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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Hallo liebe Community,
Ich brauche mal euer wissen: Ich bin seit Januar 2020 im Besitz eines GA "für Reisende mit einer Behinderung." In der Vergangenheit habe ich auch schon vereinzelt Klassenwechsel gelöst, denn diese sind echt Praktisch. Nun überlege ich mir, ob ich einen Monatsklassenwechsel kaufen soll. Das wäre sehr komfortabel. Denn ich bin meist viel unterwegs.
Meine Frage an euch ist nun folgende: Wenn ich einen Monatsklassenwechsel kaufe und dann ein Verkehrsmittel nutze, das nur 2. Klasse besitzt (bsw. Autobusse, Trams und Bergbahnen) kann ich da gebüsst werden? Ich frage das, weil ich als IV Rentnerin und EL Bezügerin nicht sehr viel Geld übrig habe. Wenn ich mir schon eine solche Ausgabe leiste, brauche ich nicht noch eine Busse dazu.
Für eure Rückmeldungen bin ich euch sehr dankbar. LG 001000ms
Hallo @001000ms
Wenn du einen Monatsklassenwechsel für dein praktisches Generalabonnement löst, darfst du im GA- Gültigkeitsbereich in der ersten Klasse in Bahn, Bus, Schiff, Tram und einigen Luftseilbahnen reisen.
Selbstverständlich wirdt du NICHT gebüsst, wenn du in einem Verkehrsmittel reist, welches nur in zweiter Klasse besetzt ist, denn wenn du sozusagen ein 1. Klasse GA hast, hast du auch Anrecht in 2. Klasse zu reisen.
Der Monatsklassenwechsel zum GA berechtigt dir die Fahrt in 1. Klasse zu geniessen, falls du aber Mal merktst, dass es keinen Platz in erster Klasse gibt oder du dich in einem Fahrzeug befindest, dass nur in 2. Klasse besetzt ist, musst du dir keine Sorgen machen. Das GA ist und bleibt auch in 2. Klasse dann gültig!
PS: Falls du wegen Platzmangel NICHT in 1. Klasse sitzen kannst, geh zum Zugkontrolleur hin und lass dir das bestätigen. Danach schickst du das den Kolleginnen vom SBB Comtact Center und erhältst einen gewissen Betrag gutgeschrieben, da du in 2. Klasse aus Platzmangel reisen musstest. 😉
Ich wünsche dir aufregende und spannende GA- 1. Klasse Fahrvergnügen rund um die Schweiz. 🙂
Hallo @001000ms
Wenn du einen Monatsklassenwechsel für dein praktisches Generalabonnement löst, darfst du im GA- Gültigkeitsbereich in der ersten Klasse in Bahn, Bus, Schiff, Tram und einigen Luftseilbahnen reisen.
Selbstverständlich wirdt du NICHT gebüsst, wenn du in einem Verkehrsmittel reist, welches nur in zweiter Klasse besetzt ist, denn wenn du sozusagen ein 1. Klasse GA hast, hast du auch Anrecht in 2. Klasse zu reisen.
Der Monatsklassenwechsel zum GA berechtigt dir die Fahrt in 1. Klasse zu geniessen, falls du aber Mal merktst, dass es keinen Platz in erster Klasse gibt oder du dich in einem Fahrzeug befindest, dass nur in 2. Klasse besetzt ist, musst du dir keine Sorgen machen. Das GA ist und bleibt auch in 2. Klasse dann gültig!
PS: Falls du wegen Platzmangel NICHT in 1. Klasse sitzen kannst, geh zum Zugkontrolleur hin und lass dir das bestätigen. Danach schickst du das den Kolleginnen vom SBB Comtact Center und erhältst einen gewissen Betrag gutgeschrieben, da du in 2. Klasse aus Platzmangel reisen musstest. 😉
Ich wünsche dir aufregende und spannende GA- 1. Klasse Fahrvergnügen rund um die Schweiz. 🙂