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Halbtax 1. Gültigkeitstag in der Zukunft

GELÖST
HoloT
Reisende/r

Guten Tag,

Wie lange kann ich den 1. Gültigkeitstag beim Kauf eines Halbtaxabos in die Zukunft verschieben?

Ich möchte einen Gutschein über 25 Franken verwenden der im Januar ausläuft, brauche das Abo aber erst im Frühjahr, April oder Mai.

Gruß

Holger

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
RolandP
Pendler/in (Gold)

Hallo @HoloT 

@Viaggiatore sagte es korrekt, alle Angebote des schweizerischen Verkehrs haben eine maximale Vorverkaufsfrist von 60 Tagen. 

Die entsprechende Regelung ist im Tarif 654 über die Abonnemente zu finden: 

Die Abonnemente werden zu den am 1. Geltungstag geltenden Preisen abgegeben. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden.

Gruss,

Roland

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2 ANTWORTEN
RolandP
Pendler/in (Gold)

Hallo @HoloT 

@Viaggiatore sagte es korrekt, alle Angebote des schweizerischen Verkehrs haben eine maximale Vorverkaufsfrist von 60 Tagen. 

Die entsprechende Regelung ist im Tarif 654 über die Abonnemente zu finden: 

Die Abonnemente werden zu den am 1. Geltungstag geltenden Preisen abgegeben. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden.

Gruss,

Roland

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Viaggiatore
Pendler/in

@HoloT : Ich erneuerte an einem bedienten Schalter der SBB 14 Tage vor Ablauf ein Ostwind-Jahresabo und fragte in diesem Zusammenhang, ob ich gleich auch das Halbtaxabo erneuern könnte, welches aber erst 6 Wochen nach dem Ostwind Jahresabo fällig ist... Antwort : Da hätte ich Glück gehabt - taggenau - denn das Halbtaxabo könne 2 Monate im voraus erneuert werden... aber ich nehme jetzt an, dass die gleiche Regelung am bedienten Schalter auch für einen Neukauf gilt. ... aber eben : OHNE GEWÄHR ! 

Wende Dich doch an einen bedienten SBB Schalter oder an :

Contact Center SBB.

 

Tel. 0848 44 66 88
(CHF 0.08/Min.)
Mo–Fr: 8 bis 20 Uhr
(zeitweise ist mit Wartezeiten zu rechnen)