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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Ich sehe eine Unsicherheit beim Kauf einer Kindertageskarte über das Handy, weil das Enkelkind noch keinen amtlichen Ausweis und auch keinen Swisspass hat - diesen Umstand muss ich respektieren.
In den AGB für elektronische Billette https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/produkte-services/billette/schweiz/allgemeine-geschaeftsbedi... steht unter Bestimmungen zur Ausweispflicht : " Bei der Kontrolle von elektronischen Billetten besteht eine Ausweispflicht. " ... aber das Kind hat keinen Ausweis und eine generelle Ausweistragepflicht gibt es bekanntlich in der Schweiz nicht.
Dann ein Hoffnungsschimmer einige Zeilen weiter unten, wo steht : " Billette für Kinder, Hunde und Velos müssen auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleitet, lauten. " Super - denke ich mir : Ich habe eine ID, sogar einen SwissPass und kann mich deshalb ausweisen.
Dann aber die Enttäuschung, wenn ich unter Shop und Services - Schnellzugriff eine Kindertageskarte wie oben verlangt auf meinen Namen, Vornamen und Geburtsdatum kaufen will : Nicht möglich: " Dieser Reisende erfüllt die Kaufbedingungen für das gewählte Angebot nicht " - ich lag richtig mit der Vermutung : der Grossvater ist älter als 16...
-- denn wenn ich mich nochmals mit meinem Vornamen, Namen , aber dem Geburtsdatum des Kindes als Mitreisender einlogge, dann kann ich die Kindertageskarte kaufen, erfülle aber die Bedingung des in den AGB verlangten korrekten Geburtsdatum nicht... ausserdem könnte dies als Fälschung ausgelegt werden : Im Grunde ist es Urkundenfälschung - Anzeige an den Staatsanwalt und nicht nur Busse.
-- und wenn ich als Mitreisender Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes richtig eingebe, dann bekomme ich Probleme mit dem fehlenden Ausweis und der Bedingung in den AGB's "Elektronische Billette" wo steht, dass Billette für Kinder, Hunde und Velos auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleiten lauten müssen....
Das heisst im Klartext: Kinder-Tageskarten übers Handy sind nur möglich (=risikolos), wenn man die entsprechenden amtlichen Ausweise der Kinder bei sich hat...
Hallo @Ostschweiz
Das heisst im Klartext: Kinder-Tageskarten übers Handy sind nur möglich (=risikolos), wenn man die entsprechenden amtlichen Ausweise der Kinder bei sich hat...
Das ist so, ist aber im Alltag auch kein Problem, da höchst selten einmal ein Kind mit E-Ticket keinen Ausweis dabei hat. Meistens zeigen sie den eigenen SwissPass (mit der Juniorenkarte drauf). Es stimmt, wir haben in der Schweiz keine Ausweispflicht. Wer aber das E-Ticket-Angebot nutzen will, braucht einen Ausweis, dies ist eine der Bedingungen gemäss AGB und gilt sowohl für Erwachsene, wie für Kinder.
Dass E-Tickets von Kindern gemäss AGB auf die begleitende Person ausgestellt sein müssen, ist aus meiner Sicht ein Widerspruch, denn es ist technisch gar nicht möglich. Ich hatte dies vor einiger Zeit auch festgestellt und im SBB internen Ideenmanagement bezüglich der Text-Passage in den AGB eine Änderungsidee mit der Nummer #178468 eingereicht. Diese liegt immer noch zur Beurteilung bei der Fachabteilung.
Gruss,
Roland
Hallo @Ostschweiz
Das heisst im Klartext: Kinder-Tageskarten übers Handy sind nur möglich (=risikolos), wenn man die entsprechenden amtlichen Ausweise der Kinder bei sich hat...
Das ist so, ist aber im Alltag auch kein Problem, da höchst selten einmal ein Kind mit E-Ticket keinen Ausweis dabei hat. Meistens zeigen sie den eigenen SwissPass (mit der Juniorenkarte drauf). Es stimmt, wir haben in der Schweiz keine Ausweispflicht. Wer aber das E-Ticket-Angebot nutzen will, braucht einen Ausweis, dies ist eine der Bedingungen gemäss AGB und gilt sowohl für Erwachsene, wie für Kinder.
Dass E-Tickets von Kindern gemäss AGB auf die begleitende Person ausgestellt sein müssen, ist aus meiner Sicht ein Widerspruch, denn es ist technisch gar nicht möglich. Ich hatte dies vor einiger Zeit auch festgestellt und im SBB internen Ideenmanagement bezüglich der Text-Passage in den AGB eine Änderungsidee mit der Nummer #178468 eingereicht. Diese liegt immer noch zur Beurteilung bei der Fachabteilung.
Gruss,
Roland
@RolandP : Vielen Dank für die ausführliche Antwort !
Ich verstehe die Bestimmungen der E-Tickets, weil sie beliebig dupliziert werden können. Die Kritik ist also nicht die SBB an sich, sondern die Anwendung von Bestimmungen, welche ich nicht immer nachvollziehen kann. So finde ich den SwissPass für Kinder eine gute Sache, wobei bei meinen Argumenten nicht einmal die Juniorkarte im Vordergrund stand, sondern das Thema "Skipass auf SwissPass" - aber eben, scheinbar gibt es bei Eltern auch andere Alternativen...
Ursprünglich störte mich am Text " Billette für Kinder, Hunde und Velos müssen auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleitet, lauten. " mehr, dass total unterschiedliche Probleme in einem Satz untergebracht wurden - im Sinne von "da wird Mensch, Tier und Sache in einen "Kübel" geworfen... Dann las ich aber an irgend einer Stelle, dass diese unter Mitreisende aufgeführten Menschen/Tiere/Sachen hinter dem Namen des eingeloggten Benutzers die Vermerke VELO, HUND oder KIND Marco, KIND Maja in Grossbuchstaben stehen muss und so die Einmaligkeit über den Ausweis der reisenden Person sicher gestellt ist. Dies funktioniert ja auch in der Eingabe, denn nur wenn alle 3 Elemente Name, Vorname und Geburtsdatum komplett deckungsgleich sind, entsteht eine Fehlermeldung.
Während jetzt beim VELO und HUND das Geburtsdatum einer erwachsenen Person beim Kauf einer Velotageskarte resp. Hundetageskarte keine Rolle spielt und das Halbtax 1/2 manuell eingegeben werden kann, gibt es bei der Kindertageskarte aus verständlichen Gründen eine Fehlermeldung - an sich logisch, denn das System merkt bei der Eingabe des Geburtsdatums eines Kindes resp. Jugendlichen ja auch automatisch, ob gar keine Taxe, die ermässigte Taxe oder volle Taxe berechnet werden muss (kein Abo oder Halbtax muss ich nicht händisch eingeben).
Das System will also bei einem Kind entscheiden, welche Taxe angewendet wird (und diese kann bekanntlich im Laufe der Zeit ändern - während sie bei Velo und Hund gleich bleibt) und damit würde ich in diesem Falle bei einem falschen Geburtsdatum (=Name erwachsene Person mit Ausweis - Geburtsdatum Kind) bewusst tricksen und diese Art zu einem E-Ticket zu gelangen empfinde ich gar als Laie schwerwiegender als ein Tippfehler im Geburtsdatum, einen Vornamen Trudy statt Gertrud oder einen Namen nicht ganz korrekt wie im amtlichen Ausweis (nur Muster statt Muster-Meier).
Ich musste dies etwas ausführlicher erklären, um mein Problem korrekt aufzeigen zu können.... bitte um Nachsicht.