher, es findet sich eine gute Lösung.
Viele Grüsse,
Roland