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Guten Tag
Ich gehe ein Jahr auf Weltreise und habe meine Wohnung aufgelöst. Von der Gemeinde erhalte ich eine Abmeldebestätigung ins Ausland.
Kann ich das GA künden und erhalte ich den Betrag für die verbleibende Vertragslaufzeit anteilsmässig zurück?
Grüsse
Michelle
@mimimimimi Alles um die Kündigung des GA's ist hier zu finden: https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/ga-kuendigen.html
@mimimimimi Alles um die Kündigung des GA's ist hier zu finden: https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/ga-kuendigen.html
Dort wird meine Frage aber nicht beantwortet. Meine Frage ist, ob bei einer Abmeldung ins Ausland eine pro Rata Rückerstattung erfolgt.
Hallo @mimimimimi
Eine Pro-rata-Erstattung erfolgt ausschliesslich in den folgenden Fällen:
- Todesfall
- ärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit
- Kauf eines höherwertigen Abonnements (GA 1. Klasse)
- Anrecht auf ein ermässigtes GA.
Der von dir erwähnte Fall gilt nicht als Pro-Rata Rückerstattung. Daher gelten die Konditionen (Mindestvertragsdauer), welche @uebe erwähnt hat. Die Verlinkung von @Viaggiatore gib dir alle Informationen dazu.
Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüsse
NicolasK
Hoi @mimimimimi
Es ist egal, was der Grund für eine GA-Kündigung ist. Das GA kann gemäss der oben stehenden Website gekündigt werden. Der Restbetrag wird abzüglich einer Gebühr zurück erstattet. Die genaue Berechnung ist ebenfalls auf der Website zu finden.
Bitte beachte, dass die Mindestvertragsdauer des GA 6 Monate beträgt (seit 13. Dezember 2020). Vor Ablauf dieser 6 Monate ist keine vorzeitige Kündigung möglich.
LG, uebe