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Hund

Eli32
Neuer Autor

Liebe SBB

Ich finde es eine Frechheit, wenn ich für meinen Hund eine Halbtax Billet lösen muss, in diesem Fall Kandersteg-Retour für CHF 50 und der dann am Boden liegen soll. Kein Mensch nimmt Rücksicht und tritt ihn bei jeder Gelegenheit. Wenn der Zug voll ist, kann ich den Einwand verstehen, jedoch waren wir zu dritt unterwegs und der Zug halb leer... also haben wir mit unserem Vierer-Abteil auch niemand gestört.
Diverse Kontrolleure haben nichts gesagt, fanden es noch "härzig" wie unser Hund brav auf der Decke Sitz (damit auch jaaaa nichts schmutzig wird). Nur eine Kontrolleurin hat uns klar zu verstehen gegeben, das sowas nicht geht und das auch nicht gerade in einem freundlich Ton...

Ganz Ehrlich, ich sehe jeden Tag Leute im Zug, die weit aus Unhygieneischer als mein Hund sind. Zum Teil die schmutzigen Schuhe auf die Sitze stellen oder sonst einen Saustall hinterlassen...

Ich bin der Meingung, wenn ich schon für einen Hund ein Billet lösen muss, hat dieser auch Anspruch auf einen Sitzplatz, sofern es genügend Sitz-Möglichkeiten hat oder wenn er schon unten liegen muss, gefälligst Gratis reisen darf...

MFG Maya

3 ANTWORTEN
RolandP
Pendler/in (Gold)

Hallo @Eli32 

Es gibt die Hundetageskarte für CHF 25.

https://www.sbb.ch/de/abos-billette/billette-schweiz/tageskarten/hunde-tageskarte.html

Ein Billett berechtigt zum Transport, gibt aber keine Garantie für einen Sitzplatz, weder für Menschen, noch für Hunde.

Gruss,
Roland

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Hallo Roland

Danke, betreffend der Tageskarte, das habe ich so nicht gewusst.... wieder was gelernt für's nächste mal. Nur hätte ich diese Antwort gerne von der "netten" Zugbegleiterin gehört... aber na gut.

Betreffend dem Transport, JA das weiss ich "keine Garantie für einen Sitzplatz" aber bei einem halb-leeren Zug ist für mich diese Aussage einfach nur Quatsch. Sorry.

Gruss Elena

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Eli32 

Es gibt auch noch den Hunde-Pass Monat für CHF 60.- und Hunde-Pass Jahr für CHF 350.-. 

Gruss, Reto

Und hier noch die Regeln, die für alle gelten - ob in vollen oder in leeren Zügen. Wenn einzelne Kontrolleure ein Auge zudrücken heisst das nicht, dass diese Ausnahmen „eingefordert“ werden dürfen. 

  • Für Hunde jeder Grösse, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden, müssen Sie in allen Fällen den halben Preis für die 2. Klasse bzw. den allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis (Hunde-Tageskarte, Hunde-Pass) bezahlen. Die Hunde müssen unter Ihrem Sitz Platz nehmen, damit der Durchgang für die anderen Reisenden nicht versperrt wird.
  • Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Widerristhöhe in Transportboxen, Körben oder anderen tiergerechten Behältern dürfen Sie – wie Handgepäck auch – unentgeltlich unter dem Sitz mitnehmen. Sobald der kleine Hund jedoch nicht mehr im Behälter ist, benötigt er einen eigenen Fahrausweis.