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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Auf den Tageskarten Gemeinde steht im Gegensatz zu den gewöhnlichen Tageskarten : "Zwischenhandel untersagt". Zu diesem Verbot bei den TKG habe ich nun folgende Fragen:
-- was sind die Konsequenzen, wenn man sich trotzdem eine TKG im Zwischenhandel besorgt ?
-- könnte man bei einer Kontrolle aufgefordert werden, den Originalverkaufbeleg vorzuweisen ?
-- könnte es Probleme geben, wenn man in gar am Originalort auf dem Postweg kauft (sofern möglich), aber nicht in dessen Nähe seinen eigenen Wohnsitz hat ?
-- da diese auf Internetplattformen wie Ricardo etc regelmässig angeboten werden - warum unternimmt die SBB keine rechtlichen Schritte dagegen ? ... zumindest einen entsprechenden obligatorischen Hinweis bei Inlandplattformen, dass man bei einem Kauf eine Busse riskiert ?
-- oder - das muss auch gesagt sein - ist dieser Hinweis nichts anderes als ein nichtssagendes Blabla ??
Hallo @Ostschweiz
Eine Personalisierung wäre sicher eine Lösung zur Unterbindung des "Zwischenhandels". Die Einführung dürfte jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein, die kaum auf die Gemeinden abgewälzt werden können.
Lassen wir das System doch so, wie es ist. Es hat sich im Grossen und Ganzen bewährt. Die Gemeinde-Tageskarten werden rege genutzt.
Gruss, Reto
Hallo @Ostschweiz
Wenn wir unrechtmässigen Handel erkennen und jemand mit so einer Tageskarte reist, kann der Reisende gebüsst werden. Wie und in welchem Umfang wir Schritte einleiten, veröffentlichen wir nicht.
Gruss
SandraI
Was wird denn genau unter Zwischenhandel verstanden; jemand kauft regulär, in gutem Wissen und Gewissen, eine oder mehrere TK der Gemeinde. Kurz vor der Reise wird diese Person krank etc. Sie sucht einen Abnehmer, whs zu einem günstigeren Preis damit sie die Karte/n los wird und etwas an den Schaden bekommt=legal?
Oder es kauft eine Person alle zur Verfügung stehenden Karten für einen beliebten Reisezeitpunkt, z.B. Ostern od. Pfingsten, verkauft die online zu einem Aufpreis (billiger als eine SBB TK zum Normalpreis) und schlägt so einen Profit raus. Meiner Meinung nach Zwischenhandel = illegal?
Ich habe auch schon eine Bekannte gebeten, mir von ihrer Gemeinde eine Karte besorgen, da meine keine freien zur Verfügung mehr hatte. Ich habe ihr den regulären Preis bezahlt. Ist das nun auch Zwischenhandel auf der Seite meiner Bekannten? Niemand kommt zu Schaden, tünkt mich legal.
Da diese TK nicht persönlich sind, kann auch keine Kontrolle diese Fälle erfassen. Es steht auch nirgends, dass man die Rechnung vorzeigen muss.
Hallo @Jetmum63
Beim "Zwischenhandel" spielen weder der Gewinn/Verlust noch irgendwelche guten Absichten eine Rolle. Er ist schlicht und einfach nicht erlaubt. Auch die individuelle Meinung ist nicht massgebend. Die Alliance SwissPass bestimmt den Tarif und dieser ist unmissverständlich:
"Der Zwischenhandel (mit Tageskarten Gemeinde) unter den Endverbrauchern ist untersagt. Bei erkanntem unrechtmässigem Handel hat der Endverbraucher den Zuschlag für Missbrauch gemäss T600 Kapitel 12 zu bezahlen." (Tarif 654, 14.4.5.3, S. 132)
Auch für die Gemeinden gelten strenge Regeln:
"Die Einzel - Tageskarten Gemeinde können von der Gemeinde gegen Gebühr an ihre Einwohner abgegeben werden. Die Abgabe an Einwohner anderer Gemeinden ist untersagt. Ausgenommen sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden der Klasse E, welche Tageskarten Gemeinde bei der angrenzenden (= gemeinsame Grenze) Gemeinde beziehen können. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Berechtigung abzuklären. Bei erkannten unrechtmässiger Abgabe bleiben Schadenersatzansprüche vorbehalten."
Gruss, Reto
@SandraI : Nein im Ernst - diese Kontrolle ist bei Billetten nur mit Sichtkontrolle gar nicht durchführbar : "Wenn wir unrechtmässigen Handel erkennen... kann der Reisende gebüsst werden... aber wir verraten nicht wie, wann und wo..."
Das Mindeste wäre doch die Personalisierung der Gemeindetageskarten - analog den Tickets vom eigenen PC oder dem Handy - wo zusätzlich Name, Vorname und Geburtsdatum eingegeben werden muss und ein QR-Code generiert wird, der eingelesen wird und der Kontrolleur nach Bedarf den Ausweis verlangen kann... oder nicht ?
Nach heutigem Stand geht es der SBB bei den Gemeindetageskarten nur darum, dass ein physisches Billett nicht gefälscht ist - einerseits vom Papier her und andererseits vom Druck.
Noch weniger Interesse am Zwischenhandel haben doch die Gemeinden, weil diese GTK vielfach sehr vergünstigt sind und deshalb in einer ersten Phase nur an die eigenen Einwohner und erst ganz am Schlusse an Alle abgeben werden.
Also ich sehe beim heutigen Zustand hinter dem Begriff "Kein Zwischenhandel" reines Wunschdenken... denn wer hat noch nie für einen Kollegen aus dem Nachbardorf eine solche GTK besorgt, weil dieser schlicht keinen Zugang hatte... auch dieses Vorgehen wäre "Zwischenhandel" gewesen... 😉
Hallo @Ostschweiz
Eine Personalisierung wäre sicher eine Lösung zur Unterbindung des "Zwischenhandels". Die Einführung dürfte jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein, die kaum auf die Gemeinden abgewälzt werden können.
Lassen wir das System doch so, wie es ist. Es hat sich im Grossen und Ganzen bewährt. Die Gemeinde-Tageskarten werden rege genutzt.
Gruss, Reto