Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

Mein Flug wurde storniert. Kann ich mir das Sparbillet erstatten lassen?

Ebbiel
Neues Mitglied

Leider wurde mein Flug storniert. Das SBB Sparbillett habe ich jedoch schon gekauft. Kann ich es mir rückerstatten lassen. 
E. B. 

1 ANTWORT
LauraV
Reisende/r (Platin)

Hallo @Ebbiel 

Vielen Dank für deine Anfrage. 

Sparbillette und Spartageskarten können in folgenden Fällen online oder an Verkaufsstellen des Öffentlichen Verkehrs gegen einen Selbstbehalt von 10 Franken umgetauscht oder erstattet werden:

  • Mehrfach gekaufte Fahrausweise.
  • Fahrausweis mit irrtümlich falsch eingegebenem Datum oder falscher Abfahrtszeit. Wichtig: Der Erstattungs-Antrag muss unmittelbar nach Bemerken des Fehlers erfolgen. Gilt nicht für Planänderungen.
  • Die mit Sparbillett gebuchte Verbindung kann nicht eingehalten werden. Für eine Erstattung ist der Kauf eines neuen Billetts für den gleichen Tag und die identische Strecke notwendig.
  • Fahrausweise mit fehlerhaften Personalien (Name, Vorname oder Geburtsdatum).
  • Fahrausweise, die irrtümlich für die falsche Person gekauft wurden. Für eine Erstattung muss ein neues Billett für die korrekte Person vorliegen.
  • Fahrausweis für die falsche Kundengruppe (Tageskarte/Sparbillett ohne Halbtax oder Volltarif statt ermässigt). Für die Erstattung muss ein neues Billett für die korrekte Kundengruppe vorliegen.
  • Nachgewiesene Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Tod). 

Weiteren Infos findest du hier: Rückerstattung von Billetten | SBB Hilfe & Kontakt

Ich wünsche dir ein tolles Wochenende. 

Gruss, LauraV