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Kann man mit einem Marschbefehl auch ein reduzierter Klassenwechsel beziehen oder nur zum vollen Preis?
Hallo @Guerra
Marschbefehle werden für folgende Klassen ausgestellt:
Die aufgrund des militärischen Grades zulässige Klassenbenützung ist auf dem Marschbefehl aufgedruckt und darf nicht abgeändert werden. Marschbefehle ohne Angabe der Klasse sind generell nur in der 2. Klasse gültig und durch das feststellende Kontrollpersonal nachzutragen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der/die AdA allenfalls an die ausgebende / vorgesetzte Militärstelle zu verweisen.
Ich wünsche dir alles Gute. EllenvS.
Hallo @Guerra
Marschbefehle werden für folgende Klassen ausgestellt:
Die aufgrund des militärischen Grades zulässige Klassenbenützung ist auf dem Marschbefehl aufgedruckt und darf nicht abgeändert werden. Marschbefehle ohne Angabe der Klasse sind generell nur in der 2. Klasse gültig und durch das feststellende Kontrollpersonal nachzutragen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der/die AdA allenfalls an die ausgebende / vorgesetzte Militärstelle zu verweisen.
Ich wünsche dir alles Gute. EllenvS.
Hallo @GiorgiaB Ich habe eine Frage kann man sein Marschbefehl für die Zeit spanne von der 2 Klasse zur 1 Klasse wechseln wenn ja muss ich das meinem Rechnungsführer angeben oder einem Sbb schalter gehen.
Hallo @sakill
Bei Benützung der 1. Klasse mit einem auf 2. Klasse lautenden Marschbefehl ist der streckenbezogene Unterschied zwischen den halben Preisen beider Klassen zu erheben. In dem Fall kannst du ein reduzierten Klassenwechsel beziehen.
Mit freundlichen Grüssen.
GiorgiaB
Hallo @sakill
Das ist eine knifflige Frage. Ich habe auf der SBB-Webseite dazu nichts gefunden.
In der Medienmitteilung des Bundes aus dem Jahr 2000 steht »Der Marschbefehl ist gleichzeitig auch ein Generalabonnement«
Das würde bedeuten, dass du einen reduzierten Klassenwechsel lösen kannst.
Gruss, Reto