Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

Sparbillett Rückerstattung VOR Reiseantritt

Sparbillett
Neues Mitglied

Guten Tag

Kann man ein Sparbillett, das man mit der App gekauft hat, kostenfrei rückerstatten lassen VOR Reiseantritt? Im App kann man auf das Billett drücken, dann auf die drei Punkte oben rechts und dann erscheint "Billett erstatten". Jedoch weiss ich nicht, ob es kostet, es zu stornieren.

Besten Dank für die Auskunft.

7 ANTWORTEN
ich
Reisende/r (Bronze)

Das sind eigentlich schon recht kleingeistrige Abzockerbestimmungen...

 

Es wär ja keine Sache, die Erstattung kostenfrei anzubieten wenn sich Reisedatum oder -uhrzeit, oder Ziel ändern, oder wenn man auf ein Vollpreis Ticket zwecks Flexibilität wechselt.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @ich 

Jeder Umtausch oder jede Erstattung ist mit Aufwand verbunden, der von irgend jemandem bezahlt werden muss. Sparpreise mit den gleichen Service-Leistungen - das geht halt nicht auf. 

Gruss, Reto

 

ich
Reisende/r (Bronze)

Klickklackboom der ganze ***** ist automatisiert. Mit Deiner Begründung müsste man auch für eine Fahrplanabfrage zahlen...

 

PS: Dass nur bei Umtausch am Schalter mehr gezahlt werden müsste wär ja ok.

balmer
Neues Mitglied

Grüezi SBB

Aus Versehen habe ich ein Sparbillett am Freitag 29.7.22 anstelle am Donnerstag 28.7.22 gekauft letzten Samstag. Jetzt, am Dienstag, habe ich das Sparbillet für Donnerstag 28.7.22 gekauft mit der Hoffnung, dass ich jenes für Freitag stronieren kann. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass eine Stornierung nicht möglich sei... Warum? > Weil das Sparbillett schon ermässigt ist, könne keine Annulation gemacht werden. Ist das wirklich war? Ok, es geht um CHF 28.40 aber das ist ja egal. Danke für die Rückmeldung.

MfG

Jerome16
Neues Mitglied
 
NicolasK
Moderator

Hallo @Sparbillett 

Danke für deine Anfrage.

Gemäss «Tarife und Vorschriften des Nationalen Direkten Verkehrs» ist eine Erstattung der Sparbillette ohne Selbstbehalt nur in einzelnen Fällen möglich.

Alle Informationen und Konditionen findest du unter folgendem Link:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften (=> Tarif 600.9 => Ziffer 8 «Fahrausweise der Sparwelt».

FAQ für Sparangebote (Sparbillette und Spartageskarten sind auch unter https://www.sbb.ch/de/abos-billette/billette-schweiz/sparbillette.html (Fragen & Antworten) ersichtlich.

Ich wünsche dir einen angenehmen Sonntag.

Gruss
NicolasK 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Sparbillett 

Bei Erstattungen von Sparbilletten / Spartageskarten wird eine reduzierte Gebühr von 10 Franken erhoben.
Nur bei einem nachträglichen Kauf eines Jahresabonnements oder bei einem Todesfall erfolgt die Erstattung kostenlos.

Gruss, Reto

Auszug aus dem Tarif 600.9 / Kapitel 8: 

Fahrausweise der Sparwelt

8.1 Die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise werden nur in den unten aufgeführten Fällen an Verkaufsstellen mit elektronischem Verkaufsgerät und Zugriff zum Kundendossier oder dem Contact Center Brig umgetauscht oder erstattet.

8.2 In folgenden Fällen können die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise gegen eine reduzierte Gebühr gemäss Ziffer 1.4.1 umgetauscht oder erstattet werden:

  • Mehrfach gekaufte Fahrausweise (Reisedatum, Fahrplanverbindung und Reisender - Name, Vorname und Geburtsdatum - sind identisch)
  • Fahrausweis mit irrtümlich falsch eingegebenem Datum oder Abfahrtszeit: Erstattung nur vor dem Gültigkeitsbeginn des Fahrausweises möglich. Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Strecke für die gleiche Person muss nachgewiesen werden können.
  • Kann der Kunde die mit einem Sparbillett gebuchte Verbindung nicht einhalten, kann er ein Billett zum Normaltarif für den selben Tag kaufen und sich das Sparbillett nach der Reise erstatten lassen. Die Kundin/der Kunde hat hierfür sowohl das Originalsparbillett sowie das Originalbillett zum Normaltarif vorzuweisen. Es können nur Billette mit der vollständig identischen Strecke und Klasse erstattet werden.
  • Fahrausweise mit fehlerhaften Personalien (Name, Vorname oder Geburtsdatum). Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Fahrplanverbindung und den korrekten Personalien muss nachgewiesen werden können.
  • Fahrausweise für die falsche Person. Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Fahrplanverbindung für die korrekte Person muss nachgewiesen werden können.
  • Fahrausweis für falsche Kundengruppe (Tageskarte/Sparbillett ohne Halbtax oder Volltarif statt ermässigt) gelöst. Die Erstattung darf nur bei nachweislich nachträglichem Kauf des korrekten Tickets erfolgen (Fahrplanverbindung und Reisender - Name, Vorname und Geburtsdatum - sind identisch). Hier muss in jedem Fall eine Vollerstattung vorgenommen werden.
  • Nachgewiesene Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall) durch ärztliches Attest bestätigt.

8.3 In folgenden Fällen können die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise ohne Gebühr umgetauscht oder erstattet werden:

  • Erstattung beim nachträglichen Kauf von persönlichen Abonnementen für mindestens 12 Monate (Ziffer 1.7). Der Name auf dem E-Ticket muss mit dem auf dem Abonnement übereinstimmen und dasselbe E-Ticket darf nur einmal vorgewiesen werden. Die OT-Nummer/Ticket-ID ist zu überprüfen.
  • Todesfall