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Wie lange im Voraus soll ich mein Billet lösen, um als redlicher und tugendhafter Bürger zu gelten?

GELÖST
m1
Neuer Autor

Guten Tag liebe SBB (oder sollte ich besser CFF sagen?)

Neulich fuhr ich mit dem Zug von Neuchâtel aus Richtung Olten und habe mir ein E-Billet (durch die App) 20 Minuten im Voraus eingelöst. Nachdem der Zug abgefahren ist, kam eine charmante Kondukteurin vorbei der ich dieses Billet vorgewiesen habe. Danach sagte sie mir, ich habe es zu spät eingelöst und muss es in Zukunft früher tun. 

Da 20 Minuten anscheinend nicht früh genug sind, stelle ich Ihnen die Frage: Wie lange im Voraus soll ich mein Billet lösen, um als ehrbarer Bürger zu gelten? 

Mit freundlichen Grüßen 

Mario aus dem Kanton Luzern

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
MadisonPierce
Pendler/in

Ich glaube, die Zugbegleiterin hat sich in der Zeit geirrt. Du musst das Billett vor der tatsächlichen Abfahrtszeit des Zuges gelöst haben. Wenn Du es also vor dem Einsteigen lösen kannst, ist es in Ordnung.

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1 ANTWORT
MadisonPierce
Pendler/in

Ich glaube, die Zugbegleiterin hat sich in der Zeit geirrt. Du musst das Billett vor der tatsächlichen Abfahrtszeit des Zuges gelöst haben. Wenn Du es also vor dem Einsteigen lösen kannst, ist es in Ordnung.