Schritt 1
Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.
Vor
Schritt 3
Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.
Zurück Tour beenden
Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.
Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.
Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Mein SwissPass läuft am 13.3.2023 ab, ich würde ihn verlängern, aber erst ab dem 13.4.2023, da ich vom Februar bis 13.4.2023 im Ausland bin. Ist das möglich.
Vielen Dank für deine Antwort. Nein, ich habe ein GA, 2. Klasse. und die SBB ist ja nicht sehr kulant mit den langjährigen Kunden. Falls eine Verlängerung mit Beginn 1 Monat später nicht möglich ist, werde ich das GA künden und sicher auch keines mehr beziehen. Und nein, ich möchte mein GA nicht mit einem Monat Hinterlegung beginnen.
Hallo @Iw
Grundsätzlich ist es möglich, das GA zu künden und einen Monat später einen neuen Vertrag abzuschliessen. Wie auch beim Halbtax gilt die Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus. Künden kannst du das Abo in deinem Kundenkonto auf www.swisspass.ch
Ich empfehle dir aber eher, dein GA zu hinterlegen. Du kannst das GA jedes Jahr maximal 30 Tage hinterlegen. Das Abo ist in dieser Zeit gesperrt. Nachdem die Hinterlegung abeschlossen und das GA wieder gültig ist, wird die Gutschrift berechnet und der Betrag, der dir zusteht, wird von der nächsten Rechnung abgezogen. Du kannst die Hinterlegung online unter swisspass.ch in Auftrag geben. Klicke dafür auf das Register «Abos» und «Hinterlegungsdetails». Solltest du das GA früher wieder brauchen, als erwartet, kannst du die Dauer der Hinterlegung jederzeit anpassen (mindestens 5 und maximal 30 Tage).
Ich wünsche dir einen angenehmen Nachmittag.
Gruss, RahelW
Hallo @Iw
Ich nehme an, dass du mit Swisspass das Halbtaxabo meinst (und nicht ein GA oder ein anderes Abo). Ein solcher Unterbruch ist nicht möglich und wäre bei einem Monat auch nicht sinnvoll. Wer das Halbtaxabo nicht nahtlos erneuert verliert den Treuerabatt von 20 Franken. Das ist mehr als das Halbtaxabo im Monat kostet.
Wenn du das Halbtaxabo trotzdem „unterbrechen“ willst musst du es rechtzeitig kündigen (mindestens 1 Monat im Voraus) und dann wieder neu kaufen.
Gruss, Reto