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SwissPass Chip defekt - Ungültig

luc-bucher
Neues Mitglied
Grüezi Zäme

Seit diesem Montag ist mein SwissPass durchbrochen (Ich hatte mein Portmonaie in der Hintertasche), was eigentlich generell nicht Passieren sollte,
aber darum geht es nicht.

Ich konnte den SwissPass bis jetzt noch nicht erneuern, da ich praktisch keine Zeit unter der Woche habe.

Ich wurde mit diesem defekten SwissPass etwa 4 Mal Kontrolliert, mir wurde dabei bis jetzt freundlich mitgeteilt, dass ich diesen schnellstmöglich eintauschen sollte,
sie haben den QR-Code eingescannt und gut war.

Heute wurde ich allerdings kontrolliert,
wobei mir erstmals (mein SwissPass war auch vorher schon einmal defekt) mitgeteilt wurde, dass dieser Ungültig sei, und was für ein riesiger Aufwand das wäre, meine Sicherheitskopie vom Chip auf dem Handy wollte sie nicht annehmen (von mir aus auch in Ordnung).
Laut ihr soll ich jetzt 5 Chf pro Kontrolle mit defektem RFID-Chip bezahlen:
Im Moment kein Problem, da ich bis ich ihn umtauschen kann sowieso nur noch drei Kurzstrecken fahren muss.
Dennoch höre ich zum ersten Mal, dass der SwissPass nun ungültig sei.

Ich habe online nicht viel zu dem Thema gefunden: Was ich fand war allerdings die PDF-Schulungsunterlagen für den SwissPass, in welchen der QR-Code als Alternative für den RFID-Chip genannt wurde.

Kann ich diesbezüglich bitte aufgeklärt werden?
4 ANTWORTEN
SandraI
Pendler/in (Silber)

Hallo @luc-bucher

 

Entschuldige die späte Antwort.

 

Wenn ein SwissPass defekt ist, muss er zwingend ersetzt werden. Teilweise ist das Einlesen über den QR-Code noch möglich, das ist allerdings eher eine Notlösung. Das Zugpersonal kann auch anhand der Kundennummer telefonisch nachfragen, ob die Leistung auf dem SwissPass gültig ist. Das kostet alles Zeit und wir können das nicht jedes Mal so handhaben.

 

Deshalb bitte ich dich, den SwissPass so schnell wie möglich zu ersetzen. Du kannst dich auch telefonisch beim Service Center unter 0848 44 66 88 (Ortstarif) melden.

 

Ein beschädigter SwissPass ist nicht mehr gültig. Das Abo auf der Karte behält aber natürlich dennoch seine Gültigkeit.

 

Ich hoffe, ich habe deine Fragen damit beantwortet.

 

Gruss SandraI

 

Mit dieser Antwort bin ich als Kunde unzufrieden.

Die Frage ist doch, welche Verantwortlichkeiten (v.a. rechtlich) seit der Einführung des SwissPass gelten. Bin ich als Kunde verpflichtet, den defekten SwissPass schnellstmöglich zu ersetzen? Und darüber hinaus: Muss ich als Kunde dafür aufkommen, wenn mein SwissPass defekt ist oder erst kürzlich, z.B. auf der Anreise zum Skigebiet oder gar während der Fahrt im Zug, defekt gegangen ist?

Die Krux hier liegt an der unfreien Wahl des Kunden. Die beiden grössten Quasi-Monopolisten der Schweiz nehmen hier dem Konsumenten die Wahl zwischen digitaler und analoger Variante gleich ab. Und ohne freie Wahl kann dem Kunden nicht unbedingt Verantwortung übertragen werden.

Der Kunde erfüllt aber seine Grundpflicht: Da der SwissPass auch mit analogen Mitteln ausgestattet ist (KundenNr) kann sich der Kunde für die bezogene Leistung ausweisen, und zwar so, dass der Leistungsempfänger diese prüfen kann.

Vielleicht wäre es also in der Pflicht der Leistungserbringer und Partner alles mögliche in jedem Fall zu unternehmen, um die Leistungserbringung zu überprüfen.

Für weitere Erläuterungen bedanke ich mich im Voraus.

- Andreas Limacher, Kunde

Und was ist wegen den 5.-? Die Frage wurde ja gar nicht beantwortet!