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Hallo zusammen
Seit dem Fahrplanwechsel am Sonntag, 13. Dezember 2020 gilt für die Kündigung des GA neu eine Mindestvertragsdauer von 6 (statt 4) Monaten.
Meine Frage: Gilt diese neue Regelung nur für die ab dem 13. Dezember 2020 neu gekauften (gültigen) bzw. erneuerten GA? Oder gilt sie auch für alle aktuell gültigen GA?
Danke für die Aufklärung.
Gruss, Reto
Während ein Vertrag läuft, können dessen Bestimmungen nicht einseitig angepasst werden. Für Abos mit erstem Geltungstag vor dem 13. Dezember gilt deshalb die alte Mindestvertragslaufzeit. Bei Verlängerungen kommt es darauf an, was in den AGB definiert ist. Meist steht dort ein Passus, dass eine schriftliche Information reicht und man automatisch zustimmt, wenn man nicht kündigt.
Wie Du entdeckt hast, gilt die neue Mindestvertragslaufzeit aber nicht mal bei neuen Abos: wenn auf der Website während dem Bestellvorgang und in den AGB von vier Monaten die Rede ist, gilt auch das. Man kann ja nicht von jedem Kunden verlangen, dass er bei der Alliance SwissPass die Tarifbedingungen durchliest. Man hat also einen Vorteil, wenn man das GA bei der SBB kauft und nicht bei der BLS. Denn dort steht die neue Mindestlaufzeit. 😃
Während ein Vertrag läuft, können dessen Bestimmungen nicht einseitig angepasst werden. Für Abos mit erstem Geltungstag vor dem 13. Dezember gilt deshalb die alte Mindestvertragslaufzeit. Bei Verlängerungen kommt es darauf an, was in den AGB definiert ist. Meist steht dort ein Passus, dass eine schriftliche Information reicht und man automatisch zustimmt, wenn man nicht kündigt.
Wie Du entdeckt hast, gilt die neue Mindestvertragslaufzeit aber nicht mal bei neuen Abos: wenn auf der Website während dem Bestellvorgang und in den AGB von vier Monaten die Rede ist, gilt auch das. Man kann ja nicht von jedem Kunden verlangen, dass er bei der Alliance SwissPass die Tarifbedingungen durchliest. Man hat also einen Vorteil, wenn man das GA bei der SBB kauft und nicht bei der BLS. Denn dort steht die neue Mindestlaufzeit. 😃
Hallo @Ex-Bähnler
Die neue Vertragsdauer für GA Abos gilt für neue Verträge mit Gültigkeitsbeginn ab dem 13. Dezember 2020. Die Bestellscheine und AGBs sind auf www.sbb.ch/ga angepasst.
Gruss,
FatimaH
Hallo @FatimaH und @MadisonPierce
Vielen Dank für eure Ergänzungen.
Hier noch ein paar Links mit der alten Mindestvetragsdauer von 4 Monaten. Zur Weiterleitung. an SBB, Privatbahnen, Postauto und an den ÖV-Branchenorganisation ch-direkt.
Gruss, Reto
Schade SBB (wo belibt der Konsumentenschutz). Endlich ist nun das nicht mehr benötige GA ausgelaufen. Werde es mir noch drei mal mehr überlegen ob ich bei Ihnen nochmals ein GA abschliessen werden. Verkürzung auf 2 Monate wäre klüger gewesen.... SBB ist zum Glück zunehmend weniger alternativlos.