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Kindermitfahrkarte und GA Tageskarte

GELÖST
stefgera
Neuer Autor

Hallo,

Mein Sohn hat eine Kinder-Mitfahrkarte. Nun wollte ich eine GA Tageskarte von der Gemeinde kaufen. Gilt seine Mitfahrkarte auch mit der GA Tageskarte?

 

Danke,

Stefan

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Die Begleitperson braucht nicht unbedingt einen SwissPass, der Name ist auf dem SwissPass des Kindes notiert. Der Kontrolleur kann dann aber einen Ausweis verlangen (z.B. Identitätkarte) und schauen, ob der auf dem SwissPass hinterlegte Name mit dem Ausweis übereinstimmt. 
Bei Vater und Mutter heisst es "Juniorkarte"(für beide Elterteile CHF 30), bei allen anderen Personen heisst es "Kinder-Mitfahrkarte" und bezieht sich immer nur auf eine Person.  Darum hat mich  die Aussage " mein Sohn ist mit seiner Kinder-Mitfahrkarte auf mich verlinkt " etwas verunsichert, weil es in der Tat dann eine "Juniorkarte" ist.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

3 ANTWORTEN
Ostschweiz
Pendler/in

Die GA Tageskarte der Gemeinde ist ein gültiger Fahrausweis und die Kinder-Mitfahrkarte ihres Enkels ??? muss auf Sie bezogen sein und nicht auf irgend eine andere Person - wenn Sie der Vater sind, dann ist es die Juniorkarte und diese bezieht sich auf beide Elternteile.  

Die Begleitperson kann eine beliebige Person sein, sie muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein und für die Fahrt einen gültigen Fahrausweis für die 1. oder 2. Klasse besitzen. 
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/kinder-mitfahrkarte.html

 

Vielen Dank, korrekt mein Sohn ist mit seiner Kinder-Mitfahrkarte auf mich verlinkt. Mit "normalen" Tickets hat es bis jetzt immer funktioniert, ich war bloss nicht sicher ob dies auch bei der GA Tageskarte funktioniert.

Die Begleitperson braucht nicht unbedingt einen SwissPass, der Name ist auf dem SwissPass des Kindes notiert. Der Kontrolleur kann dann aber einen Ausweis verlangen (z.B. Identitätkarte) und schauen, ob der auf dem SwissPass hinterlegte Name mit dem Ausweis übereinstimmt. 
Bei Vater und Mutter heisst es "Juniorkarte"(für beide Elterteile CHF 30), bei allen anderen Personen heisst es "Kinder-Mitfahrkarte" und bezieht sich immer nur auf eine Person.  Darum hat mich  die Aussage " mein Sohn ist mit seiner Kinder-Mitfahrkarte auf mich verlinkt " etwas verunsichert, weil es in der Tat dann eine "Juniorkarte" ist.