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Wechsel von der 2. in die 1. Klaqsse während der Reise

GELÖST
roliw
Reisende/r

Guten Tag

Ist es möglich, während der Reise d. h. nach dem Bezug des Billetes einen Upgrade bzw. Klassenwechsel vond der 2. in die 1. Klasse vorzunehmen?

Vielen Dank.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @roliw 

Du kannst ein Billett zweite Klasse nachträglich mit einem Klassenwechsel ergänzen.

WICHTIG: im Fernverkehr (IR, IC usw) kannst du den Klassenwechsel beim Zugpersonal kaufen. Mindestpreis ist CHF 10. In Zügen mit Selbstkontrolle (S-Bahn usw) musst du den Klassenwechsel zwingend vor Antritt der Reise kaufen. Sei es am Schalter, am Automaten oder in der App. Du kannst also nicht in der S-Bahn in der 1. Klasse sitzen und den Klassenwechsel erst dann kaufen, wenn die Kontrolle vorbeikommt.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

18 ANTWORTEN
stefan5
Reisende/r

Kann ich Klassenwechsel für eine bestimmte Strecke an einer Haltestelle für ein paar Stunden unterbrechen, wenn ich diese am selben Tag fortführe?

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @stefan5 

Ich meine ja, sofern sowohl dein 2.Klass-Fahrausweis wie auch dein Klassenwechsel für die zweite Fahrt noch gültig sind. Dies ist besonders bei Tarifverbunden (zeitliche Gültigkeit) und Sparangeboten (Zugbindung) zu beachten. 

Der Grundsatz lautet: 

  • Innerhalb der Geltungsdauer eines Billettes kann die Reise beliebig ausgeführt und ohne Formalität unterbrochen werden.

Gruss, Reto

Xander
Neuer Autor

@roliw  schrieb:

Guten Tag

Ist es möglich, während der Reise d. h. nach dem Bezug des Billetes einen Upgrade bzw. Klassenwechsel vond der 2. in die 1. Klasse vorzunehmen?

Vielen Dank.


Ich habe gestern eine schlechte Erfahrung gemacht, der Kontrolleur hat mir ein Busse i. H. v. 40 CHF ausgeschrieben, obwohl ich ein GA. zweite Klasse besitzer bin.  Ich habe den Fall jetzt an Fahrausweiskontrolle@sbb.ch gemeldet, wenn diese nicht klappt, werde ich mein Rechtsanwalt einschalten.

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Xander 

Rechtsanwalt wegen 40 Franken?

Es lohnt sich, vorher die Bestimmungen der SBB genau zu studieren. In den allermeisten Fällen kennen die Kontrolleure diese Bestimmungen sehr genau und sie wenden diese korrekt an. 

Gruss, Reto

PS. ich arbeite auch nicht bei den SBB. 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @Xander 

Wenn du in einer S-Bahn unterwegs warst, du so musst den Klassenwechsel ZWINGEND vor Antritt der Reise kaufen. Beispiel: Zug verlässt deinen Abgangsbahnhof um 10.02 kaufen, dann musst du den Klassenwechsel per App spätestens 10.01 Uhr kaufen.

 


@Anonymous  schrieb:

Hallo @Xander 

Wenn du in einer S-Bahn unterwegs warst, du so musst den Klassenwechsel ZWINGEND vor Antritt der Reise kaufen. Beispiel: Zug verlässt deinen Abgangsbahnhof um 10.02 kaufen, dann musst du den Klassenwechsel per App spätestens 10.01 Uhr kaufen.

 


Hallo StationMaster, 

das ist keine S-Bahn, sondern ein normal Regio-Zug/IC

Arbeiten Sie für SBB? kann ich mich in diesem Fall bei Ihnen melden?

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @Xander 

Nein, ich arbeite nicht für die SBB. Bezüglich Kontakt: https://www.sbb.ch/de/meta/kontakte.html

Darf ich fragen, in welchem Zug es war? 

Regio-Zug: Klassenwechsel vor Abfahrt kaufen

IC: Klassenwechsel kann im Zug gekauft werden.

Gruss

 


@Anonymous  schrieb:

Hallo @Xander 

Nein, ich arbeite nicht für die SBB. Bezüglich Kontakt: https://www.sbb.ch/de/meta/kontakte.html

Darf ich fragen, in welchem Zug es war? 

Regio-Zug: Klassenwechsel vor Abfahrt kaufen

IC: Klassenwechsel kann im Zug gekauft werden.

Gruss

 


Hallo,

da steht online IR 36 , von Rheinfelden nach Zürich, abfahrt 8:26

Gruss

Xander

Anonymous
Nicht anwendbar

Interessant. Meines Erachtens müsste hier der Kauf eines Klassenwechsel im Zug möglich sein. Mit welcher Begründung musstest du denn die CHF 40 bezahlen?

Mit der Begründung dass ich schon eine 6-Einfach-Fahrte Klassenwechselkarte in der Hand habe und diese nich entwertet worden ist.

Zum Hintergrund, ein Tag wurde mir auch ein Kontrolleur per Hand entwertet, so dachte ich mir, ich könnte es immer so machen.

OK, wenn es so nicht geht, so wie Sie gesagt haben, dann soll mir auch ein Ticket im Zug lösen können, Stattdessen hat der Kontrolleur mir ein 40 CHF Busse gegeben wegen nicht gültige Fahrausweise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


@Xander  schrieb:

Mit der Begründung dass ich schon eine 6-Einfach-Fahrte Klassenwechselkarte in der Hand habe und diese nich entwertet worden ist.

Zum Hintergrund, ein Tag wurde mir auch ein Kontrolleur per Hand entwertet, so dachte ich mir, ich könnte es immer so machen.


 

Wenn das so wäre, würde ich mindestens jedes zweite Mal kostenlos in der 1. Klasse fahren können. Gerade im IR 36 kommt zu meinen Fahrzeiten eher selten ein Kontrolleur...

Anonymous
Nicht anwendbar

@MiM :   Wenn generell vor der Abfahrt gelöst / entwertet werden müsste, dann würde ich dies ja noch verstehen.... was ich nicht verstehe , ist die unterschiedliche Behandlung der Kunden. 
In einigen Monaten sind die Preisüberwacher-Gutscheine zum Klassenwechsel fällig... Die Fahrt Zürich-Frick-Basel kann dann mit 10 Fr-Gutschein + 3 CHF bar im Zug bezahlt werden.... aber wenn die Kontrolle nicht erscheint ??? (und dies trifft nach Ihren Angaben zu)  ... werden sie auf dem Rückweg oder ein nächstes Mal eingesetzt.  Gleiche Situation bei Barzahlung im Zug. 

Anonymous
Nicht anwendbar

Interessant, dass es einen Unterschied zwischen einer 6Einfach Klassenwechselkarte und einem Neukauf eines Klassenwechselbilletts resp. in einigen Monaten der Preisüberwacher-Gutscheine gibt. 

Wenn ich doch eine solche 6er Klassenwechselkarte kaufe, gehe ich doch mit dem Gedanken in den Zug, es zuerst in der 2. Klasse zu versuchen und nur wenn er überfüllt ist, in die 1. Klasse zu wechseln. Dies sehe ich aber erst, wenn ich im Zug bin, der womöglich schon abgefahren ist. 

Die roten Entwerter befinden sich aber auf den Bahnhöfen - richtigerweise müssten sie dann auch in den Zügen und zwar in jedem 1. Klasse Wagenabteil anzutreffen sein. Man könnte ja in mehreren Sprachen vermerken "Darf nur für die Entwertung der Klassenwechselkarte benutzt werden" - oder wäre diese Unterscheidung rechtlich nicht zulässig ?

Die SBB müssten ja interessiert sein, dass alle Bahnkunden sitzen.... vor Arth Goldau wird man ja regelrecht aufgefordert, den Zug (Eurocity) Richtung Tessin zu verlassen, falls man keinen Sitzplatz hat und es wird dies mit der Sicherheit im Basistunnel begründet. Ich nehme deshalb an - falls es zu einer Zugkatastrophe käme - hätten doch sitzende Kunden auch auf anderen SBB-Strecken die besseren Überlebenschancen als stehende Kunden.... oder sehe ich dies falsch ?

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @roliw 

Du kannst ein Billett zweite Klasse nachträglich mit einem Klassenwechsel ergänzen.

WICHTIG: im Fernverkehr (IR, IC usw) kannst du den Klassenwechsel beim Zugpersonal kaufen. Mindestpreis ist CHF 10. In Zügen mit Selbstkontrolle (S-Bahn usw) musst du den Klassenwechsel zwingend vor Antritt der Reise kaufen. Sei es am Schalter, am Automaten oder in der App. Du kannst also nicht in der S-Bahn in der 1. Klasse sitzen und den Klassenwechsel erst dann kaufen, wenn die Kontrolle vorbeikommt.

Vielen Dank!

Ich kann das nicht nachvollziehen. Erstens gibt es soweit ich weiss gar keine Busse über 40 Fr. Und zweitens ist es egal, ob man einen nicht entwerteten Klassenwechsel mitführt oder nicht. Entweder man kann den Klassenwechsel im Zug lösen oder nicht.

Würde mal abwarten, was die SBB dazu sagt. Einen Anwalt kannst Du später immer noch einschalten, aber zuerst würde ich es mit Kommunikation versuchen.

Nun habe ich die Antwort von SBB erhalten,

Sehr geehrter Herr **bleep**

Vielen Dank für das Zusenden Ihrer Mehrfahrtenkarte. 

Wir haben diese überprüft und verzichten ausnahmsweise auf den erhobenen Fahrpreis. Somit bleibt lediglich die Forderung der Bearbeitungsgebühr von 30 Franken. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen neuen Einzahlungsschein. 
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich jeder Fahrgast selber für die Korrektheit und Gültigkeit seinen Fahrausweises verantwortlich ist und eine Entwertung durch das Zugpersonal reine Kulanz ist. Nach Reglement wäre dies eine Reise ohne gültigen Fahrausweis, für die wir einen Zuschlag von 90 Franken fordern. 

Besten Dank für Ihr Verständnis. 

Freundliche Grüsse

XXXX
Berater Kundendialog

Anonymous
Nicht anwendbar

@Xander  Was mich an dieser ganzen Abhandlung stört, sind Sätze wie und eine Entwertung durch das Zugpersonal reine Kulanz ist." ...  Also, wenn das ganze System nur noch auf Kulanz beruht, dann ist es nicht mehr weit her - im Gegenteil, das schafft Verunsicherung, gerade auch bei Leuten, die dann in einigen Monaten die 20 CHF Bons des Preisüberwachers einlösen möchten - dies werden dann Tausende sein.... 

Hinter jeder Kulanz steht ein gewisser Menschentyp beim Kontrolleur, die aktuelle Tagesverfassung des Kontrolleurs, welche Art Kunde auf einen Kontrolleur trifft... dann wären ja Losentscheide ob Busse JA/NEIN noch gerechter.  Auf die gleiche Kulanz treffe ich dann wieder bei einem Sachbearbeiter bei einer Reklamation, ob er mir eine Bearbeitungsgebühr aufknurrt   .... oder ob er es bleiben lässt.  

Der Begriff  "....grundsätzlich jeder Fahrgast selber für die Korrektheit und Gültigkeit seinen Fahrausweises verantwortlich ist"  ist für mich ein "Allerweltsspruch" für die Abwälzung jeder Verantwortlichkeit , aber keine Begründung, warum dies in einem Falle geht - in einem anderen Falle jedoch nicht.  

Ich jedenfalls bin nicht schlauer geworden - höchstens verunsicherter....