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Hallo liebe Community,
Seit etwas mehr als drei Jahren bin ich Besitzerin eines GA für Reisende mit einer Behinderung. Im November 2023 gehe ich mit meinem Partner eine Woche im Tirol in die Ferien. In dieser Zeit brauche ich das GA ja nicht aktiv. Im Internet habe ich gelesen, dass ich mein GA hinterlegen/unterbrechen kann.
Meine Frage an euch ist folgende: Wie viele Tage/Wochen im Vorraus kann ich mein GA hinterlegen? Denn ich habe es online auf dem Swisspass Profil schon mehrmals versucht, ohne Erfolg. Deswegen dachte ich, es ist vielleicht zu früh für die Hinterlegung.
Vielleicht kann der eine oder andere von euch mir ja weiterhelfen... Vielen Dank für eure Hilfe. Und dass ihr mit mir euer Wissen teilt. Bin echt froh darum.
Liebe Grüsse 001000ms
Hallo @001000ms
Es tut mir leid dass ich deine Frage nicht vollständig beantwortet habe. Dabei lernt man schon in der Schulzeit, dass man die Fragen immer genau lesen soll. 😉
Du darfst die Hinterlegung frühstens ein Jahr im Vorfeld bekannt geben. Wenn die Hinterlegung über das Formular nicht klappt, hast du folgende Alternativen zur Verfügung:
Ich wünsche dir einen ruhigen Sonntag.
Gruss, RahelW
Hallo @001000ms
Es tut mir leid dass ich deine Frage nicht vollständig beantwortet habe. Dabei lernt man schon in der Schulzeit, dass man die Fragen immer genau lesen soll. 😉
Du darfst die Hinterlegung frühstens ein Jahr im Vorfeld bekannt geben. Wenn die Hinterlegung über das Formular nicht klappt, hast du folgende Alternativen zur Verfügung:
Ich wünsche dir einen ruhigen Sonntag.
Gruss, RahelW
Hallo @001000ms
Du kannst dein GA während mindestens 5 und maximal 30 Tagen pro Abojahr hinterlegen.
Dafür loggst du dich am besten unter swisspass.ch ein und klickst auf das Register «Abos» und «Hinterlegungsdetails». Bei kurzfristigen Hinterlegungen wende dich bitte spätestens am Vortag an einen Schalter oder rufe uns unter der Nummer 0848 44 66 88 (CHF 0.08/min) an.
Du kannst die Karte während der Hinterlegung auch für Partnerdienste (z. B. Mobility Carsharing) nutzen.
Bei Bedarf kannst du die Hinterlegung ohne Mehrkosten kürzen oder verlängern (insgesamt mindestens 5 und maximal 30 Tage pro Abojahr).
Während der Hinterlegungsdauer ist dein GA gesperrt und du kannst es nicht nutzen. Danach wird dein Abo automatisch freigeschaltet.
Die Gutschrift ziehen wir von der nächsten Rechnung ab. Eine Auszahlung ist nur bei einer Kündigung des Vertrags möglich.
Ich wünsche dir bereits jetzt eine unvergessliche Zeit im Tirol.
Gruss, RahelW
Hallo @RahelW
Die Frage lautete: „Wie viele Tage/Wochen im Vorraus kann ich mein GA hinterlegen? Ist es jetzt schon möglich, das GA im November zu hinterlegen?
Gruss, Reto