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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Ich habe mein GA (im Januar, vor Corana) bereits während meinem Urlaub für fast 30 Tage hinterlegt. Jetzt, während "Corona", empfiehlt das BA, den ÖV als über 65-jähriger nicht zu nutzen. Online habe ich abermals den Antrag gestellt, mein GA weitere 30 Tage zu stunden und jetzt eine Online-Bestätigung für 1 Woche erhalten. Das entspricht nicht meinem Wunsch und ganz sicher nicht einer kulanten Reaktion eines Bundesbetriebes welcher, welcher von der nutzen des ÖV abrät! Kann ich da noch einmal nachgreifen?
Hallo @BN
Vermutlich bringt das nichts, ausser Arbeit für die SBB. Denn (fast) alle mit einem GA wollen jetzt ihr Abo hinterlegen. Da wäre es enorm ungerecht, wenn nur diejenigen, die ihr GA bereits vor Corona hinterlegt hatten, eine doppelte Hinterlegegungszeit erhalten. Ausser wenn man das (nachträglich) dann auch allen andern gewähren würde.
Zudem: Bei rund 500'000 GA wäre es ein riesiger Aufwand, jeden Einzelfall individuell zu behandeln. Und dann gibt es ja auch noch alle andern Abos (die gar nicht hinterlegt werden können).
Gute Gesundheit und Gruss, Reto
PS. Das steht beim GA Rückerstattungsformular:
Da das GA nicht länger als 30 Tage hinterlegt werden kann gibt es die Möglichkeit, sein GA auf Ende des Monats (Ablauf der Hinterlegung) zu kündigen!
Hallo @Charly50
GA Kündigung > nach vier Monaten möglich
Nach vier Monaten kann das GA mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende jeden Abo-Monats direkt über swisspass.ch gekündigt werden. Dabei werden vom Kaufpreis pro genutztem Abomonat 9% abgezogen. Der Restbetrag wird zurückerstattet. Dies entspricht praktisch einer pro rata Erstattung.
Quelle: https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
Hallo @BN
Vermutlich bringt das nichts, ausser Arbeit für die SBB. Denn (fast) alle mit einem GA wollen jetzt ihr Abo hinterlegen. Da wäre es enorm ungerecht, wenn nur diejenigen, die ihr GA bereits vor Corona hinterlegt hatten, eine doppelte Hinterlegegungszeit erhalten. Ausser wenn man das (nachträglich) dann auch allen andern gewähren würde.
Zudem: Bei rund 500'000 GA wäre es ein riesiger Aufwand, jeden Einzelfall individuell zu behandeln. Und dann gibt es ja auch noch alle andern Abos (die gar nicht hinterlegt werden können).
Gute Gesundheit und Gruss, Reto
PS. Das steht beim GA Rückerstattungsformular: