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GA und Corona

GELÖST
PJ83
Neues Mitglied

Guten Abend
Ich muss jetzt mindestens einen Monat zur Homeoffice und möchte daher mein GA kündigen. Kann ich das bitte ausserordentlich machen, ohne Kündigungsfrist und Gebühren, gegeben die jeztige Situation?
Freundliche Grüsse
PJ Widen

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

16 ANTWORTEN
Seychelles
Neuer Autor
 

Update GA-Kündigung

Seit dem 13.12.2020 beträgt die Mindestvertragsdauer bei allen Jahres-GA neu 6 statt 4 Monate. Das betrifft alle seit diesem Datum neu gekauften oder erneueten Jahres-Generalabonnemente. Für alle vor diesem Datum gekauften / erneuerten GA gilt noch die alte Mindestvertragsdauer von 4 Monaten.

Gruss, Reto

Verwundert mich nicht wirklich, mitten in der Pandemie die AGB's anpassen und die Kunden schlechter stellen.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @PJ83 @CMBR @Tendre 

Update von SBB Moderatorin @ManuelaPf vom 18.3. ca. 14 Uhr (Auszug):

Momentan kann ein Grossteil unserer Kundinnen und Kunden ihr Abonnement nicht oder nur teilweise nutzen. Dennoch können wir in dieser Situation nicht entgegenkommen.

Warum? Wir halten uns an die tarifarischen Bedingungen vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV). Sobald dieser eine neue Bestimmung erlässt, werden wir diese umsetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Sinne einer Gleichbehandlung diesbezüglich keine Ausnahmen machen können.

  • Unsere GA Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihr Abo zu hinterlegen. Dies ist kostenlos und gilt für maximal 30 Tage innerhalb Geltungsdauer. Die Hinterlegung erfolgt am Schalter oder telefonisch über das SBB Contact Center – 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).

  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Liebe SBB, ihr würdet euch selber die Arbeit massiv erleichtern, wenn ihr die Online-Hinterlegung der Abos ermöglichen würdet...

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @PJ83 

Du kannst als erstes mal das GA 30 Tage hinterlegen. Wie lange läuft dein GA schon? Und was wäre denn so schlimm an einer Gebühr von 10 oder 20 Franken? Da haben viele Personen momentan die viel grösseren Sorgen. 

Gruss, Reto

belimo
Reisende/r (Bronze)
@Ex-Bähnler Es gibt derzeit keine Hinterlegegebühr (schon seit einem Jahr, soviel ich weiss, wegen Abmachung mit Preisüberwacher).

Aber das Limit von 30 Tagen habe ich bald erreicht 😞 ga@sbb.ch schweigt sich aus.
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @belimo 

Stimmt, das mit der Gebühr hatte ich vergessen. Danke für deinen Hinweis.

ga@sbb.ch ist wahrscheinlich überlastet...

Gruss, Reto

belimo
Reisende/r (Bronze)

Hallo

Ich habe genau das gleiche Anliegen.

Mein Monats-GA läuft seit Anfang Jahr, ich dürfte also frühestens Ende April kündigen.

Hinterlegt (kostenlos, gibt derzeit keine Gebühr von 10.-) habe ich es schon seit Anfang März.

Kann ich es ausserordentlich per Ende März kündigen, oder kann man es einfach mal unbegrenzt hinterlegen?

Bei ga@sbb.ch habe ich schon angefragt, leider gibt es keine Antwort seit 5 Tagen.

Tendre
Reisende/r (Bronze)

Bin in derselben Situation wie @belimo 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Tendre @PJ83 @belimo 

Hier die Originalantwort von @SandraI vom Sonntag, 15.3. mit dem Betreff "Ausflugs-Abo" (die aber auch fürs GA indirekt anwendbar ist):

  • "Aktuell werden Erstattungen von Abos gemäss Tarif vorgenommen.
    Nächste Woche finden Diskussionen über mögliche Kulanz-Massnahmen für Abo-Inhaber statt. Was, wie und in welchem Umfang entschieden wird, kann ich nicht abschätzen. Bei Änderungen informieren wir sofort über die Medien und unter www.sbb.ch/corona."

Wer das GA hinterlegen will kann das auch an einem Billettschalter tun. Aber auch dort ist mit Wartezeiten wegen Überlastung zu rechnen... Denn es gibt ja rund 500'000 Personen mit einem GA. 

Gruss, Reto

Tendre
Reisende/r (Bronze)

Es geht eben um mehr wie 30 Tage hinterlegen....

 Eines ist wegen eines Unfalles von mir im März bereits hinterlegt...
 
Gruss
Tendre

"Ihr GA können Sie an jeder bedienten Verkaufsstelle oder telefonisch beim GA-Service-Center unter +41 (0)848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie das GA online nicht hinterlegen können."

-> Ist das euer Ernst liebe SBB? 

belimo
Reisende/r (Bronze)

Ja, ich bekam auch so ein Mail. Sehr professionell OHNE Betreff, und von einer noreply Adresse:

Begin forwarded message:
From: Do not Reply <no-reply@sbb.ch>
Date: 17 March 2020 at 10:04:36 CET
To: ….
Reply-To: Do not Reply <no-reply@sbb.ch>

Sehr geehrter Herr

Das GA kann pro Abo-Jahr maximal 30 Tage hinterlegt werden.

Sollten Sie Ihr GA mehr als 30 Tage nicht benötigen, können Sie Ihr GA nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von vier Monaten per Ende jedes Abomonats kündigen. Dabei müssen Sie mindestens einen Abomonat im Voraus kündigen.

Bitte rufen Sie uns unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08/min.) an, damit Sie Ihr GA hinterlegen und allenfalls auch kündigen können.

belimo
Reisende/r (Bronze)

Ich hoffe, das ist der berühmte SBB Humor 😂