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Sehr geehrtes Team,
Ich habe im Dezember einen Halbtax Gutschein bei Interdiscoubt gekauft.
Dieser war bis zum 18.12.21 einlösbar. Aufgrund meiner Erkrankung bin ich erst im neuen Jahr zum SBB Schalter gegangen und wollte den Gutschein einlösen. Die Mitarbeiterin am Schalter teilte mir mit, dass dieser Gutschein abgelaufen sei und mann nichts mehr machen können.
Ich habe für diesen Gutschein 92.5 chf bezahlt und kann es nicht verstehen, dass dieser nicht mehr akzeptiert werden kann, nicht einmal der bezahlter Betrag kann nicht angerechnet werden.
Das ist für mich kein Kundenservice. Ich bitte Sie den Fall zu überprüfen und erwarte eine positive Antwort von ihnen.
Besten Dank
A.Saiti
Hallo @ASai
Danke für deine Frage.
Da es sich um ein sehr stark reduziertes Angebot handelt, wurde der Einlösezeitraum eingeschränkt. Der späteste «erste Gültigkeitstag» des Halbtaxabo zum halben Preis darf nicht später als der 18. Dezember 2021 sein.
Als Kulanzregelung wurde allerdings entschieden, dass abgelaufene Gutscheine trotzdem weiterhin eingelöst werden dürfen, für 30 zusätzliche Tage. Der erste Gültigkeitstag bleibt der 18.12.2021. Das heisst, du kannst vom Gutschein profitieren, aber der Anfang vom Halbtax Vertrag wird rückdatiert. Dies ist bis am 17.01.2022 möglich.
Ich wünsche dir einen schönen Tag.
Gruss
EleonoraS
Hallo @ASai
Danke für deine Frage.
Da es sich um ein sehr stark reduziertes Angebot handelt, wurde der Einlösezeitraum eingeschränkt. Der späteste «erste Gültigkeitstag» des Halbtaxabo zum halben Preis darf nicht später als der 18. Dezember 2021 sein.
Als Kulanzregelung wurde allerdings entschieden, dass abgelaufene Gutscheine trotzdem weiterhin eingelöst werden dürfen, für 30 zusätzliche Tage. Der erste Gültigkeitstag bleibt der 18.12.2021. Das heisst, du kannst vom Gutschein profitieren, aber der Anfang vom Halbtax Vertrag wird rückdatiert. Dies ist bis am 17.01.2022 möglich.
Ich wünsche dir einen schönen Tag.
Gruss
EleonoraS
Hallo @EleonoraS
Oh wie grosszügig! 30 Tage Kulanz! (Ende der Ironie)
Was ist denn daran kulant? Wieso weiss das der Bahnhof nicht? Wieso muss man sich erst hier erkundigen und dann wieder zu einem Bahnhof gehen, der dann den Gutschein hoffentlich beim zweiten Mal einlöst.
Mit dieser Aktion sollen doch Neukunden gewonnen und nicht vergrault werden. Die SBB erleidet keinen Nachtei durch die spätere Einlösung.
Gruss, Reto
Hallo @ASai
Forderungen aus Gutscheinen unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Das Obligationenrecht (Art. 129) verbietet ausdrücklich, die gesetzlichen Verjährungsfristen von Forderungen zu verkürzen. Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt mindestens 5 Jahre.
Bitte wende dich per Kontaktformular an den SBB Kundendienst. Wenn die SBB deinen Gutschein nich akzeptieren will kannst du dich an die Ombudsstelle des VÖV wenden. Als letzte Instanz kommt eventuelll noch das Bundesamt für Verkehr (BAV) in Frage. Ein Grundsatzurteil gegen diese Unsitte der SBB wäre wünschenswert.
Bitte informiere hier, ob die SBB einlenkt.
Gruss, Reto
PS für die SBB: Es macht aus unternehmerischer Sicht überhaupt keinen Sinn, potentielle Kunden nicht als Kunden gewinnen zu wollen.