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Mitarbeiter der SBB intollerant und zu Hart?

GELÖST
Fabian2oo4
Reisende/r

Mein Name ist Fabian. Ich habe jeden Donnerstag Berufsschule. Heute am Donnerstag 27.01.2022 hatte mein Bus 4 Minuten Verspätung und darauf hin musste ich zum Anschluss Tram rennen. Ich musste für die Tramfahrt ein neues Ticket lösen und habe dies direkt nach meiner Ankunft im Tram gemacht. Als ich 2 Minuten später Kontrolliert worden bin erhielt ich eine Busse für keinen Gültigen Fahrausweis weil das Ticket 45 Sekunden nach der Abfahrt des Trams gekauft wurde, ich wiederhole 45 Sekunden. Als ich darauf hin mit Rotem Kopf und immer noch ausser Atem der Dame erklären wollte das ich keine Zeit wegen der Verspätung davor hatte, bekam ich nur ein kaltes: " mir egal, Bilett ist ungültig". Ich weiss natürlich das die Dame nur Ihren Job gemacht hat aber ich finde es trotzdem eine Unverschämtheit und ein bisschen traurig vor allem wenn ich daran zurück denke wie oft schon die SBB Verspätung hatte und man es akzeptiert hatten. Ab jetzt besser mit dem Auto zur Schule und die Paar abgase mehr produzieren. Man hat es ja versucht:)

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Fabian2oo4 

Ergänzend zur Antwort von @MadisonPierce noch folgendes: 

  • du wurdest im Tram nicht von einer Mitarbeiterin der SBB sondern eines Tarifverbundes (ZVV?) kontrolliert 
  • bitte wende dich für einen Erlass oder eine Reduktion des Zuschlags an die auf der Quittung angebene Stelle
  • einfach „nicht zahlen“ ist keine so gute Idee. Denn so lange nichts anderes abgemacht wurde musst du den vollen Betrag pünktlich zahlen, denn sonst fallen sehr schnell happige Mahngebühren etc. an

Gruss, Reto

PS. Aus welchem Grund musstest du für deine Fahrt mit Bus und Tram zwei Billete kaufen? 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Fabian2oo4 

Ergänzend zur Antwort von @MadisonPierce noch folgendes: 

  • du wurdest im Tram nicht von einer Mitarbeiterin der SBB sondern eines Tarifverbundes (ZVV?) kontrolliert 
  • bitte wende dich für einen Erlass oder eine Reduktion des Zuschlags an die auf der Quittung angebene Stelle
  • einfach „nicht zahlen“ ist keine so gute Idee. Denn so lange nichts anderes abgemacht wurde musst du den vollen Betrag pünktlich zahlen, denn sonst fallen sehr schnell happige Mahngebühren etc. an

Gruss, Reto

PS. Aus welchem Grund musstest du für deine Fahrt mit Bus und Tram zwei Billete kaufen? 

Hallo @Ex-Bähnler 
Ich hatte ein Kurzstreckenbilett das nur für den Bus war.
Was ist der Unterschied zwischen einem SBB- Mitarbeiter und einem Mitarbeiter eines Tarifbundes?

Hallo @Fabian2oo4 

Der Unterscheid bezieht sich einerseits auf die Zuständigkeit der Erledigung, also bei wem du dich melden musst. Und andererseits sollte man nicht das Personal eines Unternehmens (SBB) für etwas kritisieren, was das Personal ein anderen Betriebs gemacht hat (siehe Titel deines Beitrags).

Da der Anschluss vom Bus zum Tram offenbar knapp ist wäre ein direktes Billett für die ganze Strecke sinnvoller (und zudem einiges günstiger). Zudem hättest du bereits auf der Fahrt mit dem Bus das Billett für das Tram kaufen können. Der knappe Anschluss ist also eigentlich kein ausreichender Grund für das verspätete Lösen des Billetts im Bus… 

Gruss, Reto

MadisonPierce
Pendler/in

Solche Fälle kommen hier leider mehr oder weniger regelmässig vor. Kurz: Wenn Du den Kauf Deines Billettes nicht von der Anwesenheit einer Kontrolleurin abhängig gemacht hast (sie also nicht sehen konntest, bevor Du das Billett gekauft hast), musst Du nicht bezahlen. Länger ausgeführt zum Beispiel unter https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/SBB-Mobile-SBB-Preview-EasyRide/Busse-wegen-einer-halben-Minut... oder in anderen Threads zum Thema (Suchfunktion verwenden).

Hallo @MadisonPierce 
Danke für die Ausführliche Antwort. 
Wie kann ich bei diesem Fall vorgehen wenn ich sie nicht gesehen habe, sondern einfach nach einsteigen gelöst habe?
MFG Fabian

Du musst Dich an den ZVV wenden, wie @Ex-Bähnler schon erwähnt hat. Du kannst Deinen Fall schildern und auf das Urteil des BAV verweisen. Falls das nicht hilft, ist die nächste Stelle der Ombudsmann des Kantons Zürich: https://www.zvv.ch/zvv/de/service/kundendienst/ombudsmann.html. Danach wäre es das BAV und danach das Bezirksgericht, wobei ich natürlich sehr hoffe, dass es nicht so weit kommt. 😉