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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Ich betone KORREKT, wenn die Kinder keine amtlichen Ausweise haben und alles kurzfristig ist...
Wenn ich die AGB zur Nutzung der elektronischen Billette zu Rate ziehe steht unter Bestimmungen zur Ausweispflicht im 3. Abschnitt folgendes :
" Billette für Kinder, Hunde und Velos müssen auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleitet, lauten."
siehe hier : https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/produkte-services/billette/schweiz/allgemeine-geschaeftsbedi...
Wenn ich dies aber mache und mein Geburtsdatum (= Person die das Kind begleitet) eingebe und ich logischerweise über 16 bin, wird mir gar keine Kindertageskarte angezeigt.
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Jetzt könnte ich den Namen der Kindes und das Geburtsdatum des Kindes eingeben und voilà : Die Kindertageskarte wird mir korrekt angezeigt und ich könnte sie lösen. Soweit so gut - aber jetzt lese ich unter Bestimmungen zur Ausweispflicht im 1. Abschnitt folgendes :
"Bei der Kontrolle von elektronischen Billetten besteht eine Ausweispflicht. Diese Billette sind daher personengebunden und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden, gültigen, amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte)."
Ist dies nicht ein Widerspruch in sich und eine Benachteiligung des Menschen gegenüber dem Hund und dem Velo (um es etwas pointiert zu sagen), denn diese Regelungen zur Ausweispflicht im Falle elektronischer Billette wurden sicher wegen möglichen Missbräuchen gemacht und diese würden sowohl auf Kind, Hund und Velo zutreffen...
Lösungsvorschläge an die SBB:
-- Kinder von der Ausweispflicht ausnehmen - wie es logischerweise bei Hunden und Velos auch ist
-- Die Kindertageskarte auch bei Geburtsdaten über 16 anzeigen - event. Hinweis, dass nur wenn unter 16
Bis es soweit ist, kaufe wir als Grosseltern die Kindertageskarte in Papierform am Schalter....
Hallo @Ostschweiz
Die Kinder kann man nicht von der Ausweispflicht ausnehmen. Diese sind Menschen, wie Erwachsene und Jugendliche sowie Senioren.
Kinder sollten mit 6 Jahren auch schon einen Ausweis haben, den die Eltern im Portemonnaie tragen. Falls das Kind alleine reist, scheint es ja sehr reif zu sein. Da können die Eltern dem Kind ja den Ausweis geben.
Für Kinder löst du wie gewöhnlich ein gewöhnliches Billett zum halben Tarif mit dem Namen und dem Geburtsdatum des Kindes. Das gleiche gilt für die Kindertageskarte für CHF 19.00
Das Kind reist alleine, also kann es ja auch ein gültiges Fahrticket sowie einen amtlich anerkannten Ausweis mitnehmen.
Hunde sind Tiere und Velos sind materielle Gegenstände, welche nicht selber alleine reisen können. Kinder können alleine reisen!
Lg aus Bitsch
Hallo gleiches Problem hatte ich jetzt auch. Ich habe die kindertageskarte für 19 chr per app gekauft und bei meinem Kind den Nachnamen nicht aus geschrieben sondern nur den Anfangsbuchstaben. Der Vorname und das Geburtsjahr waren aber vollständig. Kann ich deswegen belangt werden?
Hallo @Kathleen
Ja, es ist wichtig dass der vollständig korrekte Name auf dem Billett draufsteht.
Kauf doch zuerst nochmals eine Kinder Tageskarte mit dem richtigen Namen.
Ruf doch danach am besten im SBB Contact Center an 0848 44 66 88 (0.08 CHF pro Minute). Diese erstatten dir die Kinder Tageskarte bzw. Den Betrag kostenlos zurück auf dem Zahlungsmittel.
lg