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Reisen mit Hund

GELÖST
Daja94
Reisende/r

Ich habe zwei Zwergspitze (Schulterhöhe unter 30 cm) welche normalerweise in einer Tasche / Rucksack kostenlos mitreisen.

Wenn ich die Hunde nun in einem Hundebuggy transportiere (wie ein Kinderwagen, halt einfach für Hunde) wäre es dann immer noch kostenlos?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
RolandP
Vielfahrer/in

Hallo @Daja94 

Ja, nach meinem Verständnis darfst du sie auch dann unentgeltlich mitnehmen. Der Tarif besagt:

Kleine Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche kleine zahme Tiere mit Risthöhe bis 30 cm in Käfigen, Körben oder anderen geeigneten tiergerechten Behältern dürfen als Handgepäck unentgeltlich mitgenommen werden.

Ein Hundebuggy, wenn gegenüber anderen Reisenden auch etwas seltsam anmutend, gilt als geeigneten tiergerechten Behälter. Der Transport auf Plattformen ist nur dann möglich, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit (Türen jederzeit frei zugänglich) gewährleistet ist.

Viele Grüsse,
Roland

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12 ANTWORTEN
dapere
Neuer Autor

Ist eigentlich ganz klar in den Regeln erläutert. Kleine Hunde mit Risthöhe bis 30cm dürfen in einem geeigneten Behälter gratis unter dem Sitz transportiert werden. Gratis also nur wenn Dein Hundebuggy unter Deinen Sitz passt. Ansonsten musst Du ein Ticket für jeden der Hunde lösen. 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

@dapere  schrieb:

Gratis also nur wenn Dein Hundebuggy unter Deinen Sitz passt. Ansonsten musst Du ein Ticket für jeden der Hunde lösen. 


Hallo @dapere , @Daja94 

Ich würde es so formulieren:

Gratis ist ein Hund nur wenn er

  • kleiner als 30 cm (Risthöhe) ist UND
  •  in einem tiergerechent Behälter mitreist UND
  • dieser Behälter unter dem Sitz platziert wird.

Wird nur eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, dann muss für den Hund ein Billett gelöst werden. 

Eine Diskussion um die verschiedenen Behälter ist deshalb unnötig,

Gruss, Reto

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

Hallo dapere

Vielen Dank für deine Antwort. In der Zwischenzeit habe ich eine offizielle Rückmeldung vom SBB Kundendienst per Mail erhalten:

Wenn der «Kinder» (Hunde-) wagen ein tiergerechtes Behältnis ist, (der Hund kann nicht selbstständig entweichen die Tierschutzrichtlinien sind eingehalten) ist ein Kinder-/Hundewagen für Hunde erlaubt.

Danke für die Info! Ja, ich nehme auf jeden Fall auch an, dass der Hundebuggy erlaubt ist wenn dieser tiergerecht und sicher für die anderen Fahrgäste ist. Die Frage war ja nicht ob der Buggy erlaubt ist, sondern ob die Hunde darin gratis mitreisen. Diese Frage ist mit der Antwort des Kundendienstes der SBB nicht geklärt. Ich denke Du solltest Deine Frage an die SBB so formulieren, ob Deine Hunde im Kunderbuggy gratis reisen. Meinem Verständnis nach nicht, da in einem Buggy ausschliesslich Kinder bis zu einem gewissen Alter gratis reisen. Hunde zahlen aber immer, mit Ausnahme von Widerristhöhe bis 30 cm, verstaut in einen Tiergerechten Behälter unter Deinem Sitz. Ohne Behälter unter dem Sitz bezahlst Du, egal wie gross der Hund. Auf Deinem Schoss zahlst Du auch. Der Logik her im Kinderbuggy auch, da nicht unter Deinem Sitz verstaut. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Ich habe auch einen so kleinen Lümmel als besten Freund, einen kleinen Zwergschnautzer. Gruss! 

Eigentlich hatte ich meine Frage so gestellt wie auch hier, also ob die Hunde in einem Hundebuggy gratis mitreisen oder ob ich jeweils ein Bilett zahlen muss.

Deswegen intepretiere ich die Antwort bzw. den Begriff "erlaubt" vom Kundendienst so, dass der kostenlose Transport erlaubt ist...aber ja, ich verstehe absolut was du meinst. Werde daher nochmals per Mail rückfragen ;- )

Liebe Grüsse

Hallo @dapere & @Ex-Bähnler 

Ich habe nun nochmals ausdrücklich beim Kundendienst nachgefragt, ob denn der Transport kostenlos wäre und habe folgende Antwort per Mail erhalten:

"Genau, dann wird das gleich gehandhabt wie wenn man einen kleinen Hund im Hundekörbchen transportiert. Können also unentgeltlich mitgenommen werden"

Liebe Grüsse

dapere
Neuer Autor

Nur wenn Dein Hundebuggy unter Deinem Sitz vollständig platz hat. Wenn nicht, musst Du für jeden der beiden Hunde ein Ticket lösen. 

RolandP
Vielfahrer/in

Hallo @Daja94 

Ja, nach meinem Verständnis darfst du sie auch dann unentgeltlich mitnehmen. Der Tarif besagt:

Kleine Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche kleine zahme Tiere mit Risthöhe bis 30 cm in Käfigen, Körben oder anderen geeigneten tiergerechten Behältern dürfen als Handgepäck unentgeltlich mitgenommen werden.

Ein Hundebuggy, wenn gegenüber anderen Reisenden auch etwas seltsam anmutend, gilt als geeigneten tiergerechten Behälter. Der Transport auf Plattformen ist nur dann möglich, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit (Türen jederzeit frei zugänglich) gewährleistet ist.

Viele Grüsse,
Roland

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Hallo RolandP

Alles klar, vielen Dank für deine Erläuterung.

 

Viaggiatore
Pendler/in

Nein - siehe :  https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/hunde.html

Für Hunde jeder Grösse, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden, müssen Sie in allen Fällen den halben Preis für die 2. Klasse bzw. den allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis (Hunde-Tageskarte, Hunde-Pass) bezahlen. Die Hunde müssen unter Ihrem Sitz Platz nehmen, damit der Durchgang für die anderen Reisenden nicht versperrt wird.

Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Widerristhöhe in Transportboxen, Körben oder anderen tiergerechten Behältern dürfen Sie – wie Handgepäck auch – unentgeltlich unter dem Sitz mitnehmen. Sobald der kleine Hund jedoch nicht mehr im Behälter ist, benötigt er einen eigenen Fahrausweis.

 

Vielen Dank für die Antwort.

Die Reisehinweise habe ich auch schon gelesen. Diese sind für mich aber nicht ganz schlüssig, da es dort primär um den Vergleich mit Handgepäck geht. Ein Hundebuggy ist zwar kein Handgepäck in diesem Sinne, jedoch von den Spezifikationen her einem Kinderwagen gleichgestellt. Und Kinderwagen dürfen (meiner Kenntnis nach) gratis mitransportiert werden. Spielt es also demnach effektiv eine Rolle, was im Wagen drin ist (ob Kind oder Hund) ?

Nun ja - ich möchte jetzt da keinen Vergleich zwischen einem Hund und einem Kind machen, nur weil beide in einem Buggy transportiert werden können !  Aber wenn ich da herausgefordert werde : meine persönliche Ansicht:
-- Kinder bis 6 Jahre fahren generell kostenlos, egal welcher körperlichen Grösse
-- Kinder über 6 Jahre bezahlen den halben Preis, auch wenn sie in einem Buggy sitzen (was bei einem Kind weniger wahrscheinlich

So gesehen wird ein Hund in einem Buggy einem 7 jährigen Kind in einem Buggy nicht benachteiligt.