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Hallo @luc-bucher
Entschuldige die späte Antwort.
Wenn ein SwissPass defekt ist, muss er zwingend ersetzt werden. Teilweise ist das Einlesen über den QR-Code noch möglich, das ist allerdings eher eine Notlösung. Das Zugpersonal kann auch anhand der Kundennummer telefonisch nachfragen, ob die Leistung auf dem SwissPass gültig ist. Das kostet alles Zeit und wir können das nicht jedes Mal so handhaben.
Deshalb bitte ich dich, den SwissPass so schnell wie möglich zu ersetzen. Du kannst dich auch telefonisch beim Service Center unter 0848 44 66 88 (Ortstarif) melden.
Ein beschädigter SwissPass ist nicht mehr gültig. Das Abo auf der Karte behält aber natürlich dennoch seine Gültigkeit.
Ich hoffe, ich habe deine Fragen damit beantwortet.
Gruss SandraI
Mit dieser Antwort bin ich als Kunde unzufrieden.
Die Frage ist doch, welche Verantwortlichkeiten (v.a. rechtlich) seit der Einführung des SwissPass gelten. Bin ich als Kunde verpflichtet, den defekten SwissPass schnellstmöglich zu ersetzen? Und darüber hinaus: Muss ich als Kunde dafür aufkommen, wenn mein SwissPass defekt ist oder erst kürzlich, z.B. auf der Anreise zum Skigebiet oder gar während der Fahrt im Zug, defekt gegangen ist?
Die Krux hier liegt an der unfreien Wahl des Kunden. Die beiden grössten Quasi-Monopolisten der Schweiz nehmen hier dem Konsumenten die Wahl zwischen digitaler und analoger Variante gleich ab. Und ohne freie Wahl kann dem Kunden nicht unbedingt Verantwortung übertragen werden.
Der Kunde erfüllt aber seine Grundpflicht: Da der SwissPass auch mit analogen Mitteln ausgestattet ist (KundenNr) kann sich der Kunde für die bezogene Leistung ausweisen, und zwar so, dass der Leistungsempfänger diese prüfen kann.
Vielleicht wäre es also in der Pflicht der Leistungserbringer und Partner alles mögliche in jedem Fall zu unternehmen, um die Leistungserbringung zu überprüfen.
Für weitere Erläuterungen bedanke ich mich im Voraus.
- Andreas Limacher, Kunde