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Kauf GA rückgängig machen

Marinaguerra94
Neues Mitglied

Guten Tag

Im März wurde mein GA automatisch für ein weiteres Jahr verlängert. Ganz spontan habe ich in den letzten Tagen meine Traumwohnung gefunden. Da ich also bald umziehe, benötige ich nun eigentlich kein GA mehr um zur Arbeit zu fahren. Nun zu meiner Frage; könnte man die Verlängerung des GA's irgendwie rückgängig machen? Könnte man es auf eine andere Person übertragen oder gibt es sonst eine Möglichkeit? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir entgegenkommen könnten.

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüsse

Marina Guerra

1 ANTWORT
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo Marina ( @Marinaguerra94 )

Gratuliere zur Traumwohnung! Man kann des GA nicht auf eine andere Person übertragen. Beim weiteren Vorgehen muss man unterscheiden zwischen Monats-GA und Jahres-GA. 

  • Vertragsauflösung beim abonnierten GA Dieser Vertrag tritt mit der Ausstellung der Karte in Kraft und gilt als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 4 Monate ab 1. Geltungstag der erstmals im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten Karte. Nach Erreichen der Mindestver- tragsdauer kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden. Dabei müssen sämtliche Karten (Originalkarte inklusive sämt- licher allfällig ausgestellten Ersatzkarten) der Kündigung beigelegt werden. Die Kündigung und die Rückgabe der Karte(n) müssen mit eingeschriebenem Brief an das SBB Contact Center, GA-Service-Center, Postfach, 3900 Brig, erfolgen. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt das Aufgabedatum (Poststempel) des eingeschriebenen Briefs. Mit dem Zeitpunkt der Kün- digung werden die noch ausstehenden Beträge sofort fällig. Kann resp. wird die **bleep**- karte inklusive allfälliger Ersatzkarten nicht an die SBB zurückgegeben, so kann die Kündigung des Vertrags erst auf den letzten Geltungstag der Karte erfolgen. Sind zum abonnierten Basis-GA zusätzlich GA-Plus vorhanden (GA-Plus Duo Partner oder GA-Plus Familia), kann der Vertrag nur dann gekündigt werden, wenn sämtliche GA-Plus zusammen mit dem Basis-GA zurückgegeben werden.
  • Erstattung beim GA mit Jahrespreis Wird das GA mit Jahrespreis nicht über die gesamte Gültigkeitsdauer gebraucht, besteht die Möglichkeit, das GA zurückzugeben. Für den ersten Benützungsmonat werden 23 Pro- zent und für jeden weiteren Monat 7 Prozent vom Kaufpreis verrechnet. Ersetzte GA können nicht erstattet werden. Sind zum Basis-GA zusätzlich GA-Plus vorhanden (GA-Plus Duo Partner oder GA-Plus Familia), kann der Vertrag nur dann gekündigt werden, wenn sämtli- che GA-Plus zusammen mit dem Basis-GA zurückgegeben werden. Es wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

So steht es wortwörtlich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für GA. Ich hoffe, dass diese Antwort weiterhilft. 

Gruss, Reto