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Hallo zusammen
Meine Lebensgefährtin interessiert sich für ein Streckenabo zwischen Kreuzlingen und Zürich. Allerdings hat sie aktuell nur einen befristeten Vertrag für 6 Monate mit Aussicht auf eine Festanstellung. Es wäre natürlich preiswerter, wenn wir gleich das Jahresabo bestellen würden. Unter welchen Bedinungen ist dieses nach 6 Monaten kündbar. Ich habe zwar schon das Dokument 600.9 angesehen und ausgerechnet, dass es nicht ganz so schlimm wäre, wenn wir das Jahresabo nach 6 Monaten kündigen müssten, aber welche Bedinungen gelten hierfür für die Erstattung? Ist es möglich das Jahresabo ohne Grund zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen und eine Erstattung zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse
Robert
Hallo @Robert_
Vielen Dank für deine Anfrage.
Ein Strecken-Abo kann individuell innerhalb der Gültigkeitsdauer gekündigt werden. Dies kannst du an einem bedienten Schalter oder telefonisch beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) erstatten lassen. Die Erstattung wird prozentual anhand der Anzahl benützter Tage berechnet. Ausserdem wird ein Selbstbehalt erhoben gemäss Tarif 600.9 Kapitel 4.
Ich wünsche dir einen schönen Sonntag.
Gruss, LauraV
Dazu noch eine ergänzende Frage / Feststellung zu Handen der SBB:
Wieso werden die Kosten für ein Streckenabo nur für Zürich - Kreuzlingen angezeigt? In der umgekehrten Richtung aber wird nur die Strecke via Stein am Rhein mit 3 Verbindungen pro Tag (!) berechnet.
Gruss, Reto