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GA wegen Corona hinterlegen

GELÖST
traegi94
Besucher

Ich habe vor ca. 1 Monat ein GA gelöst um für das Studium nach Zürich zu pendeln. Die Universitäten wurden nun jedoch geschlossen und ich muss für den bevorstehenden "Online Unterricht" nicht mehr pendeln. 

Ich weiss, dass man das GA für max. 30 Tage pro Jahr hinterlegen kann. Gibt es nun jedoch, aufgrund der ausserordendlichen Lage ein "Sonderangebot" für eine längere Frist?

Kann dieses "Hinterlegen des GA" auch Online vollzogen werden oder muss man einen örtlichen Schalter aufsuchen?

Vielen Dank für allfällige Antworten 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

24 ANTWORTEN
GA1
Besucher

Ich habe dasselbe Problem und konnte aufgrund der obligatorischen 3 Monate das GA nicht früher kündigen, was bedeutet ein GA muss trotz der Pandemie und nicht möglichen Nutzung weiter bezahlt werden, anstelle der einfachen Lösung einer Aufhebung der Zahlungs - und Nutzungsverpflichtung über den Zeitraum der Massnahmen. Hast du evtl. weitere Optionen /Möglichkeiten herausgefunden? Über  die in diesem Fall wenig hilfreichen 15 Tage Kulanz und 30 Tage Zurücklegung, hinaus, die nichts mit Entgegenkommen während der Pandemie zu tun hat, sondern im Gegenteil es einem später nicht mehr möglich macht diese Funktion für den Zweck zu nutzen für den sie eigentlich konzipiert wurde.

Anonymous
Nicht anwendbar

1.WEB SwissPass. Mit SwissPass Login.

Online geht nicht.

Ihr GA können Sie an jeder bedienten Verkaufsstelle oder telefonisch beim GA-Service-Center unter +41 (0)848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie das GA online nicht hinterlegen können.

2.WEB SBB. Ohne SwissPass Login.

Online geht.

https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html

Auf der WEB-Seite unten Login mit SwissPass NICHT BEACHTEN!

Weiter unten Formular - Ausfüllen - Absenden - Du erhältst Mail das der "Antrag" ausgeführt wird.

3.Fazit 1

Sowas von kompliziert!

SBB spricht immer von Digitalisierung!!!!!!!!!!!

4.Fazit 2

Nachfrage Kundendienst SBB (Lob&Kritik).

Wenn du gemäss 2. vorgehst, wird eine E-Mail ans GA-Zenter (Brig) generiert. Die MA dort müssen alle diese Mails öffnen und die gewünschte Mutation in deinem Konto eingeben.

I cannot believe it!!!!!!!!!!!!

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo Anonymous

Hast du es hier probiert?

https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html

Manchmal kommt eine Fehlermeldung (vermutlich wegen Überlastung). Da die Hinterlegung auch rückwirkend möglich ist, spielt der Zeitpunkt der Anmeldung keine Rolle.

Gruss und alles Gute!
Reto

 

Ich konnte es jetzt online hinterlegen. Bekam eben ein E-Mail mit dem Hinweis, dass sie viel zu tun hätten. Das kann ich mir gut vorstellen. Aber meine Hinterlegung werde bearbeitet. Jetzt warte ich einfach auf die definitive Bestätigung. Mehr erwartete ich auch nicht in dieser aussergewöhnlichen Situation. Danke SBB

Leider bin ich etwas im Ungewissen. Meine und das GA meiner Frau wurden ab dem 20.03.20 für 30 Tage hinterlegt. Beide sollten jetzt wieder aktiv sein. Ich bekam kein SMS? Ich werde einfach wieder fahren. Hoffentlich klappt alles. Ich bin allerdings sehr wenig unterwegs. Leider. ich halte mich an : bleib zu Hause

Dagobert
Reisende/r (Bronze)

Hallo Baschi, ich erhielt eine E-Mail, dass die Hinterlegung meines GA am dd/mm/yyyy endet und ich dieses nun wie gewohnt wieder nutzen kann. 
Weshalb du kein E-Mail erhalten hast entzieht sich leider meiner Kenntnis. Auf jeden Fall aber müsstest du am Hinterlegungstag eine Bestätigung erhalten haben oder du hättest diese einfordern müssen. 
Wie auch immer, geniesse den kommenden Sommer mit dem GA. 

Beste Grüsse, Dag

Anonymous
Nicht anwendbar
 
andreabichsel
Neuer Autor

Die hinterlegen des GA geht auch via Telefon 0848 446 688. Man muss im Moment etwas Geduld haben, ich habe es Heute gemacht, und habe ca 15 Minuten warten müssen, danach ging es nur 1 Minute. 

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

Hallo, habe am Dienstag, 7. April 2020/1300 Uhr ein GA online für 30 Tage hinterlegt. 

  1. Website SBB.ch öffnen
  2. Weiter zum digitalen Assistent 
  3. Chat starten (GA Nummer eingeben)

Bereits vor etwa 3 Wochen machte ich für mich Gebrauch vom vorzüglichen Service welche die SBB anbietet. Ich schätze die direkte, persönliche Erledigung mit MitarbeiterInnen der SBB. Wurde prompt, freundlich und extrem rasch erledigt. Eine feine Werbung der SBB und dafür gebührt der Firma ein grosses DANKE!

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @traegi94 

Bitte vor dem Fragen stellen, die bereits vorhandenen die Beiträge lesen 😉 

  • Das GA kann nicht online hinterlegt werden. Man muss dazu an einen Schalter gehen oder den (logischerweise vollkommen überlasteten) RailService 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) anrufen.
  • Bis jetzt sind noch keine Abo-Sonderregelungen beschlossen / kommuniziert worden. Dies sollte im Lauf dieser Woche  geschehen. 

Gruss, Reto

Also an den Bahhof fahren 7Km und dort in die Schlange stellen. Oder Telefonisch. Probiert das mal. Anrufbeantworter fragt dich zuerst nach allen Sprachen wenn alles genannt ist darfst du deine Sprache wählen. Wenn du D mit 1  möchtest musst du trotzdem warten bis alle Sprachen genannt sind und so geht es weiter bis am Schluss die Nachricht kommt dass alle Linien überlastet seien und man an den Bahnhof gehen sollte oder warten warten. Statt per E-Mail

Dagobert
Reisende/r (Bronze)
@Braschi Hallo Braschi ich konnte am Do VM mein GA wenigstens die maximalen 30 Tage online problemlos hinterlegen. Super Job der Kundenberaterin dass dies auch mal erwähnt wird!
Nochmals besten Dank und alles Gute
Dag

Ich stimme dir voll zu die machen und machten einen Super Job am Bahnhof. Freundlich und Hilfsbereit. Ich würde sehr gerne hingehen. Habe einfach etwas Hemmungen jetzt sie auch noch um das zu bemühen und man sollt ja auch nicht rausgehen.

 

@Ex-Bähnler Hallo Reto Schon News betreffend "Bis jetzt sind noch keine Abo-Sonderregelungen beschlossen / kommuniziert worden. Dies sollte im Lauf dieser Woche geschehen" Bin Ü65 (gehöre somit zur Risikogruppe) und möchte mein GA online hinterlegen.
Besten Dank für eine Antwort.
Gruess und schöne Tag
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Dagobert 

Man kann das GA nicht online hinterlegen. Das geht nur am Schalter, am Telefon 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / Min) oder per Mail an ga@sbb.ch. Man wird es höchstwahrscheinlich auch nach dem Beschluss nicht online hinterlegen können.

Es gilt somit geduldig abzuwarten.

Gruss, Reto

 

Hallo Reto

Besten Dank für die Informationen.

Gruss Dag

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Dagobert @traegi94 @ortofos 

Update von SBB Moderatorin @ManuelaPf vom 18.3. ca. 14 Uhr (Auszug):

Momentan kann ein Grossteil unserer Kundinnen und Kunden ihr Abonnement nicht oder nur teilweise nutzen. Dennoch können wir in dieser Situation nicht entgegenkommen.

Warum? Wir halten uns an die tarifarischen Bedingungen vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV). Sobald dieser eine neue Bestimmung erlässt, werden wir diese umsetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Sinne einer Gleichbehandlung diesbezüglich keine Ausnahmen machen können.

  • Unsere GA Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihr Abo zu hinterlegen. Dies ist kostenlos und gilt für maximal 30 Tage innerhalb Geltungsdauer. Die Hinterlegung erfolgt am Schalter oder telefonisch über das SBB Contact Center – 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).

  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

belimo
Reisende/r (Bronze)

@Ex-Bähnler Ich verstehe nicht, wieso die SBB diese Woche so eine "wunderbare" Kommunikation rausschickt. Das löst bei mir wirklich Kopfschütteln aus. Wenn sie ja bereits an einer Lösung arbeiten, muss man nicht alle Kunden verärgern. Der Mailabsender war "noreply" der Betreff war "leer" (wirklich!) und eine persönliche Anrede fehlte auch. Sieht mir also aus nach einem Massenmail.

Da die SBB ab Donnerstag ja den Fahrplan reduziert, und z.B. meine Lieblingsfähre Romanshorn Friedrichshafen auch den Betrieb eingestellt hat, kann ich ja mein GA gar nicht mehr in vollem Umfang mit dem gewohnten SBB-Service nutzen. Notfalls schicke ich die eingeschriebene Kündigung nach Brig Ende Monat. Kündigung per sofort, weil die SBB Fahrplan reduziert. Ich würde das dann als einseitige Vertragsänderung der SBB deuten, und daraus mein sofortiges Kündigungsrecht ableiten.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

hallo @belimo 

Ich hingegen verstehe das sehr wohl. Es herrscht Ausnahmezustand. Sei froh, hast du keine grösseren Sorgen. Und warte doch einfach mal ab, was beschlossen wird. Du bist nicht der Einzige, der sein GA, Strecken-, Ausflugs-, Verbund-, Halbtax-Abo etc. nicht mehr nutzen kann. Sorry für meine direkten Worte.

Gruss, Reto