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Sparbillet & Verspätung - benötige ich wirklich eine Bestätigung?

GELÖST
Marti
Neuer Autor

Hallo,

 

auf der SBB-Seite steht:

Bei Zugsausfällen, Verspätungen oder Streckenunterbrüchen können Sie mit einer Bestätigung des Kontroll- oder Verkaufspersonals die nächste Verbindung nutzen.

Das kommt mir sehr umständlich vor bzw. könnte in einigen Fällen meine effektive Fahrzeit deutlich verlängern, wenn Anschlussverbindungen nur im Stundentakt fahren.  Rein praktisch habe ich es ohne es besser zu wissen bereits so gehandhabt, dass ich einfach die nächste Verbindung nahm.  Bei einer Kontrolle wurde ich jedoch einmal zunächst schräg angeschaut.  Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass das Personal die tatsächlichen Fahrzeiten meiner Züge sehen konnte.

Daher die Frage:

1. Muss ich zwingend eine Bestätigung über die Verspätung holen?  Also zum Schalter rennen, anstehen...

2. Und falls 1. irgendwie möglich ist (meinetwegen durch Kauf eines Normalbillets und späteres Einreichen), könnte man auch eine andere Wegstrecke nehmen, wenn man über diese noch seinen ursprünglichen Anschluss erreicht?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Das Zugpersonal kann auf ihren Geräten nachschauen, ob ein Zug verspätet war. Eine Bestätigung am Schalter zu holen, wäre mittlerweile bei vielen Bahnhöfen nicht möglich.

Ich bin nicht ganz sicher, ob es bei Sparbilletten eine andere Regelung gibt, aber bei normalen Billetten darf man bei einem Anschlussbruch auch eine andere Verbindung nehmen. Also jetzt nicht Bern - Zürich via Lugano 😀, sondern eine andere im Fahrplan vorgeschlagene Verbindung.

Siehe https://www.voser.ch/100/fall-12:

3.    Entschädigung bei Anschlussbruch

Ein Passagier, dessen Kurs ausfällt oder verspätet ist und der deshalb einen im Fahrplan vorgesehenen Anschluss verpasst (sog. Anschlussbruch), hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechten. Er kann:

  • auf die Weiterreise verzichten und den Preis für die nicht befahrene Strecke zurückverlangen;
  • gratis an den Abgangsort zurückkehren und den Preis für die ganze Reise zurückverlangen;
  • mit dem nächsten geeigneten Kurs weiterreisen, wobei die SBB gegebenenfalls die Geltungsdauer des Billetts zu verlängern oder einen Strecken- oder Klassenwechsel vorzunehmen haben, ohne dass sie dafür einen Zuschlag verlangen können;
  • im Einverständnis mit den SBB mit einem anderen Transportmittel (z.B. Bus statt Eisenbahn) weiterreisen.

     

Der Anschlussbruch kann auch transportmittelübergreifend erfolgen, wenn beispielsweise der Bus ausfällt und der Passagier deswegen den Zug verpasst. Die vorgenannte Regelung gilt jedoch nicht für verpasste Anschlüsse an Flugverbindungen, da das PBG auf Luftbeförderungen nicht anwendbar ist (Art. 1 Abs. 2 PBG).

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Marti 

Nein, zwingend ist es nicht, aber falls es im verspäteten Zug Kontrollpersonal hat, dann hilft eine solche Bestätigung ganz sicher, unliebsame Diskussionen zu vermeiden. Das Gleiche gilt auch für längere Aufenthalte an Bahnhöfen.

Wenn dir das Einholen einer Bestätigung nicht möglich ist, dann darfst du die nächste Verbindung (auf der gleichen Strecke) benützen. Umwegfahrten oder Rückerstattung von zusätzlich gekauften Tickets sind nicht vorgesehen. 

Zusammenfassend: Mit dem Sparbillett darfst du deine Reise (in begründeten Fällen auch ohne Verspätungs-Bestätigung) mit der nächsten Verbindung so fortsetzen, wie sie ursprünglich geplant war. Das Zugpersonal hat die Möglichkeit Verspätungen von anderen Zügen zu überprüfen. 

Gruss, Reto

 

 

Das Zugpersonal kann auf ihren Geräten nachschauen, ob ein Zug verspätet war. Eine Bestätigung am Schalter zu holen, wäre mittlerweile bei vielen Bahnhöfen nicht möglich.

Ich bin nicht ganz sicher, ob es bei Sparbilletten eine andere Regelung gibt, aber bei normalen Billetten darf man bei einem Anschlussbruch auch eine andere Verbindung nehmen. Also jetzt nicht Bern - Zürich via Lugano 😀, sondern eine andere im Fahrplan vorgeschlagene Verbindung.

Siehe https://www.voser.ch/100/fall-12:

3.    Entschädigung bei Anschlussbruch

Ein Passagier, dessen Kurs ausfällt oder verspätet ist und der deshalb einen im Fahrplan vorgesehenen Anschluss verpasst (sog. Anschlussbruch), hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechten. Er kann:

  • auf die Weiterreise verzichten und den Preis für die nicht befahrene Strecke zurückverlangen;
  • gratis an den Abgangsort zurückkehren und den Preis für die ganze Reise zurückverlangen;
  • mit dem nächsten geeigneten Kurs weiterreisen, wobei die SBB gegebenenfalls die Geltungsdauer des Billetts zu verlängern oder einen Strecken- oder Klassenwechsel vorzunehmen haben, ohne dass sie dafür einen Zuschlag verlangen können;
  • im Einverständnis mit den SBB mit einem anderen Transportmittel (z.B. Bus statt Eisenbahn) weiterreisen.

     

Der Anschlussbruch kann auch transportmittelübergreifend erfolgen, wenn beispielsweise der Bus ausfällt und der Passagier deswegen den Zug verpasst. Die vorgenannte Regelung gilt jedoch nicht für verpasste Anschlüsse an Flugverbindungen, da das PBG auf Luftbeförderungen nicht anwendbar ist (Art. 1 Abs. 2 PBG).

Danke, ich bin zwischenzeitlich auf https://www.swisspass.ch/fahrgastrechte gestossen, es deckt sich mit den Ausführungen auf der Anwaltsseite.  

 

Mein Eindruck ist, dass die SBB auf den eigenen Seiten etwas restriktiver formulieren.  Wobei @Ex-Bähnler trotzdem Recht hat, dass Umwegverbindungen nicht erlaubt sind.  Die Verbindung welche ich im Kopf habe wird aber normal im Fahrplan vorgeschlagen, ohne ein explizites via zu setzen.  Ist IMHO auch im Interesse der SBB, wenn ich über die Alternativroute die Verspätung aufholen kann, anstatt später die Entschädigung geltend zu machen.  

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Marti und @MadisonPierce 

Man muss unterscheiden: 

T601.10 / Ziff. 4.2
  • Bei Verschulden des Transportunternehmens gemäss Anwendungsbereich, so zum Beispiel bei Zugsausfall, Streckenunterbruch, etc. gilt grundsätzlich der Tarif 601, Ziffer 9. Sparbillette gelten in solchen Fällen für die nächstmögliche Verbindung ungeachtet der Zugsgattung und allfälligem Umsteigen.
  • Die Kundin/der Kunde hat hierfür beim Verkaufs- oder Kontrollpersonal eine Bescheinigung einzuholen. Diese ist auf der Rückseite des Sparbilletts mit neuer Zug-/ Kursnummer anzubringen und mit Stationsstempel resp. Lochung zu bestätigen. *
Fahrgastrechte 
  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Billettpreises.
  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Billettpreises.
  • Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.
Das bedeutet also, dass man für eine Entschädigung bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten ein Billett von mindestens 20 Franken (pro Richtung) haben muss. Das ist bei Sparbilletten relativ selten der Fall.
 
Gruss, Reto
 
* Ich habe den zweiten Teil dieser Regelung hier auch schon als «veraltet» bezeichnet. Ich bin aber der Ansicht, dass man eine solche Bescheinigung einholen soll, wenn es möglich ist.  Die meisten Anschlussbrüche finden auf grösseren Umsteige-Bahnhöfen statt, die oft noch einen Billettschalter haben.
 
 

 

Hallo @Ex-Bähnler @Marti und @MadisonPierce 

Im Tarif sehen wir, wie bereits erwähnt, dass :  "Bei Verschulden des Transportunternehmens gemäss Anwendungsbereich (...) gelten Sparbillette in solchen Fällen für die nächstmögliche Verbindung ungeachtet der Zugsgattung und allfälligem Umsteigen. Die Kundin/der Kunde hat hierfür beim Verkaufs- oder Kontrollpersonal eine Bescheinigung einzuholen."

Man muss in einer solchen Situation nicht unbedingt an einer Warteschlange vor dem Schalter stehen, da die Bestätigung kann und wird durch das Zugspersonal auch ausgestellt werden.

Aber sei es für digitale Tickets oder für Tickets auf Papier : gemäss Tarif, braucht man doch die Bestätigung.

Schönen Tag noch. EllenvS.

 

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @EllenvS, zur Kenntnis an @Marti @MadisonPierce

Einverstanden: Gemäss Tarif braucht man...

In der täglichen S-Bahn Realität, irgendwo auf einem unbedienten Bahnhof: "Türstörung - bitte alle aussteigen. Für Ihre Weiterfahrt benützen Sie bitte die S-Bahn gleich gegenüber". Wie bekommt man in einem solchen Fall eine Bescheinigung?

Oder selbst wenn ein begleiteter Zug sich z.B. "wegen Abwarten eines andern Zuges" kurz vor dem Ankunftsbahnhof um ca. 10 Minuten verspätet: Wie lange dauert das Ausstellen der Bestätigungen für alle Reisenden mit Sparbilletten in einem voll besetzten Zug? Hat das Zugpersonal in einem solchen Fall nicht sehr viel dringendere Aufgaben zu erledigen?

Ist es vermessen, das Erfordernis einer Verspätungs-Bescheinigung als "weltfremd und ineffizient" zu bezeichnen? Zumal man damit ohnehin nur die schriftliche Erlaubnis bekommt, mit einem nächsten Zug (verspätet) weiterreisen zu dürfen. Sehr viel Arbeitsaufwand für eine Selbstverständlichkeit.

Gruss, Reto

* Ich weiss, dass nicht die SBB, sondern die ÖV-Branchenorganisation Alliance SwissPass, für alle Tarife verantwortlich ist. Du darfst diese Nachricht gerne an das zuständige Gremium weiterleiten oder beim Zugpersonalverband nachfragen, was er davon hält.