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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Wir haben am 2. August um 17:00 Uhr am SBB-Automaten im Zürich HB zwei Retourbillete nach Urnäsch gelöst, weil wir ein paar Ferientage in Urnäsch verbringen wollten. Im Zug fragt uns dann die Kondukteuse, ob wir heute wieder zurück fahren. Als wir ihr erklärten, dass wir in Urnäsch ein paar Tage bleiben möchten, sagt sie uns, unsere Billete seien nur bis am nächsten Tag um 5 Uhr morgens gültig. Der Retourrabatt sei seit dem 1. Juni abgeschafft. Wir sollen uns doch an den SBB-Schalter wenden. Dumm nur, dass die flächenmässig grösste Gemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden keinen SBB-Schalter mehr hat. Offenbar hat die SBB den Retourrabatt per 1. Juni klammheimlich abgeschafft, ohne dass die Kunden genügend orientiert wurden? Warum kann man am Automaten weiterhin Retourbillete kaufen, deren Retourfahrt man gar nie benützen kann? Müssen diejenigen, die kein Handy haben, dass sind vorallem Rentner, wenn sie mehr als 1 Tag unterwegs sind, jetzt immer zwei Mal bei der Hin- und Rückreise ein Billet beim Automaten oder am Schalter lösen? Warum wurde diese Änderung nicht überall kommuniziert?
Hallo @Rentner
Dass nun offenbar alle Retourbillette nur noch ein Tag lang gültig sind wusste ich auch nicht. Retourbillette sind somit vor allem für kurze Strecken praktisch.
Sie können sich betreffend Rückerstattung auch telefonisch an den SBB RailService wenden 0848 44 66 88 (CHF 0.08/min). Bitte bewahren Sie das Retourbillett und das Billett für die Heimreise für eine allfällige Rückerstattung auf.
Gruss, Reto
Hallo @Rentner
Dass nun offenbar alle Retourbillette nur noch ein Tag lang gültig sind wusste ich auch nicht. Retourbillette sind somit vor allem für kurze Strecken praktisch.
Sie können sich betreffend Rückerstattung auch telefonisch an den SBB RailService wenden 0848 44 66 88 (CHF 0.08/min). Bitte bewahren Sie das Retourbillett und das Billett für die Heimreise für eine allfällige Rückerstattung auf.
Gruss, Reto