Nur meine persönliche Meinung für ein Inlandbillett : Also diesen Fehler würde ich riskieren und bei einer Kontrolle den "Ahnungslosen" spielen - denn da bin ich mir sicher: In 99% der Fälle gibt es keine Probleme - höchstens einen Hinweis des Kontrolleurs.
In unserem Falle wurde dies im Zusammenhang mit dem Halbtax mit einer Spartageskarte bemerkt, wo beide QR-Codes eingescannt wurden und der Abgleich einen Unterschied beim Vornamen zu Tage förderte - z.B. Josef vs Sepp, Gertrud vs. Trudy.... Bei mir war es sogar die Rückfrage meinerseits "Stimmt etwas nicht?", weil der Kontrolleur kurz zögerte.... und ich nehme an, dies wird auch beim Vertausch Name-Vorname so sein.
Das Problem sind halt die Kosten von 10 CHF für die Rückerstattung, denn man müsste ein neues Billet kaufen und für das alte einen Rückerstattungsantrag stellen...
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/kaufmoeglichkeiten/formular-erstattungsantrag/online-mobile.html
... übrigens der Vertausch ist nicht einmal als Erstattungsgrund angegeben.