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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Weil die ei zige Frage zu diesem Thread nicht auf die Frage eingeht: Wenn ich ein Jahres-Streckenabo zum Pendlen löse und sich dann zB mitten im Gültigkeitsjahr mein Arbeitsort ändert, kann ich es unschreibe. Oder habe ich es dannverwirkt, resp das Geld ist verloren?
Hallo Das Ich
Im Tarif ist festgehalten:
Kauft die Inhaberin / der Inhaber eines Jahres- oder Monatsabonnements ein Abonnement für
oder
so wird für die restliche Geltungsdauer des bestehenden Abonnements eine pro rata Erstattung gewährt.
Übersetzt heisst dies, wenn du für eine andere Strecke ein neues Jahres-Abo kaufst, wird dir ohne Selbstbehalt das zu erstattende Abo auf den Tag genau angerechnet. Es wird nicht umgeschrieben sondern es erfolgt ein Neukauf mit neuer Gültigkeitsdauer.
Eine pro Rata Erstattung wird nicht gewährt, wenn du von einem Jahres- auf ein Monatsabo umsteigst -> in diesem Fall wird die Erstattung als Rückgabe behandelt.
So steht einem Stellenwechsel während eines Abojahres nichts Wege. Viel Erfolg.
Gruss SK-SpecialK
Hallo Das Ich
Im Tarif ist festgehalten:
Kauft die Inhaberin / der Inhaber eines Jahres- oder Monatsabonnements ein Abonnement für
oder
so wird für die restliche Geltungsdauer des bestehenden Abonnements eine pro rata Erstattung gewährt.
Übersetzt heisst dies, wenn du für eine andere Strecke ein neues Jahres-Abo kaufst, wird dir ohne Selbstbehalt das zu erstattende Abo auf den Tag genau angerechnet. Es wird nicht umgeschrieben sondern es erfolgt ein Neukauf mit neuer Gültigkeitsdauer.
Eine pro Rata Erstattung wird nicht gewährt, wenn du von einem Jahres- auf ein Monatsabo umsteigst -> in diesem Fall wird die Erstattung als Rückgabe behandelt.
So steht einem Stellenwechsel während eines Abojahres nichts Wege. Viel Erfolg.
Gruss SK-SpecialK
Frage: gilt diese Beschreibung auch für eine Umwandlung in ein GA? Oder kann nur ein Strecken-Abo in ein neues Strecken-Abo umgewandelt werden?
Hi @Hang-Loose
Genau, sowie @SK-SpecialK und @Ex-Bähnler beschrieben haben, gilt der Umtausch auch in ein GA.
Wünsche Frohe Festtage.
VeroniqueE
Hallo @Hang-Loose
Ich bin nicht sicher ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Hast du ein Jahres-Streckenabo und möchtest nun auf ein GA wechseln?
Das sollte gehen. Das Jahres-Streckenabo wird quasi gekündigt und pro rata zurückerstattet. Danach kannst du ein neues Monats-GA oder Jahres-GA für 12 Monate kaufen.
Gruss, Reto
Danke. Das ist für mich ok. Es war mir klar, dass es um pro rata ging. Danke! 👍