Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

Klassenwechsel Marschbefehl

GELÖST
sakill
Neuer Autor

Kann man mit einem Marschbefehl auch ein reduzierter Klassenwechsel beziehen oder nur zum vollen Preis?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
EllenvS
Pendler/in

Hallo @Guerra 

Marschbefehle werden für folgende Klassen ausgestellt:

  • 1. Klasse
    Offiziere;
    höhere Unteroffiziere (z.B. Feldweibel, Fouriere);
  • 2. Klasse
    alle übrigen Angehörigen der Armee.

Die aufgrund des militärischen Grades zulässige Klassenbenützung ist auf dem Marschbefehl aufgedruckt und darf nicht abgeändert werden. Marschbefehle ohne Angabe der Klasse sind generell nur in der 2. Klasse gültig und durch das feststellende Kontrollpersonal nachzutragen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der/die AdA allenfalls an die ausgebende / vorgesetzte Militärstelle zu verweisen.

Ich wünsche dir alles Gute. EllenvS.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 ANTWORTEN
EllenvS
Pendler/in

Hallo @Guerra 

Marschbefehle werden für folgende Klassen ausgestellt:

  • 1. Klasse
    Offiziere;
    höhere Unteroffiziere (z.B. Feldweibel, Fouriere);
  • 2. Klasse
    alle übrigen Angehörigen der Armee.

Die aufgrund des militärischen Grades zulässige Klassenbenützung ist auf dem Marschbefehl aufgedruckt und darf nicht abgeändert werden. Marschbefehle ohne Angabe der Klasse sind generell nur in der 2. Klasse gültig und durch das feststellende Kontrollpersonal nachzutragen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der/die AdA allenfalls an die ausgebende / vorgesetzte Militärstelle zu verweisen.

Ich wünsche dir alles Gute. EllenvS.

Guerra
Reisende/r (Bronze)

Hallo @GiorgiaB Ich habe eine Frage kann man sein Marschbefehl für die Zeit spanne von der 2 Klasse zur 1 Klasse wechseln wenn ja muss ich das meinem Rechnungsführer angeben oder einem Sbb schalter gehen.

GiorgiaB
Pendler/in

Hallo @sakill 

Bei Benützung der 1. Klasse mit einem auf 2. Klasse lautenden Marschbefehl ist der streckenbezogene Unterschied zwischen den halben Preisen beider Klassen zu erheben. In dem Fall kannst du ein reduzierten Klassenwechsel beziehen.

Mit freundlichen Grüssen.

GiorgiaB

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @sakill 

Das ist eine knifflige Frage. Ich habe auf der SBB-Webseite dazu nichts gefunden.

In der Medienmitteilung des Bundes aus dem Jahr 2000 steht »Der Marschbefehl ist gleichzeitig auch ein Generalabonnement«

Das würde bedeuten, dass du einen reduzierten Klassenwechsel lösen kannst.

Gruss, Reto