Schritt 1
Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.
Vor
Schritt 3
Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.
Zurück Tour beenden
Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.
Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.
Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Ich sah, dass ich das GA online unter swisspass.ch via Formular hinterlegen kann. Kann ich dieses Formular 2x nacheinander ausfüllen und das GA für zwei verschiedene Zeiträume hinterlegen (solange es gesamthaft maximal 30 Tage sind)?
Zum Beispiel: Formular ausfüllen vom 28.09. - 08.10., speichern, neues Formular öffnen und Datum eingeben vom 10.10. bis am 17.10.
Hallo @diddielou und @Ex-Bähnler
Danke für die Frage.
Eine Hinterlegung kann erst erfasst und gespeichert werden, wenn die vorherige Hinterlegung abgeschlossen ist. Das ist so, weil man die Dauer einer Hinterlegung jederzeit anpassen kann, solange diese noch "offen" ist. Die Berechnung, wie viele Tage noch übrig zur Verfügung stehen, kann deswegen erst nach abgeschlossener Hinterlegung gemacht werden.
Ich wünsche euch einen schönen Tag.
Gruss
EleonoraS
Hallo @diddielou und @Ex-Bähnler
Danke für die Frage.
Eine Hinterlegung kann erst erfasst und gespeichert werden, wenn die vorherige Hinterlegung abgeschlossen ist. Das ist so, weil man die Dauer einer Hinterlegung jederzeit anpassen kann, solange diese noch "offen" ist. Die Berechnung, wie viele Tage noch übrig zur Verfügung stehen, kann deswegen erst nach abgeschlossener Hinterlegung gemacht werden.
Ich wünsche euch einen schönen Tag.
Gruss
EleonoraS
Heute habe ich am Schalter allerdings die Auskunft erhalten, dass ich JEDERZEIT die Hinterlegungszeit ändern könnte ... im Fall, dass man früher zurückkommt, als geplant war.
Diese Auskunft ist offenbar falsch gewesen, da ich online NICHT sehe, dass ich den ZEITRAUM während der Hinterlegungszeit ändern kann ... eigentlich sollte so etwas möglich sein.
Schade, dass man am Schalter unrichtige Auskünfte bekommt.
Ich habe den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf aber da stand etwas wie, wenn man das online ausgefüllte Formular manipulieren will, muss man das per Telefon oder am Schalter machen.
Die Person am Schalter hatte also nicht unrecht, ausser Sie haben beide vom Formular gesprochen.
Hallo @diddielou
Deine Aussage ist richtig. Die Änderung einer Hinterlegung ist jederzeit telefonisch oder persönlich am Schalter möglich.
Schönen Tag noch. EllenvS.
Hallo @MMH
Die Auskunft, was du am Schalter erhalten hast ist richtig. Eine Änderung kann tatsächlich jederzeit vorgenommen werden, allerdings nicht via Formular sondern direkt telefonisch oder am Schalter.
Grund dafür ist, es gibt immer eine Bearbeitungszeit, die man einplanen muss, wenn man das GA per Formular hinterlegt. Wenn du das GA aber früher brauchst als geplant (soll also früher aktiviert werden) oder erst später (soll nicht wieder aktiviert werden), müssen wir das direkt wissen und direkt bearbeiten, damit wir die Anpassung sofort machen können.
Ich wünsche dir einen schönen Abend.
EleonoraS
Nun, liebe EleonoraS, die Antwort (Deine) war offenbar korrekt, aber dennoch falsch. Denn nach den Erklärungen der Dame am Schalter, fragte ich nach: „Aha, das heisst, ich kann JEDERZEIT meine Termine ONLINE SELBST ändern?“ „Ja so ist es“, bestätigte die Dame … und das (DIESE ANTWORT) ist, wie ich jetzt gelernt habe, NICHT richtig.
Obschon ich nicht einsehe, warum dies nicht möglich sein sollte, wenigstens vom verwaltungs- und technischen Blick her.
Zu ändern wäre natürlich nur möglich für den Zeitraum nach dem aktuellen (heutigen) Datum (Datum der online Eingabe). Denn durchaus ist es möglich, dass man früher aus dem Ausland zurückkommt … also Pausierung terminieren (was spricht dagegen) oder länger bleibt, Pausierung verlängern (was ja offenbar ONLINE möglich ist, nach Ablauf der Zeit der Pausierung) - ohne aus dem Ausland ANRUFEN zu müssen (zum Schalter extra zu kommen, verlangt Gott sei Dank in diesem Fall niemand 😉).
Und ich denke auch nicht, dass die Begründung, "wir müssen das wissen, damit wir das bearbeiten können ..." eine schriftliche oder telefonische Vorgehensweise bedingt. Da die Eingabe der Änderung SOFORT eine schriftliche (online) Verständigung auszulösen imstande ist ... und nicht einzusehen ist, WAS dann noch zu bearbeiten wäre ... korrekte software vorausgesetzt.
Verzeihen Sie EleonoraS ..., dass ich Ihre freundliche Mitteilung nicht einfach so stehen lassen wollte.
Mit freundlichem Gruss
MMH
Besten Dank für die Antworten! Genau, es steht auch, nach dem man das Formular abgeschickt hat, dass nach Ablauf der hinterlegten Tage, ein neues Formular ausgefüllt werden kann mit der nächsten Hinterlegung.
Hallo @diddielou
Im Tarif 654 steht folgende Formulierung
Daraus schliesse ich, dass man das GA mehrmals hinterlegen kann (max. 6 x 5 Tage pro Jahr).
Gruss, Reto