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GA während Corona bestimmte Isolierung für länger als 30 Tagen zu unterbrechen?

Swisspat
Neues Mitglied

Gemäss Fragen zum GA darf man für maximal 30 Tage das GA hinterlegen. Wegen die besondere durch Covid-19 verursachte Umstände wird die SBB-Führung Anforderungen für Hinterlegungen über 30 Tagen zu berücksichtigen? 

5 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Swisspat 

Update von SBB Moderatorin @ManuelaPf vom 18.3. ca. 14 Uhr (Auszug):

Momentan kann ein Grossteil unserer Kundinnen und Kunden ihr Abonnement nicht oder nur teilweise nutzen. Dennoch können wir in dieser Situation nicht entgegenkommen.

Warum? Wir halten uns an die tarifarischen Bedingungen vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV). Sobald dieser eine neue Bestimmung erlässt, werden wir diese umsetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Sinne einer Gleichbehandlung diesbezüglich keine Ausnahmen machen können.

  • Unsere GA Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihr Abo zu hinterlegen. Dies ist kostenlos und gilt für maximal 30 Tage innerhalb Geltungsdauer. Die Hinterlegung erfolgt am Schalter oder telefonisch über das SBB Contact Center – 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).

  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

Und wo kann ich mein Strecken Jahresabo hinterlegen??

Hallo @StanTheMan 

Das GA ist das einzige Abo das hinterlegt werden kann (mit Ausnahme des GA Familia Kind, GA Familia Jugend, GA Hund).

Für Verbund-Abos sind die einzelnen Tarifverbunde zuständig.

Das Strecken-Abo kann nicht hinterlegt werden. Falls der Verband öffentlicher Verkehr VöV eine Änderung beschliesst wird diese hier publiziert: 

https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach der Krise "Goodwill-Aktionen" für alle Betroffenen beschlossen werden. Im Moment braucht es einfach viel Geduld. Danke!

Gruss, Reto

PS. Ich wünsche allen gute Gesundheit Immer schön zu Hause bleiben. Wenn jede Person (auch wenn sie sich gesund fühlt) ihre Kontakte von 4 auf 1 reduziert, dann können viele Ansteckungen verhindert werden. Es war noch nie so einfach, Leben zu retten. Jede Person die mitmacht zählt!

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ManuelaPf
Pendler/in

Hallo @Swisspat 

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine speziellen Massnahmen für Abos und es gelten die üblichen Erstattungsbedingungen oder Hinterlegung. Diese Woche werden aber Diskussionen über mögliche Kulanz-Massnahmen für Abo-Kundinnen- und Kunden innerhalb der ÖV-Branche geführt. Allfällige Änderungen kommunizieren wir direkt über die Medien oder unter www.sbb.ch/corona 

Gruss 
ManuelaPf