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Unzufrieden mit "GA Familia Jugend stornieren / hinterlegen"

Eru
Besucher

Habe eben in rubrizierter Angelegenheit mit dem SBB Contact Center telefoniert.

Es ist mühselig in der heutigen Zeit wo alles von Digitalisierung spricht, dass es im SwissPass Portal nicht möglich ist, z.B. das GA Familia Jugend meiner Tochter für die Dauer eines 4-monatigen Sprachaufenthaltes hinterlegen oder stornieren zu können.

Nein; stattdessen muss das GA gekündigt werden, um es nach vier Monaten wieder via neuen Vertrag zu aktivieren.

Als Kunde finde ich dies super toll, kundenfreundlich; komme mir etwas veräppelt vor und äusserst digitalisierungsfremd.

Mit zwei bis drei zu aktivierenden neuen Optionen (Häkchen) wäre dies schnell und Kundenfreundlich programmiert resp. erledigt.

Ohne Konkurrent gibt ist auch keine Konkurrenz.

Besten Dank für die Kenntnisnahme

2 ANTWORTEN
VlaznimA
Pendler/in (Bronze)
Hallo @Eru 

Von der Hinterlegung sind die GA Familien-Kombinationen Kind/Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker (FVP), Velo und Hund ausgeschlossen.

Bei der Hinterlegung wird die Leistung pausiert, jedoch läuft der Vertrag noch. Nehmen wir an man kann das GA länger nach Belieben hinterlegen: In diesem Fall würde deine Tochter bei einem 4 monatigen Stopp das GA weiterhin bezahlen und das Geld nach den 4 Monaten zurückerhalten. Damit man in dieser Zeit eine Erstattung erhält und nicht zu viel zahlen muss, hat die SwissPass Alliance die 30 Tage festgelegt, um eine Erstattung für Ferientage etc. zu erhalten. Bei Abwesenheit auf längere Zeit, wird eine Kündigung empfohlen. Somit bezahlt man nicht unnötig und löst das GA beliebig neu, sobald man es auch effektiv braucht. Dies sind die vertraglichen Bedingungen des GA's.

Ich bitte um Verständnis und wünsche einen schönen Tag.

Gruss, VlaznimA.
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Eru 

Ich kann deinen Ärger verstehen. Es liegt nicht an der Programmierung der Webseite sondern an den vertraglichen GA-Bestimmungen. Diese sind ein Gemeinschaftswerk von SBB und weit über hundert weiteren ÖV-Anbietern (Alliance Swisspass). 

Im Tarif T654 ist festgelegt, dass man das GA pro Jahr maximal 30 Tage hinterlegen kann. Diese Hinterlegegung kann (neuerding!) online vorgenommen werden. 

Noch viel störender finde ich hingegen, dass kürzlich die minimale Laufzeit des GA-Vertrages von 4 auf 6 Monate erhöht worden ist. Wenn das GA z.B. wegen eines Wohnort- oder Arbeitsstellenwechsels nicht mehr gebraucht  wird, muss man es unter Umständen trotzdem noch monatelang weiter bezahlen. 

Es werden momentan Anpassungen im GA-Bereich diskutiert. Bis diese allerdings beschlossen und umgesetzt werden wird noch viel Zeit vergehen. 

Gruss, Reto