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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Wenn ich jetzt eine Kinder-MitfahrKarte kaufe, in Begleitung eines 18 Jährigen, ist sie dann 1 Jahr gültig, wenn ich Ende April 16 werde?
In den Faq 's steht: https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/junior-karte-kinder-mitfahrkarte.html
"Mit der Kinder-Mitfahrkarte für 30 Franken reist ein Kind ab 6 Jahren bis vor dem 16. Geburtstag ein ganzes Jahr lang in Begleitung einer erwachsenen Person (ab 16 Jahren) mit gültigem Fahrausweis gratis durch die Schweiz. " ( Gilt auch für Kinder, die nicht zur Familie gehören.- Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein) und Wichtig
Beim Kauf sind sowohl die Begleitperson als auch das reisende Kind anzugeben. Für jede Kombination aus Kind und Begleitperson benötigen Sie eine separate Kinder-Mitfahrkarte. d.h. nicht übertragbar
Es ist also nicht vergleichbar mit einem Kinder - GA wo das Kind unabhängig reisen kann und welches auch noch kurz vor dem 16. Geburtstag gelöst werden kann und trotzdem 1 Jahr gültig ist (bei Lösung kurz vor dem 16. dann bis kurz vor dem 17. Geburtstag - wenn ein Jahres GA)
In den Faq 's steht: https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/junior-karte-kinder-mitfahrkarte.html
"Mit der Kinder-Mitfahrkarte für 30 Franken reist ein Kind ab 6 Jahren bis vor dem 16. Geburtstag ein ganzes Jahr lang in Begleitung einer erwachsenen Person (ab 16 Jahren) mit gültigem Fahrausweis gratis durch die Schweiz. " ( Gilt auch für Kinder, die nicht zur Familie gehören.- Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein) und Wichtig
Beim Kauf sind sowohl die Begleitperson als auch das reisende Kind anzugeben. Für jede Kombination aus Kind und Begleitperson benötigen Sie eine separate Kinder-Mitfahrkarte. d.h. nicht übertragbar
Es ist also nicht vergleichbar mit einem Kinder - GA wo das Kind unabhängig reisen kann und welches auch noch kurz vor dem 16. Geburtstag gelöst werden kann und trotzdem 1 Jahr gültig ist (bei Lösung kurz vor dem 16. dann bis kurz vor dem 17. Geburtstag - wenn ein Jahres GA)
Eigentlich ist es stossend, dass (ausgerechnet!) Kinder mehrere Ausweise lösen müssen. Sie fahren ja nur 1x : mit Vater, Mutter, Grossmutter oder Grossvater. Sie können nicht immer von der gleichen Person begleitet werden.
Warum nur ist es nicht möglich, dem Kind einen Ausweis auszustellen, der gültig ist, wenn es von einer Person mit Billet begleitet wird?
Der öV soll doch den Kindern nahe gebraucht werden -oder?
Lieber verstopft die SBB die Züge mit Senioren, die attraktive Bedingungen zum Reisen bekommen.
Meinetwegen das eine tun, aber das andere nicht lassen.