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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Ich habe ein Ticket im Nightjet von Wien nach Zürich gebucht und möchte nun erst in Salzburg zusteigen. Was muss ich tun um meine Reservation anzupassen? Falls ich die Reise in Wien nicht antrete habe ich die Befürchtung, dass meine Reservation nach 15min verfällt. Herzlichen Dank!
Hallo @Ex-Bähnler und @TobiasB
Solche Fälle sind geregelt. Weitere Informationen darüber sind hier ersichtlich: (Siehe unter Punkt 35)
https://www.nightjet.com/dam/jcr:51e3c07e-c91e-46d6-beb4-0dce62d78347/nightjet-folder-2021.pdf
«Für Ihre Nachtreise im ÖBB Nightjet und EuroNight erhalten Sie ein Komfortticket, welches automatisch die Platzreservierung beinhaltet und nur für den gebuchten Zug, Reisetag und Platz gültig ist. Eine Erstattung ist ab 15 Tage vor dem Reisetag kosten- pflichtig. Ab dem Reisetag ist keine Erstattung möglich. Die Plätze im Zug sind spätestens 15 Min. nach der Abfahrt einzunehmen – danach verfällt der Anspruch auf den gebuchten Platz".
Konkret: Der Anspruch auf reservierte Plätze erlischt, wenn diese nicht bis spätestens 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges belegt werden. Nach dieser Frist können sie vom Zugspersonal anderen Reisenden zugeteilt werden.
Ich hoffe hiermit die Anfrage definitiv beantwortet zu haben.
Ich wünsche euch beiden einen angenehmen Nachmittag und frohe Festtage.
Gruss
NicolasK
Hallo @TobiasB
Danke für deine Anfrage.
Die Reservierung ist für die gekaufte Strecke gültig. Wenn du in Salzburg einsteigst, wird deinen Platz freigegeben, sobald der Zug in Wien abgefahren ist. In diesem Fall musst du die Fahrkarte stornieren (falls eine Rückerstattung möglich ist, was für z.B. SparNight nicht der Fall ist) und ab Salzburg eine neue Fahrkarte machen. Achte bitte, dass mit hohe Umtauschgebühren zu rechnen ist.
Ich wünsche dir frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gruss
NicolasK
Hallo @TobiasB
Für den Nightjet gilt ein Globalpreis und eine Reservationspflicht. Somit kann niemand ohne Reservation „auf gut Glück“ einsteigen, um zu schauen, ob vielleicht jemand nicht oder später kommt.
Ich würde mich bei der ÖBB - der Betreiberin des Nightjet - erkundigen.
https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/kundenservice/callcenter
@NicolasK Wenn man einen Globalpreis bezahlt hat, dann sollte das Ticket und die Reservation meiner Ansicht nach für die ganze Strecke gültig sein.
Gruss, Reto
Hallo @Ex-Bähnler und @TobiasB
Solche Fälle sind geregelt. Weitere Informationen darüber sind hier ersichtlich: (Siehe unter Punkt 35)
https://www.nightjet.com/dam/jcr:51e3c07e-c91e-46d6-beb4-0dce62d78347/nightjet-folder-2021.pdf
«Für Ihre Nachtreise im ÖBB Nightjet und EuroNight erhalten Sie ein Komfortticket, welches automatisch die Platzreservierung beinhaltet und nur für den gebuchten Zug, Reisetag und Platz gültig ist. Eine Erstattung ist ab 15 Tage vor dem Reisetag kosten- pflichtig. Ab dem Reisetag ist keine Erstattung möglich. Die Plätze im Zug sind spätestens 15 Min. nach der Abfahrt einzunehmen – danach verfällt der Anspruch auf den gebuchten Platz".
Konkret: Der Anspruch auf reservierte Plätze erlischt, wenn diese nicht bis spätestens 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges belegt werden. Nach dieser Frist können sie vom Zugspersonal anderen Reisenden zugeteilt werden.
Ich hoffe hiermit die Anfrage definitiv beantwortet zu haben.
Ich wünsche euch beiden einen angenehmen Nachmittag und frohe Festtage.
Gruss
NicolasK
Vielen Dank @NicolasK für den Hinweis zu diesem Dokument. Ich habe es trotz intensiver Suche nicht gefunden… Aber es betrifft ja die ÖBB.
Auch ich wünsche dir frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.
Gruss, Reto
Die „Strenge“ hat einen Grund: in den Abteilen schlafen die Leute, die Kabinen sind teilweise von innen verschlossen. Könnten bei jeder Station mitten in der Nacht Passagiere zusteigen, gäbe es keine Nachtruhe. Ich gehe davon aus, dass bei der Reservation die Passagiere nach Zusteigeort auf die Abteile verteilt werden.
Einzig, wenn man ein Einzelabteil gebucht hat, sollte ein späterer Zustieg möglich sein, denn an einen anderen Passagier kann es wegen der Reservationspflicht ja nicht übertragen worden sein.