Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

Mahnung vor Betreibung ohne Rechnung erhalten

EVAK23
Neues Mitglied

Ich habe eine Mahnung vor Betreibung erhalten, obwohl ich noch gar keine Rechnung erhalten habe. Vor zwei Tagen habe ich im Zug eine Busse erhalten, da ich vergessen habe ein Ticket zu lösen. Sie haben mir mitgeteilt, dass ich die Rechnung per Post erhalte (100 CHF). Nun erhalte ich direkt eine Mahnung vor Betreibung, wobei noch 40.- Umtriebsspesen und 29.21 Verzugszinsen zugeschlagen wurde. Ich hatte gar keine Möglichkeit, die Busse direkt im Zu zu bezahlen. Ich verstehe das nicht...

3 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @EVAK23 

Ich verstehe das Ganze überhaupt nicht. Für die sogenannten ROGF-Fälle (Reise ohne gültigen Fahrausweis) ist das SBB Service Center Einnahmen zuständig. Und kein Inkassobüro. Und 29 Franken Zinsen auf diesen kleinen Betrag und innert so kurzer Zeit? War es eine Namensverwechslung oder wie lautete die Antwort des Inkassbüros? 

Gruss, Reto

11407
Reisende/r (Platin)

Bist Du sicher, dass es um den Vorfall von vor zwei Tagen geht? Denn innerhalb dieser Zeit dürften niemals so hohe Verzugszinsen zustande kommen und auch die Mahnung wäre etwas gar früh dran.

Falls es wirklich um den Vorfall geht, würde ich an Deiner Stelle die Rechnung ohne Spesen und Zinsen bezahlen. Für die Forderung von Mahnspesen muss der Gläubiger beweisen können, dass man die Rechnung erhalten hat.

EVAK23
Neues Mitglied

Ja, das war so. Ich habe nun mit dem Inkasso-Büro telefoniert und sie werden die Mahnung stornieren.