Hallo Marina ( @Marinaguerra94 )
Gratuliere zur Traumwohnung! Man kann des GA nicht auf eine andere Person übertragen. Beim weiteren Vorgehen muss man unterscheiden zwischen Monats-GA und Jahres-GA.
- Vertragsauflösung beim abonnierten GA Dieser Vertrag tritt mit der Ausstellung der Karte in Kraft und gilt als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 4 Monate ab 1. Geltungstag der erstmals im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten Karte. Nach Erreichen der Mindestver- tragsdauer kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden. Dabei müssen sämtliche Karten (Originalkarte inklusive sämt- licher allfällig ausgestellten Ersatzkarten) der Kündigung beigelegt werden. Die Kündigung und die Rückgabe der Karte(n) müssen mit eingeschriebenem Brief an das SBB Contact Center, GA-Service-Center, Postfach, 3900 Brig, erfolgen. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt das Aufgabedatum (Poststempel) des eingeschriebenen Briefs. Mit dem Zeitpunkt der Kün- digung werden die noch ausstehenden Beträge sofort fällig. Kann resp. wird die **bleep**- karte inklusive allfälliger Ersatzkarten nicht an die SBB zurückgegeben, so kann die Kündigung des Vertrags erst auf den letzten Geltungstag der Karte erfolgen. Sind zum abonnierten Basis-GA zusätzlich GA-Plus vorhanden (GA-Plus Duo Partner oder GA-Plus Familia), kann der Vertrag nur dann gekündigt werden, wenn sämtliche GA-Plus zusammen mit dem Basis-GA zurückgegeben werden.
- Erstattung beim GA mit Jahrespreis Wird das GA mit Jahrespreis nicht über die gesamte Gültigkeitsdauer gebraucht, besteht die Möglichkeit, das GA zurückzugeben. Für den ersten Benützungsmonat werden 23 Pro- zent und für jeden weiteren Monat 7 Prozent vom Kaufpreis verrechnet. Ersetzte GA können nicht erstattet werden. Sind zum Basis-GA zusätzlich GA-Plus vorhanden (GA-Plus Duo Partner oder GA-Plus Familia), kann der Vertrag nur dann gekündigt werden, wenn sämtli- che GA-Plus zusammen mit dem Basis-GA zurückgegeben werden. Es wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
So steht es wortwörtlich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für GA. Ich hoffe, dass diese Antwort weiterhilft.
Gruss, Reto