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Wie lange ist die Halbtax Kündigungsfrist?

GELÖST
Judith1
Neues Mitglied

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Halbtax?

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Judith1 

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. 

Die Bestimmung im Tarif 654 lautet so: "Das Halbtax kann nur auf Ende des Abojahres, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat, gekündigt werden. 

Gruss, Reto

 

Das schreibt die SBB auf Ihrer Webseite zum Thema Kündigung:

Kündigungserinnerung.

Wir erinnern Sie rechtzeitig vor der jährlichen, automatischen Aboverlängerung an den möglichen Kündigungstermin. Die Erinnerung erfolgt zusammen mit dem jährlichen Rechnungsversand. Abonnieren Sie zusätzlich in Ihrem Kundenkonto auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. eine E-Mail- oder SMS-Erinnerung für diesen Termin.


Kündigung.

Wir senden Ihnen die Rechnung für die neue Gültigkeitsperiode Ihres Halbtax zwei Monate vor der jährlichen, automatischen Verlängerung. So bleibt Ihnen genügend Zeit, Ihr Halbtax bis zum angegebenen Datum zu kündigen, falls dies Ihr Wunsch ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Fristen können Sie Ihr Halbtax auf jedes Ende einer Zahlungsperiode kündigen. Dies geht über Ihr Kundenkonto auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. ganz einfach. Natürlich nehmen wir Ihre Kündigung auch an den Verkaufsstellen sowie telefonisch im SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CH 0.08/Min.) entgegen.


Zahlungsverzug.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Erneuerung des Halbtax ohne Mahnung in Verzug geraten, wenn Sie die Abogebühr nicht rechtzeitig bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihr Halbtax bereits nicht mehr kündigen. Wenn Sie in Verzug sind, können wir nach einer Frist von einem Abomonat das Halbtax sperren.

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

1 ANTWORT
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Judith1 

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. 

Die Bestimmung im Tarif 654 lautet so: "Das Halbtax kann nur auf Ende des Abojahres, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat, gekündigt werden. 

Gruss, Reto

 

Das schreibt die SBB auf Ihrer Webseite zum Thema Kündigung:

Kündigungserinnerung.

Wir erinnern Sie rechtzeitig vor der jährlichen, automatischen Aboverlängerung an den möglichen Kündigungstermin. Die Erinnerung erfolgt zusammen mit dem jährlichen Rechnungsversand. Abonnieren Sie zusätzlich in Ihrem Kundenkonto auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. eine E-Mail- oder SMS-Erinnerung für diesen Termin.


Kündigung.

Wir senden Ihnen die Rechnung für die neue Gültigkeitsperiode Ihres Halbtax zwei Monate vor der jährlichen, automatischen Verlängerung. So bleibt Ihnen genügend Zeit, Ihr Halbtax bis zum angegebenen Datum zu kündigen, falls dies Ihr Wunsch ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Fristen können Sie Ihr Halbtax auf jedes Ende einer Zahlungsperiode kündigen. Dies geht über Ihr Kundenkonto auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. ganz einfach. Natürlich nehmen wir Ihre Kündigung auch an den Verkaufsstellen sowie telefonisch im SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CH 0.08/Min.) entgegen.


Zahlungsverzug.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Erneuerung des Halbtax ohne Mahnung in Verzug geraten, wenn Sie die Abogebühr nicht rechtzeitig bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihr Halbtax bereits nicht mehr kündigen. Wenn Sie in Verzug sind, können wir nach einer Frist von einem Abomonat das Halbtax sperren.

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.