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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Hallo @ROKI
Wie lange du das GA schon hast spielt keine Rolle, Massgbend ist nur das aktuell gültige GA.
Benötigen Sie Ihr GA mit Jahreszahlung nicht mehr, können Sie es frühestens vier Monate nach dem ersten Geltungstag kündigen und zwar unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abomonats. Dies geht mit wenigen Klicks auf swisspass.ch. (nur auf Ende des Abojahres). Wir nehmen Ihre Kündigung auch weiterhin an den üblichen Verkaufsstellen sowie telefonisch im SBB Contact Center unter 0848 44 66 88 entgegen. Die Kündigung kann auch per Mail an ga@sbb.ch eingereicht werden.
Die Berechnung erfolgt pro benutztem Monat und nicht pro benutztem Tag, pro benutzten Monat werden 9% des Kaufpreises abgezogen. Wir verrechnen Ihnen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr. Handelt es sich bei Ihrem GA um ein Basis-GA (GA Erwachsene, GA Junior, GA Junior für Studierende 25–30 Jahre, GA Senior oder GA für Reisende mit einer Behinderung), werden nach Ablauf des Basis-GA auch die verknüpften GA gekündigt.
Gruss, Reto
Hallo @ROKI
Wie lange du das GA schon hast spielt keine Rolle, Massgbend ist nur das aktuell gültige GA.
Benötigen Sie Ihr GA mit Jahreszahlung nicht mehr, können Sie es frühestens vier Monate nach dem ersten Geltungstag kündigen und zwar unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abomonats. Dies geht mit wenigen Klicks auf swisspass.ch. (nur auf Ende des Abojahres). Wir nehmen Ihre Kündigung auch weiterhin an den üblichen Verkaufsstellen sowie telefonisch im SBB Contact Center unter 0848 44 66 88 entgegen. Die Kündigung kann auch per Mail an ga@sbb.ch eingereicht werden.
Die Berechnung erfolgt pro benutztem Monat und nicht pro benutztem Tag, pro benutzten Monat werden 9% des Kaufpreises abgezogen. Wir verrechnen Ihnen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr. Handelt es sich bei Ihrem GA um ein Basis-GA (GA Erwachsene, GA Junior, GA Junior für Studierende 25–30 Jahre, GA Senior oder GA für Reisende mit einer Behinderung), werden nach Ablauf des Basis-GA auch die verknüpften GA gekündigt.
Gruss, Reto
Diese Antwort ist wohl so nicht mehr gülitg, oder? Ich habe gelesen, dass neu 6 Monate Kündigungsfrist gilt ab Dezember 2020?
Hallo @EsGehtVoran
Neue Verträge die ab dem Fahrplanwechsel 13.12.2020 ausgestellt wurden, haben neu die Mindestvertragsdauer von 6 Monaten.
Alle Verträge die vor dem 13.12.2020 entstanden sind, bleibt die Mindestvertragsdauer von 4 Monaten. Diese ist jedoch bei den meisten Verträgen bereits durch.
Wenn du dein Vertrag seit 2016 besitzt, musst du somit nicht mehr darauf achten. Lediglich die Kündigungsfrist von 1 Abo-Monat muss eingehalten werden.
Gruss,
FatimaH
Hallo @EsGehtVoran
Die Mindestlaufzeit beträgt nun 6 Monate. Vor Ablauf dieser 6 Monate ist keine vorzeitige Kündigung möglich.
Danach beträgt die Kündigungsfrist „mindestens 1 Abomonat vorher auf Ende jedes Abomonats“.
Alle aktuell gültigen Infos zur Kündigung von GA findest du hier: https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/ga-kuendigen.html#anchor3
Gruss, Reto