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Hallo!
Am letzten Freitagabend verpasste ich in Luzern meinen Zuganschluss um 23.35 weil der Bus im Verkehr (Fussball-WM) stecken blieb. Für die Reise nach Hause hatte ich folgende Möglichkeiten:
Ich wählte die zweite Möglichkeit und erreichte mein Ziel mit mehr als 1 Stunde Verspätung. Wegen dem Mindestbetrag von 5 Franken habe ich aber kein Anrecht auf eine 25% Entschädigung.
Meine Fragen:
Mit Dank im Voraus und Gruss
Reto
Bei Anschlussbruch darf man mit dem gleichen Billett ohne Zusatzkosten eine „sinnvolle“ Alternativverbindung nutzen.
“Ich habe ein Billett für eine bestimmte Verbindung. Kann ich mit dem Fahrausweis eine andere Verbindung wählen, wenn ich aufgrund einer Verspätung die ursprüngliche Verbindung nicht mehr erreiche?
Ja, bei Anschlussbruch aufgrund einer Verspätung ist die Weiterfahrt ohne Nachzahlung möglich. Die Strecke kann über einen sinnvollen Alternativweg oder mit einer späteren Verbindung zurückgelegt werden. Dies gilt auch für Billette mit Zugsbindung.„
Quelle: https://www.allianceswisspass.ch/de/informationen-ov-nutzende/Fahrgastrechte
Aus meiner Sicht hättest Du keine Entschädigung zugute (da Betrag zu klein), hättest aber keinen Streckenwechsel kaufen müssen.
Vielen Dank euch beiden @11407 und @Viaggiatore. Nur funktioniert das mit EasyRide leider nicht. Und ich hatte diesen Dienst bereits für die Busfahrt genutzt. Je mehr Möglickeiten, desto mehr „Probleme“ kann es geben…
Stimmt, EasyRide bringt neben neuen Möglichkeiten auch neue Probleme. Bei einem Streckenbillett, noch dazu gekauft nach Auswahl einer Verbindung, ist leicht "beweisbar", welche Fahrt man antreten wollte. Bei EasyRide logischerweise nicht, da erst im Nachhinein abgerechnet wird.
Falls Du auf dem Umweg auch EasyRide verwendet hast, würde ich die Funktion "ein Problem mit Reise melden" verwenden. So gemeldete Fehler werden aus meiner Erfahrung von einem Menschen begutachtet und entsprechend behandelt.
@11407 Danke für den Link zu den Fahrgastrechten - ich wusste nicht, dass man "... bei Anschlussbruch aufgrund einer Verspätung ist die Weiterfahrt ohne Nachzahlung möglich. Die Strecke kann über einen sinnvollen Alternativweg .... zurückgelegt werden. Konkrete Frage: Anschlussbruch Zürich HB - Ziel Heerbrugg via Rorschach - Alternativweg via Sargans möglich?
Ich möchte natürlich nicht vom Ursprungsthema von @Ex-Bähnler ablenken, aber ich persönlich empfinde diese starre Streckenbindung nicht mehr zeitgemäss und würde eine Lockerung allgemein begrüssen - nicht nur bei einem Anschlussbruch. Jetzt ist doch die Situation so:
-- Zürich HB - Lausanne ist via Bern oder Biel möglich, Zürich HB - Basel SBB ist via Frick oder Olten generell möglich... aber dann wars...
Aber viele Verbindungen sind fast extrem streckengebunden - ich denke an
-- Bern - Luzern , wo man sich via Langnau oder via Olten - Zofingen entscheiden muss .... oder aus meiner Region:
-- Heerbrugg - Zürich HB muss ich mich via Sargans oder Rorschach entscheiden, obwohl beide Entfernungen ähnlich,
-- Während am Beispiel Heerbrugg - Brig beim Weg via Rorschach auch solche über Romanshorn möglich sind (= in der Maske gibt man bei VIA Romanshorn ein - auf dem Billett steht aber nur VIA Rorschach (was ja in der Logik die Direktverbindung mit weiterem via St. Gallen wäre, viele aber wegen der Platzsicherheit via Romanshorn reisen möchten (=IC8) ...
Ich spreche bei diesem Problem vor allem die Retourbillette an : man wählt einen alternativen Heimweg und der Gründe gibt es viele: bessere Verbindung, kleinere Auslastung, zufällige Bekanntschaft mit anderem Heimweg usw. Der Verkauf von 2 Einzelbilletten ergeben doch grössere Verkaufskosten (Kreditkarte, TWINT) als 1 Retourbillett.
Selbstverständlich spreche ich damit nicht die Sparbillette mit der bekannten Zugsbindung an - aber dies sind sowieso Einzelbillette .
Das Problem sind hier wohl wie vielerorts die verschiedenen Transportunternehmen. Man kann Frick - Brugg mit dem Zug zurücklegen oder mit dem Bus. In einem Fall hat die SBB das Geld zugute, im anderen die PostAuto AG.
Man kann aber in allen begleiteten Zügen zuschlagsfrei Streckenwechsel lösen. Man bezahlt nur den Zuschlag für die neue Strecke. (Ist die neue Strecke günstiger, gibt es aber nichts zurück.) Es sind auch Gabelstrecken (Zürich - Arth-Goldau retour wird Zürich - Arth-Goldau und Arth-Goldau - Aarau) und sogar Parallelstrecken möglich (Genf - Domodossola wird Basel - Chiasso). Die Beispiele stammen direkt aus dem Tarif 601.6, sind also nicht erfunden.
Bei Anschlussbruch darf man mit dem gleichen Billett ohne Zusatzkosten eine „sinnvolle“ Alternativverbindung nutzen.
“Ich habe ein Billett für eine bestimmte Verbindung. Kann ich mit dem Fahrausweis eine andere Verbindung wählen, wenn ich aufgrund einer Verspätung die ursprüngliche Verbindung nicht mehr erreiche?
Ja, bei Anschlussbruch aufgrund einer Verspätung ist die Weiterfahrt ohne Nachzahlung möglich. Die Strecke kann über einen sinnvollen Alternativweg oder mit einer späteren Verbindung zurückgelegt werden. Dies gilt auch für Billette mit Zugsbindung.„
Quelle: https://www.allianceswisspass.ch/de/informationen-ov-nutzende/Fahrgastrechte
Aus meiner Sicht hättest Du keine Entschädigung zugute (da Betrag zu klein), hättest aber keinen Streckenwechsel kaufen müssen.